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11.10.02 , 10:12 Uhr
FDP

Christel Aschmoneit-Lücke: "Wettbewerb in der Stromwirtschaft gleicht Kampf mit Windmühlenflügeln"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 299/2002 Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 11. Oktober 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL Energie/ Stromwirtschaft
Christel Aschmoneit-Lücke: „Wettbewerb in der



www.fdp-sh.de Stromwirtschaft gleicht Kampf mit Windmühlenflügeln“ In ihrem Redebeitrag zu TOP 9 (Wettbewerb in der Stromwirtschaft) erklärte die wirtschafts- und energiepolitische Sprecherin der FDP- Landtagsfraktion, Christel Aschmoneit-Lücke:
„Mit diesem Tagesordnungspunkt befinden wir uns in einem weiteren Akt des Dramas mit dem Titel:
„Der mit den Windmühlen kämpft“.
Das Stück ist einigermaßen realitätsfern, spielt aber im 21. Jahrhundert in Schleswig-Holstein.
Der Protagonist heißt Dr. Trutz Graf Kerssenbrock.
Vorläufiger Höhepunkt des „abenteuerlichen Treibens“
- so die Definition von Donquichotterie nach Meyers Lexikon 7. Auflage 1925 -
war der vom Helden geäußerte Vorwurf, seine Feinde, die Windmühlen, könnten den schweren Störfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel verursacht haben, bei dem im Dezember 2001 aufgrund der Anreicherung von Radiolysegas in der TC-Deckelsprühleitung eine Rohrleitungsexplosion erfolgte.
Dieser an sich sehr geschickt inszenierte dramatische Höhepunkt entwickelte sich allerdings wegen besonderer Realitätsferne ziemlich schnell zum Anti- Klimax.
Rosinante – hier in Person des Staatssekretärs Voigt – warf den Reiter kurzer Hand ab.
Physikalische Gesetzmäßigkeiten sind selbst in der Politik nicht auszuschalten. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2
Viel leichter lassen sich leider die Gesetze des Wettbewerbs ausschalten.
Seit dem 29. April 1998 herrscht offiziell in der deutschen Stromwirtschaft Wettbewerb. An diesem Tag trat das neue Energierecht in Kraft, das die geschlossenen Versorgungsgebiete für elektrische Energie beseitigte.
Stromlieferanten brauchen seit dem nicht mehr über eigene Leitungen zu verfügen, um zum Abnehmer zu gelangen. Es genügt, wenn die technischen Voraussetzungen für eine Durchleitung des Stroms zum Kunden gegeben sind.
Die Betreiber der benötigten Leitungen sind dann verpflichtet, gegen ein angemessenes Entgelt ihr Netz für die Übermittlung der vereinbarten Menge elektrischer Energie zur Verfügung zu stellen.
Der Start in den Wettbewerb erfolgte rasant. Als Ergebnis sanken die Preise.
Hatte der vom Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) monatlich ermittelte Strompreis für Industriekunden vor März 1998 noch bei 15,405 Pfennig pro Kwh gelegen, so sank er bis zum Jahresbeginn 2000 auf ein Niveau von 11,244 Pfennig pro Kwh. Strom war also um 27 % billiger geworden als vor der Freigabe des Wettbewerbs.
Auch bei den privaten Haushalten kamen die niedrigen Strompreise an. Zwar wechselten letztlich nur wenige Private den Stromlieferanten, dennoch kamen auch sie in den Genuss der durch den Konkurrenzdruck entstandenen Preissenkungen.
Seit dem Herbst 2000 erfuhr die Talfahrt der Strompreise ein jähes Ende. Zum ersten Mal seit 1998 gab es für Haushalts- und Gewerbekunden wieder Preiserhöhungen.
Die Stromversorger mussten die Aufschläge an die Endkunden weiterleiten, die durch die wachsenden Belastungen des Strompreises mit Steuern und Abgaben der rot-grünen Bundesregierung entstanden waren.
Diese Belastungen waren und sind im großen Maße auf die Öko-Steuer zurückzuführen. An dem Durchschnittspreis von 17 Cent pro Kwh bezahlte der Haushaltskunde in der Folge etwa 6 Cent also ein Drittel für Sonderlasten:
- 1,3 Cent für die Ökosteuer - 0,25 Cent für EEG - 0,2 Cent für das KWK-Gesetz - und knapp 2,5 Cent Mehrwertsteuer
Die rund 7,5 Mrd EURO Liberalisierungsgewinne verpufften innerhalb kurzer Zeit. Die Standortvorteile für die deutsche Energiewirtschaft waren dahin und die Ausgaben für die privaten Haushalte wurden aufgebläht.
Das ist ökonomisch unsinnig und im höchsten Maße unsozial.
Die rot-grüne Bundesregierung wollte die Menschen anscheinend gar nicht erst von den hohen Strompreisen entwöhnen. Kaum hatten die privaten Haushalte wieder ein bisschen mehr Spielraum bei den Kosten gewonnen,
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 kam die Regierung, um dieses Loch mit neuen Abgaben zu stopfen. Die Ökosteuer ist dabei mit der fatalste Fehlgriff, den sich rot-grün geleistet hat.
Sie haben mit dieser Steuer verdeutlicht, dass alle Reden zum Klimaschutz und Nachhaltigkeit Sonntagsreden waren. „Rasen für die Rente“ ist kein Beitrag zum Klimaschutz.
Mit Wettbewerb und Markt haben diese zusätzlichen Abgaben ebenso wenig zu tun wie das völlig daneben gelungene Kraft-Wärme-Koppelungs-Gesetz.
Aber nicht nur von der Bundesregierung droht Gefahr für den Wettbewerb.
Es entspricht allen Erfahrungen, dass Monopolisten ebenfalls versuchen, die Gesetze des Marktes zu Lasten der anderen Marktteilnehmer auszuschalten.
Und es wäre Aufgabe des Staates, diese Versuche zurückzudrängen.
Die Große Anfrage des Kollegen Graf Kerssenbrock zum Wettbewerb in der Stromwirtschaft in Schleswig-Holstein nimmt also ein wichtiges Thema auf. Kernpunkt ist die Frage 14, die den Erfolg der Liberalisierung der Stromwirtschaft nach der Energierechtsnovelle von 1998 für Schleswig- Holstein hinterfragt.
Die Landesregierung beantwortet diese Frage zu Recht, indem sie das Problem des diskriminierungsfreien Netzzuganges darstellt.
Die Abwägung zwischen einer freiwilligen Verbändevereinbarung mit einer „Ex post Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden“
- eine Lösung, die wir als Liberale präferieren -
und das konsequente Unbundeling mit vorab festgelegten, veröffentlichten und geregelten Tarifen einschließlich Regulierungsbehörde, ist nach wie vor ein Knackpunkt bei der Beurteilung der Wettbewerbsbedingungen in der Stromwirtschaft.
Ich finde es sehr erfreulich,
dass die Landesregierung diese Frage offen beantwortet mit dem Satz:
„Kann gegenwärtig nicht abschließend beantwortet werden und muss weiter sorgfältig beobachtet werden.“ (Seite 9)
Ebenso erfreulich die eindeutige Antwort auf die Frage 17 nach den Nutzungsentgelten der E. ON AG und ihr gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen.
Die Benachteiligung von Dritten durch ein höheres Nutzungsentgelt „wäre unzulässig“
- so die Landesregierung völlig zu recht.
Bei den Fragen nach den Tatsachen, die zu Vorermittlungen der Landeskartellbehörde gegen schleswig-holsteinische Netzbetreiber geführt haben wegen des Verdachts überhöhter Nutzungsentgelte wird allerdings

