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14.11.02 , 10:56 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Zuwanderungsgesetz

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 7 und 17 – Umsetzung des Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zuwanderungsgesetzes - Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Irene Fröhlich: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 275.02 / 14.11.2002


CDU muss über ihren schwarzen Schatten springen!
Durch den Entwurf zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes soll das Landesrecht dem sich ändernden Bundesrecht angepasst werden. Das ist für sich nicht besonders spektakulär, sondern kommt in diesem Haus häufig vor.
Nicht so häufig kommt es allerdings vor, dass wir uns mit einem politischen Vorhaben be- fassen, das in seiner Entstehungsgeschichte so lange so viele erbitterte Auseinanderset- zungen zwischen dem „Regierungslager“ und der CDU-Opposition mit sich brachte. Be- kanntermaßen wurde und wird es von letzterer bis heute abgelehnt.
Sie wurden dabei nicht müde zu fordern, dass die Begrenzung der Zuwanderung in den Mittelpunkt des Gesetzes gestellt wird. Das ist etwa so, als forderten Sie als zentrale Aussage der Landesbauordnung „Ziel dieses Gesetzes ist die Begrenzung der Bautätig- keit“. Aber trotzdem ist man Ihnen in Berlin immerhin so weit entgegengekommen, die- sen Satz in den Paragraph 1 des Aufenthaltsgesetzes aufzunehmen.
Sie halten sich dann aber noch an vielen anderen Einzelpunkten auf, die Ihnen nicht ge- fallen, und das obwohl die rot-grünen Bundestagsfraktionen insgesamt 18 Änderungsan- träge der Unionsfraktionen aufgenommen hat und elf zentrale Änderungsanträge des Bundesrats aufgegriffen hat. Sie sagen nicht, dass Sie eigentlich etwas ganz anderes wollen: Nämlich ein „Einwanderungsverhinderungsgesetz“.
Unter dem Vorwand der konstruktiven Kritik hat die CDU in der Zuwanderungsdebatte Botschaften vermittelt, die ich mir in Vorbereitung auf diese Debatte noch einmal habe auf der Zunge zergehen lassen. Es hieß oft zur Begründung Ihrer ablehnenden Haltung, Deutschland sei kein „klassi- sches Einwanderungsland“: Das ist sicher der Fall, wenn wir auf die großen Migrations- bewegungen von vor 100 und mehr Jahren blicken. Nur: Wir machen keine Politik für die Gesellschaft von 1900, sondern für heute und morgen. Und seit 40 Jahren sind wir ein Einwanderungsland, wie klassisch das nun ist, darüber lasse ich gerne mit mir streiten.
Es heißt weiterhin, Zuwanderung in einem Umfang, der den demographischen Wandel ausgleicht, könne die Gesellschaft nicht verkraften. Leider lassen Sie offen, wie ohne Zuwanderung denn der demographische Wandel verkraftet werden soll. Selbst eine so- fortige Steigerung der Geburtenrate kann aufgrund der geburtenschwachen Generation der jetzigen jungen Eltern nicht wirklich Abhilfe schaffen. Wir brauchen ein Bündel an Maßnahmen, zu dem neben der Familienpolitik eben auch die Zuwanderung gehört, e- benso wie eine dringend notwendige Reform der Sozialversicherung, da kommt ja glück- licherweise jetzt Bewegung rein.
Dann führen sie schließlich immer wieder gerne die Aufnahmebereitschaft der Bevölke- rung an, die ja nicht überstrapaziert werden dürfe. Gleichzeitig werden Sie nicht müde zu betonen, dass Deutschland ein ausländerfreundliches Land sei. Das passt nicht so recht zusammen.
Also, sehr geehrte Damen und Herren, auch hier gilt wie so oft im Leben: Der Ton be- stimmt die Musik. Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung wird nämlich nicht uner- heblich von der öffentlichen Debatte beeinflusst. Sie könnten einiges für diese Bereit- schaft tun: Erkennen Sie doch endlich auch einmal öffentlich an, dass Zuwanderung ein kultureller Gewinn sein kann, ein wirtschaftlicher sowieso, und dass wir auf dem globalen Arbeitsmarkt den Kampf um die besten Köpfe nur gewinnen können, wenn wir Einwande- rern eine sichere Perspektive bieten können und vor allem – das ist mir besonders wich- tig - eine gesellschaftliche Stimmung vorherrscht, in der Zuwanderung als Normalität begriffen wird.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sich bei vielen in der CDU auch in diesem Hause ganz im Geheimen die Notwendigkeit von mehr Zuwanderung herumgesprochen hat, und dass einige bloß den Sprung über den schwarzen Schatten noch nicht geschafft haben. Wie auch in der Rentenpolitik ist in der Frage der Zuwanderung jetzt ein gesamtgesell- schaftlicher Kraftakt nötig. Das bedeutet, dass über die Parteigrenzen hinweg an dem „Ob“ nicht gerüttelt wird, weil die Notwendigkeit erkannt wird.
