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Heiner Garg: Tierschutz ist immer auch Menschenschutz
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 327/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, 14. November 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdLVerbesserung des Tierschutzes/Änderungsantrag FDP Günther Hildebrand, MdLHeiner Garg: Tierschutz ist immer auch www.fdp-sh.de Menschenschutz In seinem Redebeitrag zu Top 13 (Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes), machte der tierschutzpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, u.a. auf folgende Aspekte aufmerksam:- „Im Sinne des Tierschutzes sollte die Landesregierung ihre Bemühungen dahingehend verstärken, dass zu vergebene Fördermittel mit Kriterien der artgerechten Tierhaltung verknüpft werden. Dazu gehört auch, dass sich auf EU-Ebene ebenfalls für eine solche Verknüpfung eingesetzt wird.- Wie bereits in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP zu Tiertransporten (Drs.: 15/1252, S. 19) von der Landesregierung angekündigt, muss ein Konzept zur Erfassung und Dokumentation der Ergebnisse von Tiertransportkontrollen nicht nur erarbeitet, sondern auch umgesetzt werden. Es darf nicht nur bei der Absichtserklärung bleiben. Verstärkten Kontrollen auf der einen Seite müssen auch eine entsprechende Erfassung und Auswertung auf der anderen Seite gegenüber stehen.- Dass nicht nur Schlachtviehtransporte, sondern auch Tiertransporte aller Art –beispielsweise auch von Zirkustieren – überprüft werden müssen, sollte fast eine Selbstverständlichkeit sein. Bereits bestehende Leitlinien, wie diese für „Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ geben einen ersten Anhalt, sind aber zu ungenau und unverbindlich. Die Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 gibt Regelungen zwar genauere Regelungen vor. Diese müssen aber in der Praxis stärker kontrolliert werden. Diese Fragen beziehen sich nicht nur auch Schlachtvieh, sondern auf alle anderen Tiere, die transportiert werden, wie z.B. auch von Exoten, die nach Deutschland importiert werden.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ - Der Abbau von Tierversuchen und das Verbot von Tierversuchen für Zwecke außerhalb der Arzneimittelforschung muss weiter forciert werden. Der am 7.11. 2002 gefundene Kompromiss in den wichtigsten Punkten zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission in Bezug auf die Änderungen der Rechtsvorschriften über Kosmetika ist deshalb ein erster und richtiger Schritt. Die Landesregierung bleibt aber aufgefordert, über die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass ein europaweit geltendes Vermarktungsverbot für in Tierversuchen getesteten Kosmetika baldmöglichst umgesetzt wird. Ein Vermarktungsverbot deshalb, weil auch nichteuropäische Hersteller von Kosmetika dazu gezwungen werden, im Wirtschaftsraum der EU nur solche Artikel anzubieten, die ohne Tierversuche, d.h. dem Verbrauch von Tieren hergestellt und getestet worden sind.- Zur Verbesserung des Tierschutzes gehört auch die Schaffung eines Heimtierzuchtgesetzes auf nationaler und auf europaweiter Ebene. Hier geht es nicht nur um die in Hinterhöfen gezüchteten Hunde, sondern auch um die unter teilweise unsäglichen Bedingung produzierten Kleintiere für den Heimtiermarkt. Es darf sich nicht nur Gutachten und Leitlinien zur Haltung und Zucht von Zierfischen, Kleinvögeln, Papageien und Reptilien gestützt werden – hier muss durch ein Gesetz entsprechende Rahmenbedingungen schaffen.- Es ist bereits seit 1986 nach § 11b (sog. „Qualzuchtparagraf“) des Tierschutzgesetzes verboten, Tiere zu züchten, wenn bei den Nachkommen erblich bedingte Schäden, Missbildungen oder Defekte auftreten können. Dazu gehören Tiere, wie z.B. rein weiße Katzen, bei denen die Fellfarbe oft mit Gehörlosigkeit verbunden ist oder haarlose Nackthunde. Der Vollzug der Regelungen wird aber durch die Bundesländer regelmäßig vernachlässigt. Schleswig-Holstein ist aufgefordert, den § 11b Tierschutzgesetz zu vollziehen, Zuchtverbote auszusprechen und qualgezüchtete Tiere auf Rasseschauen zu verbieten.- Die Haltung von Nutztieren die nicht in der Bundes-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 25.10.2001 (zuletzt durch die Legehennenverordnung geändert am 28.02.2002) aufgeführt sind, muss weiter verbessert werden. Dies ist schon allein deshalb notwendig, da aufgrund der diversen Lebensmittelskandale die Verbraucher auf bisher nicht nachgefragte Tiere ausweichen. Es kann nicht sein, dass wir zwar durch Verordnungen die Produktion von Eiern und Geflügelfleisch reglementieren, die starke Nachfrage nach Kaninchenfleisch aber in Bezug auf die Tierhaltung keine Konsequenzen nach sich zieht. Kaninchen sind hier als reguläre Nutztiere zu betrachten und nicht als das „puschelige Haustier“ zum streicheln. Wer die Haltung von Kaninchen zur Fleischproduktion hier nicht mit berücksichtigt, vernachlässigt einen tierschutzrelevanten Bereich und schafft eine rechtliche Grauzone. Dazu gehört auch, dass bereits existierenden Verordnungen, wie die für die Schweinehaltung (Schweinehaltungsverordnung) unter dem Aspekt des Tierschutzes weiter verbessert werden. Der Antrag von SPD und Grüne ist deshalb unter Nr. 1, zweiter Spiegelstrich unverständlich, da es eine Schweinehaltungsverordnung bereits gibt.