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14.11.02 , 11:56 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 28: Erkenntnisse über Altlasten dürfen nicht zum Datenfriedhof verkommen

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.11.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 28 – Erfassung und Bewertung von Altlasten in Schleswig-Holstein


Helmut Jacobs:

Datenfriedhof ver- kommen
Im Frühjahr hat sich der Landesrechnungshof mit der Altlastenthematik befasst und festgestellt, dass die mit den entsprechenden Gesetzen festgelegten einheitlichen An- forderungen und Maßstäbe für die Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Bo- denverunreinigungen und Altlasten die Kreise und kreisfreien Städte vor schwer lösba- re finanzielle und organisatorische Probleme stellt. Bei einigen gäbe es auch Mängel bei der Aufgabenerledigung. Die Aktualität der Daten sei in den einzelnen Kreisen und nterschiedlich, und die Gefahrenabschätzung als Grundlage der Altlastensanierung werde in einigen Kreisen nicht in wünschenswerter Weise durchgeführt. Es seien kaum Haushaltsmittel vorhanden, um entsprechende Maßnah- men, z. B. Sanierungen, vorzunehmen.
Einen Monat nach der Veröffentlichung der kritischen Bemerkungen des Landesrech- nungshofes stellte die FDP-Fraktion den Berichtsantrag zur „Erfassung und Bewertung von Altlasten in Schleswig-Holstein“. Sie wollte insbesondere die Kriterien genannt wissen, nach denen die Landesregierung die Sanierung von Altlasten fördert. Der Be- richt ist vom Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten schnell und zügig erarbeitet worden. Für die prompte Erledigung bedanke ich mich im Namen der SPD-Fraktion.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/13 07 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Zuletzt war 1995 über diese Thematik berichtet worden, so dass ber einige neue rechtliche Grundlagen für die Altlastenbewältigung informiert werden kann. Die neue Bodengesetzgebung bringt verbesserte Regelungen, indem die Verantwortlichen noch stärker für die Kosten der Sanierung herangezogen werden. Durch einen erweiterten Kreis der Verantwortlichen kommt es künftig zur Entlastung der öffentlichen Haushalte. Es wird beschrieben, wie Daten zu 3.200 Altablagerungen und rund 17.000 Altstandor- ten zusammengeführt werden, we lche EDV-gestützten Programme für die Datenhal- tung eingesetzt werden und wie das Land den Kreisen und kreisfreien Städten die Be- schaffung von Software für die Altlastenprogramme ermöglicht. Wir erhalten einen berblick über den derzeitigen Entwicklungsstand, über zukünftige Entwicklungen und über die Bewertung der Entwicklung von Boden- und Altlastenkatastern. In einem um- fangreichen Teil geht der Bericht darauf ein, wann altlaste nverdächtige Flächen zu ü- berwachen sind, wer zuständig ist und wie die Überwachungsmaßnahmen zu bewer- ten sind. Außerdem erfahren wir, dass sich die Erfassung stillgelegter umweltreleva n- ter Gewerbebetriebe, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen be- steht, sehr schwierig ist. Da die Kreise unterschiedlich vorgegangen sind, wurde ein Projekt mit 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für 3 Mio. Euro durch das MUNF zur systematischen Altstandorterfassung initiiert.

Obwohl im Bericht nicht alle Kritikpunkte des LRH bestätigt werden, wird eingeräumt, dass nicht alle Kreise aufgrund ihrer eingesetzten Personal- und Sachmittel die gesetzlichen Aufgaben in Bezug auf diese Thematik ordnungsgemäß erfüllen. Wegen des Gefahrenpotenzials sollte darauf reagiert werden. Es ist geplant, eine Leitlinie zur „Nachsorge und Überwachung von Altablagerungen und Altstandorten“ zu erstellen. Es zieht sich durch den Bericht wie ein roter Faden, dass es den Kreisen an finanziel- len Kapazitäten fehlt, um diese Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen. Es sind bisher fast 67 Mio. Euro aufgewendet worden, und Aufwendungen von über 6 Mio. Euro ste- hen demnächst an. Der Altstandort Neue Metallhütte Lübeck und die Altablagerung rschlangen die meisten Gelder. Es fehlen überall die Mittel, die zu Zeiten der Landesabfallabgabe bereit gestellt werden konnten. Diese Abgabe ist von der Op- -3-



position stets bekämpft worden, konnte aber bei der Altlastenbeseitigung segensreich genutzt werden. Sie fehlt doch sehr.

Damit die Altstandorterfassung vieler Kommunen aus Kostengründen nicht wie vom LRH befürchtet zu einem „Datenfriedhof“ zu werden droht, müssen Überlegungen a n- gestellt werden, woher neue Finanzmittel kommen könnten. Eine Bündelung beste- hender la ndesweiter Programme wird nicht ausreichen. Vielleicht verschwindet dieser Bericht nicht in irgendeiner Schublade, sondern initiiert Ideen und neue Vorschläge zur Milderung dieser Problematik.

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