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Spieleinsatzsteuer
PRESSEINFORMATION Kiel, den 10.10.2002 Es gilt das gesprochene WortTOP 15 Spieleinsatzsteuer verhindern, Arbeitsplätze sichern (Drs. 15/2071)Anke Spoorendonk: „Initiative Niedersachsens zur Erhöhung der Spieleinsatz- steuer verbessert die Steuergerechtigkeit!“Ich hoffe, dass wir uns in einem alle einig sind – auch die FDP: Die Landesregierung von Nieder-sachsen hat den Entwurf eines Gesetzes über die Besteuerung des Spieleinsatzes gewiss nicht in denBundesrat eingebracht, um Arbeitsplätze zu gefährden, sondern weil es heute tatsächlich eine Be-steuerungslücke bei Spielen an Geldspielgeräten gibt.Denn wenn dies nicht der Fall wäre – da bin ich mir sicher – hätte der geschätzte Kollege Kubickisicherlich von der Landesregierung eine Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat gefordert und nichtnur eine Veränderung des Gesetzes dahingehend, dass die vorgeschlagene Steuer auf den Spielein-satz von 20% auf 8% gesenkt werden soll.Es gibt also heute eine Besteuerungslücke in gewissen Bereichen des Glückspieles, die dazu führt,dass beispielsweise die Automatenhersteller in Schleswig-Holstein zur Zeit nur eine Umsatzsteuer-zahllast vom Einsatz der Gewinne zwischen 2 und 2,5% zahlen. Das geht aus den eigenen Modell-rechnungen der Automatenhersteller hervor. Die Ursache liegt darin zu suchen, dass die Automa- 2tenhersteller die 16% Umsatzsteuer nur von der Bruttokasse – also nach Abzug der Gewinnaus-schüttung, die im Durchschnitt ca. 65% beträgt und gesetzlich vorgeschrieben ist – zahlen.Für den Gesetzgeber stellt sich deshalb natürlich die Frage, ob der heutige Zustand für die Gesell-schaft akzeptabel ist oder ob hier nicht doch eine steuerliche Bevorzugung dieser Unternehmen vor-liegt. Ich glaube, dass die Zielsetzung der Initiative der Landesregierung von Niedersachsen richtigist, um für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.Dennoch muss auch ich gestehen, dass die vorgeschlagene Besteuerung von 20% auf den Spielein-satz auf den ersten Blick zu hoch erscheint. Wenn die Modell-Rechnungen der Automatenherstel-len, die uns ja alle vorliegen, richtig sind, dann muss man schon hinterfragen, ob Gesetzentwurfaus Niedersachsen nicht wirklich zu weit greift. Denn eine Erhöhung der Besteuerung teilweise umfast 830 % ist zumindest nicht gerade der Normalfall. Ich bin unmittelbar nicht in der Lage zu beur-teilen, ob dieses wirklich gleich die Vernichtung des gesamtes Gewerbezweiges mit vielen HundertExistenzen und ca. 3-5.000 Arbeitsplätzen allein in Schleswig-Holstein bedeuten würden – wie esder Automatenverband Schleswig-Holstein behauptet.Deshalb möchte ich vorschlagen, dass wir uns im Finanzausschuss nochmal über diesen Antrag un-terhalten und versuchen, unabhängige Informationen einzuholen, wie dieser Gesetzentwurf sich aufdie Situation der Automatenhersteller auswirkt. 2