Es gibt ja positive Beispiele für schwierige Projekte: Die europäische Einigung gehört da- zu, aber auch die Einführung des Euro, beides nicht ohne Risiken und Nebenwirkungen und nicht immer leicht zu vermitteln. Aber es würde ja auch keiner hier im Raum behaup- ten, dass Politik ein leichter Job sei. In der Europapolitik konnten und können wir es: Die grundsätzliche Notwendigkeit anerkennen, am „Ob“ nicht mehr rütteln und über das „Wie“ meinetwegen heiß diskutieren. Eine wichtige Frage des „Wie“ ist ja auch immer die Frage nach der Finanzierung. Glück- licherweise bürdet das Zuwanderungsgesetz nicht alle Lasten den Ländern auf, wie das bis 1998 gerne gehandhabt wurde. Trotzdem bin ich angesichts des Bundes- und Lan- deshaushalts natürlich besorgt, ob die Integrationsaufgaben in den Haushalten auch ge- nug Berücksichtigung finden werden. An der Frage nach der Finanzierung kommen wir aber auch durch ein von der CDU favorisiertes Integrationsgesetz nicht vorbei.
Sehr geehrte Damen und Herren, stehen auch sie zur Notwendigkeit der Einwanderung, nicht nur zur Notwendigkeit der In- tegration. Erkennen Sie, dass Einwanderung zur Milderung des Fachkräftemangels und zur Abmilderung der demografischen Entwicklung notwendig ist. Sehen sie endlich die Notwendigkeit zusätzlicher Einwanderung, und zwar nicht nur die international renom- mierter WissenschaftlerInnen, sondern auch die von IngenieurInnen, AltenpflegerInnen, HandwerkerInnen.
Das Einwanderungsgesetz wäre nur ein erster kleiner Schritt dahin. Denn nur dann, wenn Bevölkerungs- und ArbeitsmarktwissenschaftlerInnen einen konkreten Bedarf fest- gestellt haben, kann ein Zuwanderungsverfahren nach dem Punktesystem stattfinden. Das ist angesichts unserer Bevölkerungsstruktur immerhin schon eine sehr behutsame Variante, aber selbst diesen kleinen Schritt wollen Sie nicht gehen.
Leider wird über dieses Gesetz letztlich nicht in den politischen Gremien, sondern vor Gericht entschieden. Und viel schlimmer ist die Tatsache, dass nicht über den eigentli- chen Inhalt des Gesetzes entschieden wird, sondern über die rechtlichen Folgen eines Medienspektakels, dass im März diesen Jahres im Bundesrat stattgefunden hat.
Selbstverständlich haben wir noch das Damoklesschwert der Karlsruher Entscheidung über uns und natürlich könnte aus diesem Grund die ganze Sache in letzter Minute noch kippen, davor dürfen wir nicht die Augen verschließen. Trotzdem müssen wir alle Vorbe- reitungen für das Inkrafttreten treffen, einschließlich der Änderung des Landesaufnah- megesetzes. Ich danke Herrn Minister Buß für seine Ausführungen und für die von sei- nem Haus ergriffenen Maßnahmen zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes.
Es ist klargeworden, dass ein Zurück mit den allergrößten Schwierigkeiten verbunden ist. Und zwar Schwierigkeiten nicht für die Politikerinnen und Politiker, sondern für die betrof- fenen Menschen. Im Hinblick auf die ab Januar dann bestehende Möglichkeit eines „Auf- enthalt aus humanitären Gründen“ nach Paragraph 25 des Aufenthaltsgesetzes werden in Schleswig-Holstein seit einiger Zeit keine Abschiebungen mehr vorgenommen. Ich hal- te eine solche Handhabung aus menschlicher Sicht eigentlich für selbstverständlich, lei- der ist sie offenbar ein Einzelfall in Deutschland.
Ich bin ja immer vorsichtig mit den großen Worten, aber ich kann sagen: Ich bin stolz darauf, dass im Sinne einer humanen Flüchtlingspolitik der Titel „Innenminister aus Schleswig-Holstein“ inzwischen zu einem bundesweit bekannten Gütesiegel geworden ist. Die Handhabung der Vorbereitung im Hinblick auf das Zuwanderungsgesetz beweist dies einmal mehr.
Wenn das Gesetz jetzt scheitert, ist die Chance auf ein modernes Zuwanderungsrecht in Deutschland auf Jahre hin verspielt. Ein sogenanntes Integrationsgesetz, wie es aus U- nionskreisen vorgeschlagen wird, kann diese Lücke längst nicht füllen.

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