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07.11.02 , 14:57 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Reform des Dienstrechts

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 261.02 / 07.11.2002



Zwei-Säulen-System hat ausgedient!
Die grüne Fraktion hat in ihrer Fraktionssitzung vom 05.11.2002 einen Beschluss zur notwendigen Reform des Dienstrechtes und zur laufenden Debatte über die Ergebnisse des Bundes-Arbeitskreises gefasst. Dazu erklärt die Parlamentarische Geschäftsführerin Monika Heinold:
Die grüne Fraktion spricht sich dafür aus, dass endlich für den öffentlichen Dienst ein einheitliches Dienstrecht geschaffen wird. Der Dualismus von Beamten- und Arbeitneh- merstatus ist nicht mehr zeitgemäß.
Das Nebeneinander von Beamten und Angestellten schadet dem Image des öffentlichen Dienstes und führt zu mangelnder Flexibilität. Das spüren gerade die Schulen. Wenn wir die Schulen mit mehr Eigenkompetenz und mit Verantwortung für ihre Personalentschei- dungen, aber auch mit "Geld statt Stellen" und mit eigenem Budget ausstatten wollen, so geht dieses konsequenter Weise am Besten mit einem einheitlichen Dienstrecht.
Das starre Korsett von Laufbahnen und Beförderungen nach Alter und Dauer der Be- schäftigung statt nach Leistung erschwert eine moderne Personalbewirtschaftung und verhindert notwendige Innovationen. Die Altersversorgung der Beamtinnen und Beamten erdrückt die finanziellen Spielräume des Landes und der Kommunen auf dramatische Weise. Die Bildung eines einheitlichen privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses für alle Beschäftig- ten des öffentlichen Dienstes ist ein Gebot der Stunde. Deshalb müssen Art. 33 Abs. 4 und 5 GG geändert werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses einzuleiten und wir fordern die Oppositionsparteien auf, einer solchen grundgesetzlichen Regelung - wel- che eine Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf - zuzustimmen.
Unabhängig davon werden wir natürlich die Arbeitsergebnisse der Ministerpräsidenten- konferenz prüfen. Auch wir sehen die Notwendigkeit, das Beamtenrecht zu öffnen um den Ländern mehr Gestaltungsspielräume zu geben.
Bei den diskutierten Kürzungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld dürfen Kürzungen a- ber nur in den oberen Gehalts- und Pensionsklassen stattfinden. Kürzungen im unteren Bereich, z.B. bei den JustizvollzugsbeamtInnen oder bei den PolizistInnen sind nicht ak- zeptabel. Natürlich werden wir mit den Gewerkschaften darüber Gespräche führen.

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