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Monika Heinold zur Diätenregelung
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 und 33 – Diätenregelung - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 270.02 / 13.11.2002Diätenerhöhung analog der Erhöhung im öffentlichen DienstUnser Grundgesetz legt fest, dass Abgeordnete selbst über die Höhe ihrer Einkünfte ent- scheiden müssen. Wir können diese Aufgabe nicht delegieren. Wir können auch nicht festlegen, dass beispielsweise eine Erhöhung analog von Tarifsteigerungen jährlich au- tomatisch umgesetzt wird, sondern wir müssen hier im Parlament darüber jedes Jahr neu entscheiden. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass sich das Parlament auf eine trans- parente und jährlich gleichbleibende Bezugsgröße bei der Erhöhung der Diäten verstän- digt.Hierzu schlagen wir die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst vor - auch Landtagsprä- sident Arens hat eine Koppelung der Diäten an die Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst in seinem Interview mit den Lübecker Nachrichten als richtig bezeichnet. Durch eine derartige Absprache würde auch die jährliche Entscheidung über die Erhöhung der Diäten ihre Brisanz, ihren Neuigkeitswert und ihr Überraschungspotenzial verlieren.Wenn wir uns dann noch an das Abgeordnetengesetz halten, und schon im Mai den Be- richt des Präsidenten über die „Angemessenheit der Entschädigungen“ vorgelegt be- kommen und diskutieren, führt dieses im Vergleich zu den Tarifsteigerungen des laufen- den Jahres auch zu einer aktuelleren Entscheidung.Außerdem müssen wir die Höhe der Diäten immer wieder transparent machen: Bei vielen Menschen im Lande gibt es eine falsche Vorstellung darüber, was die schleswig- holsteinischen Landtagsabgeordneten verdienen: Grunddiät mit 3.915 Euro, die der Bun- destagsabgeordneten hingegen 6.878 Euro und ist damit um 70 Prozent höher. Und zir- ka die Hälfte aller Abgeordneten des Landtages haben nur diese Grunddiät, keine Zula- gen und wie wir alle weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld. Meine Erfahrung ist: Wenn ich diese Zahlen mit BürgerInnen diskutiere, wird das Bild des „vergoldeten Abgeordneten“ schnell beiseite gelegt. Wenn dann noch darüber diskutiert wird, wie hoch der Zeitaufwand eines Abgeordneten ist – auch an Wochenenden und Abenden – haben meist anschließend alle ein realistisches Bild davon, dass die Grund- diät in keinem Fall zu hoch ist.Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, aber auch unsere grüne Vorstellung von unabhängigen Abgeordneten, macht es notwendig, dass wir das schleswig-holsteinische Abgeordnetengesetz grundsätzlich reformieren. Höhe und Zulagen der Diäten müssen neu geordnet werden.Dazu hat die Diätenkommission aus unserer Sicht eine sehr gute Grundlage erarbeitet, indem sie die Höhe der Diäten mit dem Einkommen einer anderen Berufsgruppe (Richte- rInnen) vergleichbar gemacht und Zulagen gestrichen hat. Und die Kommission hat eine eigenständige Altersversorgung der Abgeordneten vorgeschlagen, was aus grüner Sicht ein großer und richtiger Schritt wäre. Mit einem Diäten-Reform-Paket, welches in sich schlüssig ist, könnten wir zumindest ein Teil der Bevölkerung überzeugen. Alle werden wir nicht überzeugen.Unser Ziel ist es, dass wir zeitgleich mit der anstehenden Diätenreform die überfällige Wahlkreisreform beschließen. Eine Begrenzung des Landtages auf 75 Abgeordnete wäre ein deutliches Signal der Selbstbeschränkung. Aus Sicht meiner Fraktion ist dieses auch in der Sache sinnvoll.Das Defizit bei der Arbeitsbewältigung vor Ort ist aus unserer Sicht vor allem durch die zu geringe Arbeitszeit und durch die nicht angemessene Bezahlung der Wahlkreismit- arbeiterInnen gegeben, nicht durch die Anzahl der Abgeordneten. Ich erwarte vom Ältes- tenrat, dass er uns zukünftig einen abgestimmten und möglichst konsensualen Vorschlag macht, der angemessen ist und einer öffentlichen Debatte stand hält.Für die diesjährige Erhöhung der Diäten haben wir einen konkreten Vorschlag gemacht:• Erhöhung der Grunddiät um 2,2 Prozent - das entspricht der Tarifsteigerung 2002 im Öf- fentlichen Dienst. • Kein Nachholen der Diäten-Nullrunde 2002. • Keine Erhöhung der Zulagen. • Steigerung der Gehälter der Wahlkreismitarbeiter in der gleichen Höhe (2,2 und nicht wie bisher vorgeschlagen 1,7 Prozent).Außerdem setzen wir darauf, dass wir im nächsten Jahr zeitgleich mit einer Diätenreform die bereits viel diskutierte Wahlkreisreform beschließen.Den Vorschlag von SPD und FDP lehnen wir ab: Wir wollen zum Einen keine Erhöhung der Zulagen, zum Anderen sind wir gegen einen Vorschlag, der in der Summe ab Som- mer 2003 eine Erhöhung von 5,7 Prozent bedeutet. Wir lehnen auch den Vorschlag der CDU ab, da auch dieser auf eine Erhöhung auf 5,7 Prozent ab Sommer 2003 hinausläuft. ***