- Es existieren zwar „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ vom 15.10. 1990, die als Ausfluss aus dem Tierschutzgesetz entstanden sind, doch werden die Tiere wegen der geringen finanziellen Mittel zahlreicher Zirkusbetriebe unter zum Teil katastrophalen Bedingungen gehalten und mitgeführt. Darüber hinaus sind diese Leitlinien zu unverbindlich, konkrete Sanktionen beim Verstoß gegen diese Leitlinien nicht ableitbar. Durch die hohe Interpretationsfähigkeit wird den Veterinären vor Ort, die amtlicherseits regelmäßig auch Zirkusbetriebe überprüfen, zu wenige Möglichkeiten eingeräumt. Zudem ist es bei einigen Tierarten praktisch unmöglich, unter den besonderen Bedingungen eines reisenden Zirkusbetriebes eine tiergerechte Unterbringung zu gewährleisten. Die Haltung von Wildtieren, wie z.B. Schlangen, Großbären, Menschenaffen, Elefanten, Großkatzen, Wölfen, Giraffen, Nashörnern, Flusspferden und Robben sollte deshalb eingeschränkt werden.- Der Antrag von SPD und Grüne ist unter Ziff. 2 des Antrages teilweise nicht nachvollziehbar. Bereits jetzt gibt es eine bundesweit gültige „Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierpfleger/zur Tierpflegerin“ (Tierpfleger-Ausbildungsverordnung vom Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 14.05.1984, zuletzt geändert am 17.06.1999). Dieser staatlich anerkannte Ausbildungsberuf hat eine Lehrzeit von 3 Jahren. Im letzten Ausbildungsjahr ist dann eine Spezialisierung in die Fachrichtungen von Haus- und Versuchstierpflege, Zootierpflege und Tierheim- und Pensionstierpflege vorgesehen. Welcher weiterer Sachkundenachweis wird von den Antragstellern für „Personen, die mit Zootieren arbeiten“, erwartet?- Wie soll ein Sachkundenachweis für Personen, die mit Zirkustieren arbeiten, nach Ansicht der Antragsteller aussehen? Immerhin fordern die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“, dass für den Umgang mit Zirkustieren „auf Grund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für diese Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten“ haben müssen. Eine stärkere Anlehnung an die Tierpfleger-Ausbildungsverordnung wäre hier sinnvoll, da somit eine bundeseinheitliche Regelung vorhanden wäre.- Personen, die gewerblich Tiertransporte durchführen (damit sind die Personen gemeint, die auch tatsächlich den Transport begleiten), müssen nach der Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 einen Sachkundenachweis erbringen. Dieser Nachweis wird regelmäßig durch eine Prüfung erbracht. Diese Tierschutztransportverordnung gilt gem. §§ 30 ff. übrigens auch für alle anderen Tiertransporte, wie z.B. Kaninchen, Vögel, Hunde, Katzen und sonstige Säugetiere, wechselwarme und wirbellose Tiere, also Reptilien und Fische etc. Welche „Bereiche“ sind dann im Antrag Ziff. 2 gemeint?- Die Folgen des Vollzuges der „Landesverordnung zur Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (Gefahrhundeverordnung) vom 28.06.2000 sind im wesentlichen auf die Tierheime verlagert worden. Sog. „Listenhunde“ wurden nach Inkrafttreten der Gefahrhundeverordnung ausgesetzt, abgegeben bzw. eingezogen. Die Kosten für die Pflege und Versorgung dieser Tiere verblieben bei den Tierheimen und Kommunen, die diese Zusatzbelastung oftmals finanziell nicht mehr tragen können.Es kann nicht angehen, dass sich die Landesregierung auf den Standpunkt zurückzieht, die örtlichen Ordnungsbehörden müssten zuständigkeitshalber auch die Kosten übernehmen (Bericht der Landesregierung über den bisherigen Vollzug der Gefahrhundeverordnung, Drs. 15/1958, S. 10), zumal nur ein kleiner Teil der Tiere im Wege des Vollzuges an die Tierheime übergeben werden.Um so unverständlicher ist es, dass der Haushaltsansatz 2003 für Zuschüsse und Investitionen im Bereich des Tierschutzes auf Null zurückgestuft worden ist.Tierschutz darf aber kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss in konkreter Umsetzung auch finanziell unterstützt werden. Allein mit der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ist es jedenfalls nicht getan. Die FDP-Landtagsfraktion hat deshalb den Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf eingebracht, diesen Posten auf 150.000 € zu erhöhen.- Neben den Zahlen über die jährlich durchgeführten Tierversuche ist es notwendig, die jährlich registrierten Beißvorfälle, aufgegliedert nach Hunderassen und nach Schwere der Vorfälle, zu veröffentlichen. Diese Statistik ist jährlich zu veröffentlichen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/