Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

14.11.02 , 14:10 Uhr
FDP

Christel Happach-Kasan: Informationsgehalt des Berichts ist gerin g

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 328/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Donnerstag, den 14.11.2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Umwelt/Altlasten Günther Hildebrand, MdL


Christel Happach-Kasan: Informationsgehalt des



www.fdp-sh.de Berichts ist gering In ihrem Redebeitrag zu TOP 28 (Altlastenbericht) erklärte die umweltpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:
„Altlastenstandorte sind die Sünden der Vergangenheit. Die großen Altstandorte im Land wie das Metallhüttengelände in Lübeck und die Deponie 80 in Barsbüttel können nur in Jahrzehnten saniert werden. Die Kosten sind immens. Dies ist Verpflichtung keine weiteren Altstandorte entstehen zu lassen.
In der öffentlichen Diskussion um Umweltthemen nimmt der Bereich Altlasten ein einen geringen Raum ein. Dies steht völlig im Gegensatz zu den Problemen, die Altlasten im Land darstellen.
Altlasten sind nach der Definition des Bundesbodenschutzgesetzes Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit unweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
Auch der Landesregierung ist bekannt, dass bei den Altlasten Handlungsbedarf besteht. Dazu brauchte sie nur in ihr Umweltranking aus dem letzten Jahr zu sehen. Dort steht:
„Im Bereich Altlasten ist ein erheblicher Handlungsbedarf erforderlich. Die Kreise unterscheiden sich durchaus diesbezüglich hinsichtlich ihres bisher aufgebrachten Engagements. Dies äußert sich sowohl in der Anzahl der untersuchten Altablagerungen und Altstandorten als auch in den Anteil der durchgeführten Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen.“
Allerdings die im Umweltranking aufgeführten Daten widersprechen denen im vorgelegten Bericht. Welche Daten stimmen nun: Die Daten aus dem Umweltranking oder die aus dem Bericht? Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Im Bericht des Landesrechnungshofes zum Thema „Altlasten“ heißt es. Ich zitiere: „Die Diskrepanz zwischen erfassten altlastverdächtigen Flächen und durchgeführten Gefährdungsabschätzungen ist in einigen Kreisen sehr groß.“
Diese Erkenntnisse und die Tatsache, das der Landesregierung spätestens mit dem Bericht aus dem Jahr 1995 die wesentlichen Probleme im Bereich Altlasten bekannt waren, haben mich im Frühjahr dazu bewegt, von der Landesregierung einen Bericht über den neuesten Stand der Altlastenerfassung, der Gefährdungsabschätzungen und Altlastensanierung anzufordern.
Der nun vorgelegte Bericht ist allerdings nicht, dass was man von ihm erwarten sollte. Es werden zwar viele handwerkliche und systematische Dinge im Bereich Altlasten aufgeführt, wie Rechtsgrundlagen und Aufgabenverteilung. Die eigentlichen Probleme, die sich mit der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung durch die Kreise ergeben haben, lassen sie außen vor, obwohl Ihnen die Probleme bekannt sind.
Die Qualität der vorgelegten Daten über Altstandorte ist nach Einschätzung von LANU-Mitarbeitern sehr uneinheitlich.
So ist einer, der vom Landesrechnungshof festgestellten Mängel die geringe Überwachungen der Altablagerungen durch die Kreise. Sie wurden von den Kreisen und kreisfreien Städten stark zurückgefahren bzw. eingestellt. Lediglich 1 Prozent der Altstandorte werden noch überwacht.
Woran das liegt, darüber hat die Landesregierung keine „direkten“ Erkenntnisse. Vielleicht sollte sie mal beim LRH nachfragen? Wenigstens wird eingeräumt, dass eine aktuelle Abfrage der finanziellen und personellen Ausstattung der unteren Bodenschutzbehörden ergeben habe, dass einige Kreise nicht in der Lage sein dürften, die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, weil weder genügend Personal- und Sachmittel zur Verfügung stehen.
Wenn dies der Landesregierung bekannt ist, warum läßt sie dann das Parlament in Unkenntnis darüber, um welche Kreise es sich handelt? Welche konkreten Maßnahmen werden durch das MUNF im Rahmen der Fachaufsicht getroffen?
Mit der immer noch geplanten, länger angemahnten aber nie verwirklichten Leitlinie zur Nachsorge und Überwachung von Altablagerungen und Altstandorten wird es nicht getan sein. Zumal wir immer noch nicht wissen, wann diese Leitlinie denn nun kommt.
Gerne hätte ich auch erfahren wie es mit dem Vorwurf des Landesrechnungshofes steht, dass das eingearbeitete Personal bei der Altstandorterfassung wegen der mangelhaften finanziellen Ausstattung der Kreise oftmals nicht übernommen werden kann und damit die Gefahr besteht, dass die gewonnenen Daten nicht weiter gepflegt werden. Aber auch hierüber bietet der Bericht keine Erkenntnisse.
Bereits 1984 wurde mit der Erfassung und Bewertung den Altlasten begonnen, nach 10 Jahren waren etwa 90 Prozent der jetzt bekannten Standorte
Die Fortschritte der letzten zehn Jahre sind, wie insbesondere im Bericht des Landesrechnungshofes festgestellt wird, marginal.
Der Bericht macht deutlich, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, eine einheitliche Erfassung und Bewertung der Altstandorte im Land zu organisieren. Dies ist aber Voraussetzung dafür, dass eine nachvollziehbare Prioritätenliste für die Sanierung von Altstandorten aufgestellt wird.
Bei knappen Mitteln muss sichergestellt werden, dass die größten Probleme zuerst gelöst werden. Es ist aber offensichtlich, dass die Kommunen und Kreise teilweise gar nicht die finanziellen Mittel haben, um alles, was notwendig ist, durchzuführen.
Wer nicht weiß, wie man es anstellt, mit vielen Worten zu schweigen, der lese sich diesen Bericht der Landesregierung durch. Das ist das Fazit, was ich leider ziehen muss. Die notwendigen Ergänzungen muss die Landesregierung nun im Rahmen der Ausschussberatungen nachliefern.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen