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Karl-Martin Hentschel zum Luftverkehrskonzept
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 31 – Luftverkehrskonzept - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der Vorsitzende Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Karl-Martin Hentschel: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 280.02 / 14.11.2002Luftverkehrskonzept für Schleswig-HolsteinFlugverkehr hat positive wirtschaftliche Effekte: Das aktuelle Gutachten von Thomsen AG und PM&P im Auftrag des Verkehrsministeriums bescheinigt Schleswig-Holstein eine gute Flughafenanbindung, die vor allem durch den Hamburger Flughafen gewährleistet wird.Flugverkehr erzeugt aber auch Probleme: Heute trägt er zu 4 Prozent zum Treibhausef- fekt bei. Wenn die angenommenen Wachstumsraten so bleiben, so wird nach Aussage der OECD schon im Jahre 2015 der Flugverkehr den weltweiten PKW-Verkehr in seiner Klimawirkung übertreffen. Flugverkehr wird innerhalb der nächsten 15 Jahre zum Um- weltproblemen Nummer Eins, wenn es so weitergeht.Gleichzeitig gilt das Ziel der Bundesregierung den CO2-Ausstoß um 30 Prozent reduzie- ren. Das passt nicht zusammen.Meine Damen und Herren, Prognosen müssen nicht eintreffen. Die Prognos AG hat im Juni 2002 im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums festgestellt, dass der innerdeutschen Flugverkehr im letzten Jahr um 5,4 Prozent zurückging und sich dieses Jahr noch mal um 4,1 Prozent reduzie- ren wird. Sogar im Jahr 2006 wird die Zahl der Passagiere mit 17,7 Mio. noch unter de- nen des Jahres 2000 liegen.Die Verdoppelung des Luftverkehrs bis 2015, mit der das Konzept der Landesregierung noch rechnet, ist also nicht sehr realistisch. Trotzdem muss die Entwicklung uns beunru- higen. Deshalb unterstütze ich den Grundsatz der Landesregierung, eine Förderung der Flughäfen, bis auf Kiel-Holtenau, auf Sicherheitsbelange zu beschränken. Deshalb unterstütze ich auch die weiteren Ziele der Landesregierung: die Verlagerung des Luftverkehrs bei Kurzstrecken auf die Bahn, die Einführung von emissionsbezoge- nen Start- und Landesgebühren und insbesondere die Einführung einer Kerosinbesteue- rung, die zur Zeit noch an Spanien scheitert. Das wird sich spätestens dann ändern, wenn es Mehrheitsentscheidungen in der EU gibt.Meine Damen und Herren, neben dem CO2 ist der Lärm für die Menschen mittlerweile das Umweltproblem Nr. 1 geworden. Deshalb bilden sich in der Umgebung von Flughäfen Initiativen gegen den Fluglärm. Das gilt für Kiel-Holtenau, das gilt für Lübeck-Blankensee, und das gilt ganz besonders für Norderstedt und Umgebung, die vom Hamburger Flughafen betroffen sind. Diese Initiativen werden von meiner Partei unterstützt. Dies war auch Grundlage unseres Widerstandes gegen Ausbau in Holtenau, wo wir schließlich in einem mühsamen Kom- promiss die Landesförderung deutlich gedeckelt haben.Wir freuen uns nun, dass im Koalitionsvertrag des Bundes nun die Novelle für das Ge- setz zum Schutz gegen Fluglärm vereinbart worden ist. Das kann erhebliche Auswirkun- gen auf die Planungen für die Startbahnverlängerung haben.Meine Damen und Herren, kontroverse Debatten sind spannende Debatten. Wir werden in der Koalition weiter auf eine Einschränkung der Subventionen für den Luftverkehrs drängen, damit es spannend bleibt, damit die Klimaveränderung gestoppt wird und damit die Menschen ruhig schlafen können.Anmerkung:Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm stammt aus dem Jahr 1971. Die von Minister Trittin angestrebte Novellierung wurde im Jahr 2000 durch die Minister Scharping und Bodewig verhindert. Das Bundesumweltministerium hat schon Eckpunkte zur Novelle des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm erarbeitet. Für den Neubau und wesentliche Änderungen von Flugplätzen sind weitergehende Regelungen vorgesehen. Dazu gehö- ren abgesenkte Grenzwerte für Lärm für die Schutzzone 1 von 60 dB und für die Schutz- zone 2 von 55 dB, sowie die Einführung einer Entschädigungsregelung für Beeinträchti- gungen des Außenwohnbereiches.Zweifellos bedeutet die geplante Startbahnverlängerung in Holtenau von 1.400 m auf 2.100 m ein wesentliche Änderung von Flugplätzen. Damit wird das Gesetz in Zukunft auch Anwendung auf Holtenau finden. Das wird Auswirkungen auf die Lärmschutzerfor- dernisse des Flughafens Holtenau haben, wenn er für den Jet-Flugverkehr ausgebaut wird. Neben einer Lärmschutzhalle sind dann weitere Lärmschutzmaßnahmen notwen- dig. das wird erhebliche Mehrkosten verursachen, die aufgrund der Kabinettentscheidung alleine von der Stadt Kiel aufgebracht werden müssen. ***