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Heiner Garg zum Schutz junger Menschen vor Verschuldung
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 324/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Mittwoch, 13. November 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdLKinder- und Jugendliche/Verschuldung Günther Hildebrand, MdLIn seinem Redebeitrag zu TOP 18 (Schutz junger Menschen vor www.fdp-sh.de Verschuldung) sagte der jugendpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Das von Ihnen im Ursprungsantrag zitierte Institut für Jugendforschung (IFG) hat Zahlen zur individuellen Verschuldung von Kindern und Jugendlichen veröffentlicht, Herr Ritzek – und ich gehe deshalb davon aus, dass Sie mit Ihrem Antrag die individuelle Verschuldung ins Visier nehmen.Darauf stellt auch der von der Landesregierung vorgelegte Bericht ab.Doch wofür und vor allem bei wem haben sich denn bundesweit Kinder und Jugendliche für insgesamt ca. 3,58 Mrd. € verschuldet?Um die vom Institut für Jugendforschung und der Landesregierung vorgelegten Zahlen weiter aufzuschlüsseln: Nach Altersgruppen verteilt, haben zum einen 6 % der Kinder in der Altersgruppe von 6 bis 12 Jahren Schulden in der Höhe von durchschnittlich 6,89 €. Diese Schulden haben Kinder dieser Altersgruppe zu 34% bei Freunden, zu 28% bei ihren Eltern, zu 26% bei den eigenen Geschwistern und nahen Verwandten. Gebraucht wurde das Geld vor allem für Konsumgüter wie Süßigkeiten (30%) oder auch für Spielsachen (10%) und Bücher (8%).Zum anderen hat die Befragung der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe der 13 bis 25-jährigen durch IJF ergeben, dass immerhin 16% der Befragten Schulden von durchschnittlich 1.650 € haben. Auch hier lohnt sich der Blick darauf, beim wem sich die Kinder- und Jugendlichen dieser Altersgruppe verschuldet haben: In 35% der Fälle haben sie sich bei den eigenen Eltern verschuldet. Die Anteile der anderen Gläubiger setzen sich aus Banken mit immerhin 32%, gefolgt von Freunden mit 28%, zusammen.Als Grund für die Verschuldung wurden gegenüber dem IFG der Erwerb eines Autos, eines Mofas aber auch der Erwerb für Handys, Kleider und Möbel für die erste eigene Wohnung angegeben.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Welche Schulden sollen – wenn man einmal die Aufschlüsselung des Gesamtbetrages hinterfragt – jetzt mittels eines zu entwickelnden Maßnahmekonzeptes verhindert werden?Jungen verschulden sich mehr als Mädchen. Wie kann dies durch bestimmte geschlechtsspezifische Maßnahmen verhindert werden?Halten wir fest: Staatliche Maßnahmen gibt es normaler Weise erst dann, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist: Hier können die Ratsuchenden Hilfe durch die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen erwarten. Daneben hat der Gesetzgeber im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 104 ff. BGB und die Minderjährigenhaftungsbeschränkung des § 1629 a BGB) Schutzregeln eingefügt, die berücksichtigen, dass Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr oftmals nicht in der Lage sind, geschäftliche Entscheidungen zu treffen, die nicht zu ihrem rechtlichen Vorteil sind.Die besten gesetzlichen Regelungen nützen allerdings nichts, wenn sich Kinder nicht nur mit Zustimmung sondern sogar auf Wunsch der Eltern verschulden. Die Regelungen helfen aber auch wenig, wenn gerade unerfahrene und jugendliche Telefonkunden und Internetsurfer durch verschiedene 0190-Abzocker über den elterlichen oder eigenen Telefonanschluss zu wenig geschützt sind. Insoweit sind Maßnahmekonzepte mit präventivem Charakter wünschenswert. Und hier liegt der Schlüssel des präventiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen immer noch bei den Eltern.Denn Konsumwünsche der Kinder und Jugendlichen werden, das zeigt die Aufschlüsselung des IJF, zunächst an die Eltern herangetragen und von diesen regelmäßig auch finanziert. Die Gruppe der 6 bis 17-Jährigen verfügt nach Befragungen durch das IJF bereits jetzt über Geldmittel in der Größenordnung von rund 7,66 Mrd. €.Aus diesem Grund ist – wenn man präventiv einer Verschuldung entgegen wirken will – zum einen die Erziehungsleistung der Eltern gefordert. – Die aber nur so gut funktionieren kann, wie es auch von den Eltern glaubhaft vorgelebt wird.Man kann zwar angesichts der 2,7 Mio. überschuldeten Privathaushalte (lt. Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung für 2001) so seine Zweifel haben, doch ist die individuelle Erziehung durch Eltern und Lehrer noch das effektivste Schutzkonzept vor VerschuldungDer im Bericht vorgeschlagene Ansatz, Präventionsmaßnahmen an den Schulen in Zusammenarbeit mit den Schuldnerberatungsstellen und der Verbraucherzentrale durchzuführen, ist deshalb eine richtige Ergänzung. Daneben muss beobachtet werden, ob im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes die bereits am 20.08.2002 geänderte Telekommunikations-Kundenschutzverordnung ausreicht, um sowohl Eltern als auch Kinder und Jugendliche wirksamer vor skrupellosen 0190- Abzockern zu schützen. Ob weiter verschärft werden muss, darüber muss man zumindest nach den ersten Erfahrungen nachdenken.Denn hierin läge ein effektiver präventiver Schutz, um gerade diese Zielgruppe wirksam vor einer weiteren Verschuldung zu schützen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/