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13.11.02 , 17:54 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Verschuldung junger Menschen

=RESSEDIENST P= Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Schutz junger Menschen vor Verschuldung - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 274.02 / 13.11.2002

Handy treibt Jugendliche in die Schuldenfalle!
In den vergangenen Monaten war immer wieder zu lesen, dass Jugendliche zunehmend Schulden machen, bei Banken, bei Freunden und besonders auch bei Handy-Anbietern. Eine Repräsentativbefragung des Institutes für Jugendforschung hat im Mai 2001 unter 1.147 Jugendlichen zwischen 13 und 25 Jahren nachgefragt:
Danach hat jeder Elfte 13 - 17-Jährige durchschnittlich 80 Euro Schulden, jeder Siebte 18 - 20-Jährigen bereits 730 Euro Schulden und jeder Fünfte 21 - 25-Jährige hat über 3000 Euro Minus zu verantworten.
Auffällig ist auch, dass die Hemmschwelle, sich zu verschulden bei den männlichen Be- fragten deutlich niedriger ist. Sie verschulden sich nicht nur häufiger, sondern auch mit größeren Summen.
Kinder sind heute Zielgruppe unterschiedlichster und ausgeklügelter Marketingstrategien, denn sie gehören zu den wichtigsten Konsumentengruppen. Kinder und Jugendlichen sehen sich oft in einem Spannungsverhältnis von Mithalte- und Ausgrenzungssituatio- nen. Konsum und Lifestyle haben identifikationsstiftende Funktion, traditionelle Werte haben an Bedeutung eingebüßt.
Das Handy ist inzwischen der Einstiegsfaktor Nummer eins in eine Schuldenkarriere, so die Schuldnerberatung des Deutschen Caritasverbandes. Ist ein Jugendlicher unter 18 Jahre mit einem größeren Betrag im Minus, flattern irgendwann die ersten Mahnungen Zuhause auf den Tisch. In der Regel übernehmen die Eltern zähneknirschend diese of- fenen Rechnungen, denn es ist ihnen peinlich, dass ihr Kind Schulden gemacht hat. Das dieses nicht so sein muss, belegen anhängige Klagen von Eltern gegen Handyan- bieter. Denn Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt geschäftsfähig. Unter- schreiben sie Verträge, so sind diese nicht immer rechtskräftig. In diesem Zusammen- hang weisen Verbraucherzentralen auf die Vorzüge von Prepaid-Handys hin. Hier kön- nen Eltern ihren Kindern ein Limit setzen, das an das Taschengeld gekoppelt ist.
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 20 Jahren, die sich verschuldet haben, beginnt aber in aller Regel eine Teufelsspirale: Sie verdienen nur wenig, können deshalb ihre Schulden nicht zurückzahlen. Da aber offene Rechnungen der Handyanbieter über In- kasso-Unternehmen eingetrieben werden, potenziert sich die Schuldensumme über Zins und Zinseszins in kurzer Zeit zu enormen Beträgen.
Mit dieser Schuldenspirale sind Jugendliche völlig überfordert. Deshalb ist es richtig, dass sie Landesergierung in ihrem Bericht konzeptionelle Überlegungen vorstellt, wie präventive Hilfe vor Ort verstärkt angeboten werden kann:
• Mit Beginn des neuen Schuljahres werden Lehrerfortbildungen für Grundschule und Sekundarstufe 1 angeboten. Sie sollen helfen, Jugendlichen den Zusammenhang zwischen „Selbstwertgefühl und Besitzen wollen“ und den Einfluss von Werbung deutlich zu machen.
• Ein Informationsheft „Verschuldung von Kindern und Jugendlichen“ der Bundesar- beitsgeminschaft der Schuldnerberatungen wird mit Unterstützung des Ministeriums interessierten LehrerInnen an allgemeinbildenden Schulen in Schleswig-Holstein zur Verfügung gestellt.
• Schuldnerberatungsstellen sollen ab 2003 Präventionsmaßnahmen an Schulen durchführen.
• Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein bietet Schuldenprävention an Schulen und für interessierte Gruppen an.
• Ein aus EU-Mitteln finanzierter „Schuldenkoffer“ (Lernmittel und Lerneinheiten im Mo- dulsystem) kann ausgeliehen werden.
• Das Sozialministerium prüft weiterhin, die Einführung einer Koordinationsstelle für Schuldnerberatungen in Schleswig-Holstein.
Dieses alles sind Vorschläge, die durch das für Ende 2002 zu erwartende Gutachten des Institutes für Sozialrecht und Sozialpolitik der Universität Kiel noch verbessert und wei- terentwickelt werden können und auch weiterentwickelt werden müssen.
Denn es ist unsere Aufgabe, erfolgversprechende Instrumente zu schaffen, um Kinder und Jugendliche vor Verschuldung zu schützen. ***

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