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14.11.02 , 13:01 Uhr
SSW

Verbesserung des Tierschutzes

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82
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Kiel, d. 14.11.2002 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 13 Verbesserung des Tierschutzes (Drs.15/1942 u 15/1975)
Lars Harms:
Zu allererst möchte ich sagen, dass wir es begrüßen, dass der Tierschutz in die
bundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist. Es ist uns allerdings auch klar, dass
daraus keine konkreten Rechte erwachsen, sondern dass es sich hier um eine
Staatszielbestimmung handelt, die mehr einen appellativen Charakter hat. Wenn wir also
heute über die Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes reden, müssen wir immer im
Auge haben, dass manches mal uns die Rechtssprechung immer noch einen Strich durch die
Rechnung machen kann.


Ich möchte nun auf die einzelnen Forderungen im Antrag eingehen:


Ich glaube ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände wäre ein Schritt in die richtige
Richtung, weil Tiere nun mal keine eigenen Möglichkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen.
Somit sind die Tierschutzverbände in der Tat mit den Naturschutzverbänden vergleichbar.
Dass dabei, wie im Antrag formuliert, eine bundesweite Regelung angestrebt wird, wird von
uns ebenfalls begrüßt.


Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Bei dem Punkt „Tierhaltungsverordnungen“ kann ich selbstverständlich dem Sinn des
Antrages zustimmen. Allerdings wird hier suggeriert, dass es noch keine oder kaum
Bestimmungen gäbe. Die bestehenden Bestimmungen müssen auf jeden Fall verbessert
werden – das ist keine Frage. Aber wir dürfen das Thema Haltungsbedingungen für Nutztiere
auch nicht ideologisieren. Die Bedingungen für Nutztiere in Schleswig-Holstein sollten wir in
Einvernehmen zwischen Tierschutz und Landwirtschaft verbessern. Und ich glaube es gibt
hierfür auch eine große Bereitschaft. Ich möchte nur daran erinnern, dass in den
Zielvereinbarungen des Landes mit der Landwirtschaftskammer gerade auch der Tierschutz
und die Haltungsbedingungen für Tiere eine wichtige Rolle spielen. Diesen Weg sollten wir
weiter kritisch und konstruktiv begleiten. In diesem Zusammenhang möchte ich aber auch
darauf verweisen, dass auch die Haltungs- und Lebensbedingungen für Zoo- und Zirkustiere
weiter verbessert werden müssen, damit man beim Zoo- und Zirkusbesuch kein schlechtes
Gewissen haben muss, sondern sich der Tiere in der Gewissheit der vernünftigen Tierhaltung
erfreuen kann. Insofern können wir der Formulierung im FDP-Antrag auch zustimmen.
Gleiches gilt auch für die Forderung nach einem Heimtierzuchtgesetz.


Was unter der Konkretisierung und Vereinheitlichung des Sachkundenachweises unter Punkt
2 zu verstehen ist, wird leider nicht ganz deutlich. Vielleicht hätte man bei der
Antragsstellung noch etwas konkreter sein können. Aber das lässt sich sicherlich noch klären.
Auf jeden Fall ist es richtig, hier auf genaue Regelungen zu setzen, damit man im Zweifelsfall
auch rechtlich einschreiten kann. Denn meistens besteht kein Problem darin, zu erkennen,
dass bei der Haltung von Tieren oder bei Tiertransporten in konkreten Fällen Fehlverhalten
vorliegt. Die Frage ist aber immer, wie man rechtlich einschreiten kann. Mit der
Konkretisierung und der Vereinheitlichung des Sachkundenachweises würde man hier auch
einen gewissen Grad an Rechtssicherheit schaffen. Erfüllt jemand diese Kriterien nicht, so

Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de gibt es auch die Möglichkeit des Eingriffs. Erfüllt jemand jedoch diese Kriterien, so kann man
sicher sein, dass alles auch vernünftig im Sinne der Tiere vonstatten geht.


Die Entwicklung von Alternativmethoden im Tierversuchsbereich wird ja schon lange
gefordert. Die Idee, über die Zielvereinbarungen mit den Forschungsstellen, zu einer
Verstetigung zu kommen, wird von uns begrüßt. Ob damit allerdings die Tierversuche
deutlich reduziert werden können, ist unserer Meinung nach fraglich. Ich glaube, wir werden
um gesetzliche Regelungen nicht umhin kommen. Und da jetzt der Tierschutz in die
bundesdeutsche Verfassung aufgenommen worden ist, haben wir zumindest eine noch
größere moralische Verpflichtung dies zu tun. Den rechtlichen Weg will auch die FDP im
Bezug auf Tierversuche für kosmetische Mittel gehen und ich glaube, dieser Weg wird eher
langfristig zum Erfolg führen.


Beim vierten Punkt des Antrages handelt es sich eigentlich um zwei eigenständige Punkte.
Die Qualitätstore sind produktionsbezogen und berücksichtigen selbstverständlich auch den
Tierschutz in der Produktion. Somit wird dieser Punkt im Rahmen der Qualitätstore schon
berücksichtigt. Anders ist es beim Gütezeichen „Hergestellt und geprüft in Schleswig-
Holstein“. Hierbei handelt es sich um ein produktbezogenes Gütezeichen. Das heißt, das
Produkt wird geprüft und bewertet – nicht die Produktion. Würde man dies tun wollen,
müsste man das Gütezeichen entweder abschaffen oder völlig neu strukturieren. Eine
Ausweichmöglichkeit wäre, die Einführung des bundeseinheitlichen Öko-Siegels und des
zukünftigen bundesweiten konventionellen Siegels. Bei beiden wären Tierschutzaspekte mit
berücksichtigt. Ich persönlich halte die Einführung der beiden bundesweiten Siegel aber vor
allem aus Marketing-Gesichtspunkten für notwendig. Und Marketing und Tierschutz müssen



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de sich ja nicht ausschließen. Aber die Änderung des Gütezeichens Schleswig-Holstein von
produktbezogenen zum produktionsbezogenen Gütezeichen wäre wohl eher nicht förderlich.


Den fünften Punkt, die Unterstützung der Tierheime, die Gefahrhunde aufgenommen haben,
haben sich sicherlich alle auf die Fahnen geschrieben. Sollte die Landesregierung die
Tierheime finanziell aus einem bestimmten Haushaltstitel unterstützen wollen, wird sich
glaube ich kein Widerspruch in diesem Hause erheben. Sollten wir den rot-grünen Antrag
beschließen, und die Landesregierung dann nicht handeln, wäre allerdings Widerspruch in
diesem Hause gewiss – und ich hoffe der kommt dann auch zuallererst von rot-grün.


Einem zukünftigen Tierschutzbericht, der einmal in einer Legislaturperiode erstattet wird,
können wir durchaus etwas abgewinnen. Wenn dieser Bericht kommt, sollte sich dieser aber
ausschließlich auf Schleswig-Holstein beziehen, da nur dann ein Bezug zu unserer Arbeit im
Landtag hergestellt werden kann. Im ersten Bericht wäre es sinnvoll, darzustellen, welche
landesrechtlichen Regelungen es in bezug auf den Tierschutz gibt und wo möglicherweise
noch Regelungslücken bestehen, damit wir dann als Landtag uns gemeinsam für eine
Verbesserung der tierschutzrelevanten Regelungen einsetzen können.
Im Ausschuss sollten wir versuchen, aus beiden vorliegenden Anträgen einen gemeinsamen
Antrag zu formulieren.



Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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