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Verbesserung des Tierschutzes
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, d. 14.11.2002 Es gilt das gesprochene WortTOP 13 Verbesserung des Tierschutzes (Drs.15/1942 u 15/1975)Lars Harms:Zu allererst möchte ich sagen, dass wir es begrüßen, dass der Tierschutz in diebundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist. Es ist uns allerdings auch klar, dassdaraus keine konkreten Rechte erwachsen, sondern dass es sich hier um eineStaatszielbestimmung handelt, die mehr einen appellativen Charakter hat. Wenn wir alsoheute über die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes reden, müssen wir immer imAuge haben, dass manches mal uns die Rechtssprechung immer noch einen Strich durch dieRechnung machen kann.Ich möchte nun auf die einzelnen Forderungen im Antrag eingehen:Ich glaube ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wäre ein Schritt in die richtigeRichtung, weil Tiere nun mal keine eigenen Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen.Somit sind die Tierschutzverbände in der Tat mit den Naturschutzverbänden vergleichbar.Dass dabei, wie im Antrag formuliert, eine bundesweite Regelung angestrebt wird, wird vonuns ebenfalls begrüßt. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Bei dem Punkt „Tierhaltungsverordnungen“ kann ich selbstverständlich dem Sinn desAntrages zustimmen. Allerdings wird hier suggeriert, dass es noch keine oder kaumBestimmungen gäbe. Die bestehenden Bestimmungen müssen auf jeden Fall verbessertwerden – das ist keine Frage. Aber wir dürfen das Thema Haltungsbedingungen für Nutztiereauch nicht ideologisieren. Die Bedingungen für Nutztiere in Schleswig-Holstein sollten wir inEinvernehmen zwischen Tierschutz und Landwirtschaft verbessern. Und ich glaube es gibthierfür auch eine große Bereitschaft. Ich möchte nur daran erinnern, dass in denZielvereinbarungen des Landes mit der Landwirtschaftskammer gerade auch der Tierschutzund die Haltungsbedingungen für Tiere eine wichtige Rolle spielen. Diesen Weg sollten wirweiter kritisch und konstruktiv begleiten. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auchdarauf verweisen, dass auch die Haltungs- und Lebensbedingungen für Zoo- und Zirkustiereweiter verbessert werden müssen, damit man beim Zoo- und Zirkusbesuch kein schlechtesGewissen haben muss, sondern sich der Tiere in der Gewissheit der vernünftigen Tierhaltungerfreuen kann. Insofern können wir der Formulierung im FDP-Antrag auch zustimmen.Gleiches gilt auch für die Forderung nach einem Heimtierzuchtgesetz.Was unter der Konkretisierung und Vereinheitlichung des Sachkundenachweises unter Punkt2 zu verstehen ist, wird leider nicht ganz deutlich. Vielleicht hätte man bei derAntragsstellung noch etwas konkreter sein können. Aber das lässt sich sicherlich noch klären.Auf jeden Fall ist es richtig, hier auf genaue Regelungen zu setzen, damit man im Zweifelsfallauch rechtlich einschreiten kann. Denn meistens besteht kein Problem darin, zu erkennen,dass bei der Haltung von Tieren oder bei Tiertransporten in konkreten Fällen Fehlverhaltenvorliegt. Die Frage ist aber immer, wie man rechtlich einschreiten kann. Mit derKonkretisierung und der Vereinheitlichung des Sachkundenachweises würde man hier aucheinen gewissen Grad an Rechtssicherheit schaffen. Erfüllt jemand diese Kriterien nicht, so Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de gibt es auch die Möglichkeit des Eingriffs. Erfüllt jemand jedoch diese Kriterien, so kann mansicher sein, dass alles auch vernünftig im Sinne der Tiere vonstatten geht.Die Entwicklung von Alternativmethoden im Tierversuchsbereich wird ja schon langegefordert. Die Idee, über die Zielvereinbarungen mit den Forschungsstellen, zu einerVerstetigung zu kommen, wird von uns begrüßt. Ob damit allerdings die Tierversuchedeutlich reduziert werden können, ist unserer Meinung nach fraglich. Ich glaube, wir werdenum gesetzliche Regelungen nicht umhin kommen. Und da jetzt der Tierschutz in diebundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist, haben wir zumindest eine nochgrößere moralische Verpflichtung dies zu tun. Den rechtlichen Weg will auch die FDP imBezug auf Tierversuche für kosmetische Mittel gehen und ich glaube, dieser Weg wird eherlangfristig zum Erfolg führen.Beim vierten Punkt des Antrages handelt es sich eigentlich um zwei eigenständige Punkte.Die Qualitätstore sind produktionsbezogen und berücksichtigen selbstverständlich auch denTierschutz in der Produktion. Somit wird dieser Punkt im Rahmen der Qualitätstore schonberücksichtigt. Anders ist es beim Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-Holstein“. Hierbei handelt es sich um ein produktbezogenes Gütezeichen. Das heißt, dasProdukt wird geprüft und bewertet – nicht die Produktion. Würde man dies tun wollen,müsste man das Gütezeichen entweder abschaffen oder völlig neu strukturieren. EineAusweichmöglichkeit wäre, die Einführung des bundeseinheitlichen Öko-Siegels und deszukünftigen bundesweiten konventionellen Siegels. Bei beiden wären Tierschutzaspekte mitberücksichtigt. Ich persönlich halte die Einführung der beiden bundesweiten Siegel aber vorallem aus Marketing-Gesichtspunkten für notwendig. Und Marketing und Tierschutz müssen Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de sich ja nicht ausschließen. Aber die Änderung des Gütezeichens Schleswig-Holstein vonproduktbezogenen zum produktionsbezogenen Gütezeichen wäre wohl eher nicht förderlich.Den fünften Punkt, die Unterstützung der Tierheime, die Gefahrhunde aufgenommen haben,haben sich sicherlich alle auf die Fahnen geschrieben. Sollte die Landesregierung dieTierheime finanziell aus einem bestimmten Haushaltstitel unterstützen wollen, wird sichglaube ich kein Widerspruch in diesem Hause erheben. Sollten wir den rot-grünen Antragbeschließen, und die Landesregierung dann nicht handeln, wäre allerdings Widerspruch indiesem Hause gewiss – und ich hoffe der kommt dann auch zuallererst von rot-grün.Einem zukünftigen Tierschutzbericht, der einmal in einer Legislaturperiode erstattet wird,können wir durchaus etwas abgewinnen. Wenn dieser Bericht kommt, sollte sich dieser aberausschließlich auf Schleswig-Holstein beziehen, da nur dann ein Bezug zu unserer Arbeit imLandtag hergestellt werden kann. Im ersten Bericht wäre es sinnvoll, darzustellen, welchelandesrechtlichen Regelungen es in bezug auf den Tierschutz gibt und wo möglicherweisenoch Regelungslücken bestehen, damit wir dann als Landtag uns gemeinsam für eineVerbesserung der tierschutzrelevanten Regelungen einsetzen können.Im Ausschuss sollten wir versuchen, aus beiden vorliegenden Anträgen einen gemeinsamenAntrag zu formulieren. Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de