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 deutlich, dass die Landesregierung mauert. Allgemeine Rechtsausführungen sind keine Tatsachen.
Sie setzen sich damit dem Verdacht aus, Herr Minister Möller, dass Sie – aus welchen Gründen auch immer – schleswig-holsteinische Netzbetreiber, die Sie übrigens als natürliche Monopole bezeichnen, vor der Kontrolle im Land und der Konkurrenz von außen bewusst schützen wollen oder dies in der Vergangenheit getan haben.
Sie werden diese Fragen aber spätestens im Ausschuss ordnungsgemäß zu beantworten haben.
Wir werden uns nicht mit Geheimnistuerei abspeisen lassen. Notfalls muss eben nicht öffentlich beraten werden.
Wir werden auch nicht hinnehmen, Herr Minister, dass Sie zu Lasten der schleswig-holsteinischen Endkunden in diesem Land die Liberalisierung abblocken und den Wettbewerb durch Ihre eigene Kartellbehörde verhindern.
Es ist ohnehin höchst merkwürdig, dass die Kartellbehörde für die Energiewirtschaft demselben Ministerium zugeordnet ist, dessen Handeln sie kontrollieren soll.
Wir werden weiter für die Durchsetzung der Liberalisierung kämpfen auch in Schleswig-Holstein.
Sollte sich auch dieser Kampf als ein Kampf gegen Windmühlenflügel erweisen, kämpfe ich in diesem Fall gerne mit Ihnen gemeinsam, lieber Kollege Graf Kerssenbrock.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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