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Stellung der Kirchen in der EU
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82 SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74PRESSEINFORMATION D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, den 13.11.2002 Anke Spoorendonk Es gilt das gesprochene WortTOP 26 Stellung der Kirchen in der EU (Drs. 15/2234)Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt sich seit geraumer Zeit mit den Fragen der europäischenVerfassung auseinander. Dazu gehört auch die Fragestellung, ob die EU nicht verstärkt als Wertege- meinschaft zu betrachten ist. In diesem Zusammenhang hat der Europaausschuss eine Anhörung zumThema „Wertegemeinschaft: Zur Rolle der Kirchen in der EU“ durchgeführt. Der vorliegende Antragstellt sozusagen die gemeinsame Ausbeute dieser Veranstaltung dar.Eine Debatte über Kirchen und Werte in unserem Staat ist nicht einfach zu führen. Sie greift zu kurz, wenn sie nur unter dem Gesichtspunkt „Staat und Zivilgesellschaft“ geführt wird. Kirchen stellen na-türlich mehr dar als bürgerschaftliches Engagement und Dritter Sektor. Die Debatte kann aber auchnicht so geführt werden, als käme es nur darauf an, wie die besonderen Interessen der Kirchen am bes-ten wahrgenommen werden. Denn zu Recht wird ja darauf hingewiesen, dass in einem aufgeklärten,säkularen Europa leben, in dem Kirche und EU zwei paar Schuhe sind und bleiben sollen. Kirchenkönnen politisch sein, Politiker können sich von christlichen oder anderen religiösen Werten leiten las- sen, aber der Staat hat keine Religion.Aus eben diesem Grund haben wir lange diskutiert, ob wir den gemeinsamen Antrag mittragen kön-nen. Denn was sind denn die Werte, die Kirchen und EU so eng verbinden? Auch der europäischeKonvent hat sich mit diesen Fragen befasst. Im Rahmen eines Konventsplenums am 24. Juni diesen Jahres hat die Konferenz Europäischer Kirchen über die Wertgebundenheit der EU referiert. Als zent-rale Werte benannte sie: die Menschenwürde, die Förderung von Frieden und Versöhnung, Freiheitund Gerechtigkeit, Solidarität und Nachhaltigkeit, Toleranz, Demokratie, Menschenrechte, Rechts- staatlichkeit und die Respektierung von Minderheiten. Diese Werte tragen im Grundsatz dem christli- Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de chen Menschenbild Rechnung, sie spiegeln aber auch unsere säkularen Forderungen an eine humaneGesellschaft wider. Sie sind im weiten Sinne auch „kulturelle Errungenschaften“. Die genannten Wer- te sind nahezu vollständig in der sogenannten Grundrechte-Charta enthalten. Deshalb unterstützen wirdie Forderung, die Charta in den Verfassungstext aufzunehmen. Wobei ich in Klammern hinzufügenmöchte, dass sie für den SSW ein sehr großes Defizit hat: Die Grundrechte-Charta verhält sich mit keinem Wort dazu, dass Minderheitenrechte „mehr sind“ als die Einhaltung der Menschenrechte.Die oben genannten christlichen Werte sind das Fundament der Wertegemeinschaft, die in der EU he-ranwachsen soll. Das Christentum an sich ist aber kein konstitutives Element der EU. Unser Ziel mitdem vorliegenden Antrag ist es daher gewiss nicht, „Besitzstände“ festzuschreiben. Die Rolle der Kir-chen innerhalb einer künftigen europäischen Verfassungsordnung muss auch vor dem Hintergrundkünftiger EU-Erweiterungen gesehen werden. Ich teile bestimmt nicht die Auffassung, dass eine Auf-nahme der Türkei eine unlösbare Schwierigkeit darstellt. Insbesondere vor dem Hintergrund der starksäkularisierten Staatsordnung in der Türkei bestehen keine grundlegenden politischen Argumente ge-gen eine Aufnahme eines Landes mit einer überwiegend islamischen Bevölkerung. Der wirklichePrüfstein im Sinne eines europäischen Gesellschaftsvertrages liegt im Umgang mit Minderheiten. Oh-ne die praktische Akzeptanz der Schutzrechte von Minderheiten durch die Beitrittskandidaten – seiensie religiös, kulturell oder ethnisch begründet – ist ein europäischer Gesellschaftsvertrag das Papiernicht wert, das da unterschrieben wird. Dies bedeutet aber auch die Verpflichtung eben dieser Minder-heiten – und nicht nur in der Türkei –, auf Gewalt zur Durchsetzung partieller Interessen zu verzich-ten.Letztlich gibt es auch unter den verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften in der EU sehrunterschiedliche Auffassungen darüber, wie viel oder wie wenig Kirchen sich in politischen und ge- sellschaftlichen Fragestellungen engagieren sollen. Deshalb kommen wir nur weiter, wenn wir einebreite Wertediskussion führen. Konkret spricht sich der interfraktionelle Antrag dafür aus, dass dieErklärung Nr. 11 des Amsterdamer Vertrages in der künftigen EU-Verfassung verankert wird. DieseErklärung besagt, dass das, was die Kirchen auf nationaler Ebene bereits geregelt haben, weiterhin Be-stand haben soll. – Mit anderen Worten: Wir brauchen kein einheitliches europäisches Religionsrecht.Was wir brauchen, ist die Absicherung des Prinzips der Subsidiarität, dazu steht auch der SSW. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de