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10.10.02 , 17:22 Uhr
SSW

Spieleinsatzsteuer

PRESSEINFORMATION Kiel, den 10.10.2002 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 15 Spieleinsatzsteuer verhindern, Arbeitsplätze sichern (Drs. 15/2071)
Anke Spoorendonk: „Initiative Niedersachsens zur Erhöhung der Spieleinsatz- steuer verbessert die Steuergerechtigkeit!“

Ich hoffe, dass wir uns in einem alle einig sind – auch die FDP: Die Landesregierung von Nieder-
sachsen hat den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes gewiss nicht in den
Bundesrat eingebracht, um Arbeitsplätze zu gefährden, sondern weil es heute tatsächlich eine Be-
steuerungslücke bei Spielen an Geldspielgeräten gibt.


Denn wenn dies nicht der Fall wäre – da bin ich mir sicher – hätte der geschätzte Kollege Kubicki
sicherlich von der Landesregierung eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat gefordert und nicht
nur eine Veränderung des Gesetzes dahingehend, dass die vorgeschlagene Steuer auf den Spielein-
satz von 20% auf 8% gesenkt werden soll.


Es gibt also heute eine Besteuerungslücke in gewissen Bereichen des Glückspieles, die dazu führt,
dass beispielsweise die Automatenhersteller in Schleswig-Holstein zur Zeit nur eine Umsatzsteuer-
zahllast vom Einsatz der Gewinne zwischen 2 und 2,5% zahlen. Das geht aus den eigenen Modell-
rechnungen der Automatenhersteller hervor. Die Ursache liegt darin zu suchen, dass die Automa- 2



tenhersteller die 16% Umsatzsteuer nur von der Bruttokasse – also nach Abzug der Gewinnaus-
schüttung, die im Durchschnitt ca. 65% beträgt und gesetzlich vorgeschrieben ist – zahlen.


Für den Gesetzgeber stellt sich deshalb natürlich die Frage, ob der heutige Zustand für die Gesell-
schaft akzeptabel ist oder ob hier nicht doch eine steuerliche Bevorzugung dieser Unternehmen vor-
liegt. Ich glaube, dass die Zielsetzung der Initiative der Landesregierung von Niedersachsen richtig
ist, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.


Dennoch muss auch ich gestehen, dass die vorgeschlagene Besteuerung von 20% auf den Spielein-
satz auf den ersten Blick zu hoch erscheint. Wenn die Modell-Rechnungen der Automatenherstel-
len, die uns ja alle vorliegen, richtig sind, dann muss man schon hinterfragen, ob Gesetzentwurf
aus Niedersachsen nicht wirklich zu weit greift. Denn eine Erhöhung der Besteuerung teilweise um
fast 830 % ist zumindest nicht gerade der Normalfall. Ich bin unmittelbar nicht in der Lage zu beur-
teilen, ob dieses wirklich gleich die Vernichtung des gesamtes Gewerbezweiges mit vielen Hundert
Existenzen und ca. 3-5.000 Arbeitsplätzen allein in Schleswig-Holstein bedeuten würden – wie es
der Automatenverband Schleswig-Holstein behauptet.


Deshalb möchte ich vorschlagen, dass wir uns im Finanzausschuss nochmal über diesen Antrag un-
terhalten und versuchen, unabhängige Informationen einzuholen, wie dieser Gesetzentwurf sich auf
die Situation der Automatenhersteller auswirkt.



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