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14.11.02 , 16:12 Uhr
SPD

Sandra Redmann zu TOP 13: Tierschutz als Staatsziel ist Verpflichtung zum Handeln

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 14.11.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 13: Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes


Sandra Redmann:

Tierschutz als Staatsziel ist Verpflichtung zum Handeln

Mit dem vorliegenden Antrag macht die SPD-Fraktion einen weiteren nötigen Schritt zur Verbesserung des Tierschutzes. Um die einzelnen Punkte, natürlich auch die des FDP-Antrages, noch intensiver zu diskutieren – vielleicht kriegen wir ja auch einen in- terfraktionellen Antrag hin, das würde ich für wünschenswert halten – beantragen wir Ausschussüberweisung. Daher werde ich die einzelnen Punkte nur kurz erläutern.

Lassen Sie mich vorab etwas Grundsätzliches sagen: Tierschutz ist eine stetige Auf- gabe. Unterstrichen wird dies durch seine Verankerung als Staatsziel in der Verfas- sung. Dies war und ist ein großer Erfolg für alle Tierschützerinnen und Tierschützer. Nun gilt es, dies mit Leben zu füllen und als Verpflichtung zum Handeln zu verstehen.

Mir ist durchaus bewusst, dass es in Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger und auch Abgeordnete andere Themen mehr bewegen, schwer ist, dem Tierschutzgedan- ken den Stellenwert zu geben, den er verdient. Aber nichtsdestotrotz muss Politik sich der Aufgabe stellen und konsequent die nötige Weiterentwicklung und Verbesserung betreiben. Wir sind da in Schleswig-Holstein auf einem guten Weg. Und ich möchte unserem Umweltminister Klaus Müller ausdrücklich für sein Engagement auch gerade in diesem Bereich danken.

Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich erinnere hierbei insbesondere an unsere Landtagsdebatte zum Thema „Verbot der Pelztierhaltung“. Leider können wir momentan in der Modebranche einen gewissen Rückschritt beobachten. Pelz wird wieder salonfähig. Dem müssen wir weiterhin ent- gegenwirken. Und lassen Sie mich in diesem Zusammenhang eine persönliche Be- merkung machen, die eine Bitte beinhaltet: Auch hochrangige Repräsentantinnen und Repräsentanten dieses Hauses können und sollten zu diesem Thema ihren Beitrag leisten. Ich denke nicht, dass das zuviel verlangt ist. Weiteres möchte ich hierzu an dieser Stelle nicht ausführen.

Nun kurz zu den einzelnen Punkten: • Da Tiere sich nicht selber vertreten können, ist es nach unserer Auffassung nötig, ein Klagerecht für gesetzlich anerkannte Verbände zu fordern. Dies sollte nach dem Vorbild des Klagerechts für Umweltverbände erfolgen. Ich weiß, dass insbe- sondere dieser Punkt umstritten ist, aber vielleicht können wir in der Diskussion im Umweltausschuss doch zu einer Einigung kommen.

• Wir haben im Bereich Nutztierhaltungsformen schon einiges erreicht und wichtige Schritte eingeleitet. Weitere konkrete Verordnungen sind allerdings notwendig und müssen ausreichend geregelt werden. Ich erwähne nur das Stichwort Straußenhal- tung.

Wir können diese 2 Punkte nicht auf Landesebene regeln, daher fordern wir, dies auf Bundesebene voranzutreiben: • Eine Konkretisierung und Vereinheitlichung des Sachkundenachweises von Per- sonen, die mit Zoo- oder Zirkustieren arbeiten, ist längst überfällig. Wenn man sich mal informiert, was in diesem Bereich alles so abläuft, erkennt man, wie dringend erforderlich dies ist. Herr Dr. Garg wird dies ja sicherlich noch Bezug nehmend auf seinen Antrag „Stichwort Wildtiere“ ausführen. Ich möchte insbesondere für den Kollegen Astrup nur einen Artikel vorlesen, den mir netterweise der Kollege Harms zur weiteren Verwendung überreicht hat. -3-



Sie sehen, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

• Ich bin sicher, dass wir alle miteinander übereinstimmen, dass Tierversuche so weit wie möglich reduziert werden müssen. Auch wenn dies durch Bundesgesetz- gebung geregelt ist, können wir auf Landesebene einiges dazu beitragen. Hierbei sollte unsere Verantwortung gegenüber den tierschutzethischen Aspekten Vorrang haben und nicht die wirtschaftlichen Interessen.

• Das Gütezeichen soll im Sinne des Tierschutzes weiterentwickelt werden. Dabei sind z. B. Maßstäbe wie Haltung und Fütterung konsequent zu berücksichtigen.

• Punkt 5 brauche ich nicht weiter zu erläutern.

• Mit der Forderung nach Vorlage eines Tierschutzberichtes in jeder Wahlperiode und jährliche Veröffentlichung der Tierversuchszahlen sollen sowohl die Bürgerin- nen und Bürger als auch das Parlament besser informiert und auch stärker sensibi- lisiert werden. Dies fördert auch eine stetige Diskussion und Auseinandersetzung mit dem Thema Tierschutz.

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