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10.10.02 , 11:33 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Register über unzuverlässige Unternehmen

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 – Register über unzuverlässige Unternehmen - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 238.02 / 10.10.2002

Öffentliche Aufträge nur an zuverlässige Unternehmen
Die Rot-Grüne Koalition hat ein Tariftreue-Gesetz auf Landesebene auf den Weg ge- bracht. Im Landtag war im September die erste Lesung. Wir brauchen ein Tariftreue- Gesetz auf Landesebene, weil die Opposition im Bundesrat den Entwurf des entspre- chenden Bundesgesetzes gekippt hat.
Bestandteil des gescheiterten Bundesgesetzes war das sogenannte Korruptionsregister, das schon sehr lange gefordert wird. Hier hatte der Kollege Christian Ströbele von der grünen Bundestagsfraktion sehr gute Vorarbeit geleistet. Das Register für unzuverlässige Unternehmen schmorte im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss. Die Bundesregie- rung hatte den Entwurf noch mal komplett überarbeitet, um vielleicht doch noch die Zu- stimmung von CDU und FDP zu bekommen. das war leider vergebens. Im Vermittlungs- ausschuss kam nur ein unechter Beschluss mit den Rot-Grünen Stimmen zustande.
Am 27.09.02, also vor knapp zwei Wochen, ist im Bundesrat auch die überarbeitete Ge- setzesvorlage der Bundesregierung zum Korruptionsregister entgültig an CDU und FDP gescheitert. Auf Landesebene hatten die Koalitionsfraktionen vereinbart, dass bei Schei- tern des Korruptionsregisters auf Bundesebene wir im Land genau so verfahren wie mit dem Tariftreuegesetz.
Wir Grünen waren hier initiativ und haben zusammen mit der SPD den Entwurf für die Einführung eines landesweiten Korruptionsregisters, Register der unzuverlässigen Un- ternehmen, eingebracht. Um was geht es? Wir wollen, dass die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur an fach- kundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen erfolgen darf. Im Umkehrschluss heißt das, unzuverlässige Unternehmen sollen von der Vergabe von öffentlichen Aufträ- gen ausgeschlossen werden.
Unzuverlässige Unternehmen sind diejenigen mit nachweislich schweren Verfehlungen, das können sein:
• Begehung von Straftatbeständen wie Bestechung und Vorteilsgewährung, • Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung, wie z.B. Preisab- sprachen, • Verstöße gegen das neue Tariftreuegesetz, gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bzw. –Überlassungsgesetz und gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzar- beit • Verstöße gegen die Abgabenordnung.
Damit die öffentlichen Auftraggeber überhaupt über Verfehlungen möglicher Auftrag- nehmer informiert werden, muss es eine Info-Stelle geben, wo sich Auftraggeber erkun- digen können. Heute kann es doch so sein, dass der Finanzausschuss der Ratsver- sammlung in Kiel beschließt, dass die Firma Korrup & Söhne wegen konkreter Verfeh- lungen für ein Jahr von der Vergabe öffentlicher Aufträge der Stadt Kiel ausgeschlossen wird. Das weiß aber die Stadt Flensburg nicht und könnte eben genauso diese Firma bei einer gewonnen Ausschreibung mit einem Auftrag ausstatten.
Genau das wollen wir in Zukunft verhindern, deshalb dieses Gesetz und ich erhoffe mir eine breite Zustimmung.

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