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Klaus-Peter Puls zu TOP 17 und 7: Einwanderung und Integration nützen Deutschland und Schleswig-Holstein
Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus • Postfach 7121 • 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305 • Fax: 0431/988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de Kiel, 14.11.2002, Nr.: 156/2002Klaus-Peter PulsEinwanderung und Integration nützen Deutschland und Schleswig-HolsteinIn der Landtagsdebatte zur Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes in Schles- wig-Holstein (TOP 17) und zur Änderung des Landesaufnahmegesetzes (TOP 7) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Klaus-Peter Puls, u.a.:Deutschland braucht ein Zuwanderungsgesetz. Schleswig-Holstein braucht es. Das vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedete Zuwanderungsrecht ist nicht schädlich, sondern nützlich.Wir brauchen das Zuwanderungsgesetz, um den wirtschaftlichen und arbeits- marktpolitischen Interessen Deutschlands gerecht zu werden, aber auch, um unseren humanitären und völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir brauchen das Zuwanderungsgesetz, um hochqualifizierte Arbeitskräfte für Arbeitsplätze zu gewinnen, die trotz hoher Arbeitslosigkeit im Inland nicht be- setzt werden können. Und wir brauchen das Zuwanderungsgesetz, um die Inte- gration der nach Deutschland zugewanderten Menschen endlich wirksam rechtsverbindlich steuern zu können.Bedauerlicherweise hat die unwürdige Posse im Bundesrat am 22. März 2002 dazu geführt, dass das Gesetz noch nicht in Kraft ist. Das Abstimmungsverfah- ren im Bundesrat hat wieder einmal zur Fortsetzung der Politik auf der Bühne des Bundesverfassungsgerichts geführt, und die Politik allgemein und damit 2auch wir als Landespolitikerinnen und -politiker sind damit einmal mehr in öf- fentlichen Misskredit geraten, obwohl wir mit den Bundesentscheidungen un- mittelbar nichts zu tun haben.Auch das inhaltliche Gewackel der CDU und FDP in der entscheidenden Phase der Beratungen auf Bundesebene war für die Sache schädlich und für die da- hinter stehenden Menschen schmerzlich. Trotz breiter Zustimmung bei Wirt- schaftsverbänden, Gewerkschaften, Kirchen, Flüchtlingsorganisationen und an- deren gesellschaftlichen Gruppen und trotz intensiver parteiübergreifender Vor- arbeiten kam es im Bundesrat erneut zum parteipolitischen Kleinkrieg und zu einem Hick-Hack über Detailfragen und Begriffsbestimmungen. Das Ansehen der parlamentarischen Demokratie ist dadurch mit Sicherheit nicht gefördert worden.Die SPD-Landtagsfraktion hofft, dass das Zuwanderungsgesetz des Bundes am 1. Januar 2003 endlich in Kraft treten kann. Wir freuen uns, dass insbesondere der Innenminister für die Landesregierung bereits intensive Vorsorge für die Umsetzung des Gesetzes in Schleswig-Holstein getroffen hat. Endlich wird auch für die verdienstvolle Arbeit der Härtefallkommission des Landes eine konkrete Rechtsgrundlage geschaffen, und es kann künftig in landeseigener Kompetenz über das Bleiberecht in Härtefällen entschieden werden. Letztlich bleibt es eine Aufgabe auch der politischen Parteien, für die Notwendigkeit und Nützlichkeit von Einwanderung und Integration das Bewusstsein nicht nur der ausländischen Menschen, sondern auch der einheimischen deutschen Bevölke- rung zu schärfen. Artikel 1 Grundgesetz lautet nun einmal: Die Würde des Men- schen ist unantastbar, und das gilt nicht nur für die Würde des deutschen Men- schen. (SIB)