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15.11.02 , 12:22 Uhr
FDP

Heiner Garg: Den Grenzregionen kommt eine besondere Bedeutung zu

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 338/2002 Vorsitzender Dr. Christel Happach-Kasan, MdL Stellvertretende Vorsitzende Kiel, Freitag, 15. November 2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Dr. Heiner Garg, MdL
Europa/Gesundheitspolitik Günther Hildebrand, MdL


Heiner Garg: Den Grenzregionen kommt eine



www.fdp-sh.de besondere Bedeutung zu In seinem Redebeitrag zu TOP 37 (Grenzüberschreitende Inanspruch- nahme von Gesundheitsleistungen) machte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, u.a. auf folgende Aspekte aufmerksam:
1. „Das Zusammenwachsen in Europa wird zwar einerseits auf der wirtschaftlichen Ebene gewollt und als Ziel von allen Mitglieder betont, doch erstreckt sich dieses Ziel nicht auf eine EU-weite Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen.
Tatsächlich ist die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleitungen ein Sonderfall, der für absehbare Zeit auch ein solcher bleiben wird, da auch von Seiten der Bundesregierung eine europaweite Harmonisierung nicht angestrebt wird.
2. Den Grenzregionen – als auch Schleswig-Holstein mit seiner Orientierung nach Skandinavien – kommt deshalb eine besondere Vorreiterrolle zu.
1999 war die grenzüberschreitende Inanspruchnahme verschwindend gering: Lediglich 754 ausländische Patienten wurden vollstationär in Schleswig-Holstein behandelt. Das entspricht einem Anteil von nicht einmal 0,2% der Behandelten. Dass unsere dänischen Nachbarn als direkte Anrainer am stärksten vertreten sind, ist dabei nachvollziehbar. Man kann davon ausgehen, dass die Zahlen bei einer Inanspruchnahme ambulanter Leistungen eine deutlichere Sprache sprächen – eine solche Übersicht existiert derzeit aber nicht.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine Darstellung im Bericht gewesen, wie viele Bundesbürger bzw. Schleswig-Holsteiner sich allein in Dänemark haben behandeln lassen.
Die Initiative zur „Patientenbrücke“ mit Norwegen zeigt, dass die grenz- überschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen noch Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Steigerungsfähig ist: Bis zum Sommer 2002 wurden im Rahmen der „Patientenbrücke“ in Schleswig-Holstein mehr als 700 Patientinnen und Patienten aus Norwegen behandelt. Dies ist nicht nur auf politische Initiativen beider Länder, sondern ganz besonders auf das Engagement der schleswig-holsteinischen Krankenhäuser und der Krankenhausgesellschaft Schleswig- Holstein (KGSH) zurückzuführen. Grenzüberschreitende Initiativen leben letztendlich nur davon, wenn die Leistungserbringer sich entsprechend engagieren und einbringen, um ihr know-how auch außerhalb der Region bekannt zu machen.
3. Der Bericht macht deutlich, dass längerfristig der Ausbau über die derzeitig bestehenden europaweiten Regelung der Notfallversorgung hinaus notwendig ist.
Besondere medizinische Maßnahmen, wie die Kooperationen im Bereich der Strahlentherapie zur Versorgung krebskranker Patientinnen und Patienten und im Rettungsdienst, sowie bei speziellen Operationen, wie z.B. für Hüftoperationen, eröffnen nicht nur einen wirtschaftliche Auslastung der bestehenden Institutionen, sondern bieten auch Synergieeffekte, die letztendlich der heimischen Bevölkerung zugute kommen.
Die sog. „Patientenbrücke“ mit Norwegen ist ein erster richtiger Schritt auf dem Weg in einen europäischen Gesundheitsmarkt. Sie darf aber weder auf Norwegen beschränken noch sich zu einer Einbahnstraße entwickeln. Die Patienten müssen in der Zukunft grundsätzlich die Möglichkeit haben, medizinische Leistungen europaweit „einkaufen“ zu können – hier ist eine wirtschaftliche Beweglichkeit der Krankenkassen gefordert.
Das bedeutet aber in letzter Konsequenz auch, dass wir an eine EU-konformen Gesundheitsreform nicht vorbei kommen. Wenn das weitere wirtschaftliche Zusammenwachsen auf europäischer Ebene gewollt ist, dann darf der Gesundheitssektor nicht ausgeklammert werden. Dazu gehört, dass mit dem Zusammenwachsen allgemeingültige Standards geschaffen werden.
Kontraproduktiv ist es, durch einschneidende Maßnahmen, wie das Vorschaltgesetz die Krankenhäusern weiter einzuschränken. Die Patienten aus Skandinavien und Groß Britannien kommen nur deshalb zu uns, da sie in ihren Ländern lange Wartelisten und eingeschränkte Behandlungsmöglichkeiten vorfinden.
Wird den Krankenhäusern in Schleswig-Holstein durch Kostendeckelung der finanzielle Rahmen weiter eingeengt, kann dies nur bedeuten, dass Operationen für deutsche Patienten ebenfalls „geschoben“ und damit Wartelisten geschaffen werden.
Die Versuchung, durch ausländische Privatpatienten die Defizite in der Krankenhausbudgets auszugleichen, würde dann zu Lasten der hiesigen Bevölkerung gehen. Dies kann bei einer grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nicht gewollt sein.
4. Die Landesregierung ist deshalb aufgefordert, nicht nur im eigenen Interesse die vorhandenen Kooperationen zu unterstützen: Die sich eröffnenden Erfahrungsmöglichkeiten für die Leistungserbringer eröffnen neue Chancen für einen Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein.
Sie hat sich dafür auf Bundesebene einzusetzen, dass an unserem Gesundheitssystem nicht sinnlos „herumgedoktort“, sondern unser Gesundheitssystem umfassend reformiert wird.
Landesregierung ist deshalb dazu aufgerufen, auf den Bund einzuwirken, dass auch im Bereich der gesundheitsbezogenen Leistungen zu einer besseren europaweiten Angleichung kommt. Insofern ist das EU-Aktionsprogramm „Öffentliche Gesundheit 2003-2008“ für entsprechende Initiativen zu nutzen.
Wenn eine Verbesserung unseres Gesundheitssystems, eine bessere Auslastung der vorhandenen Angebote, Nutzung von Synergieeffekten und insbesondere eine Angebotsverbesserung der eigenen Bevölkerung gewollt ist, dann ist eine verbesserte Zusammenarbeit in der EU unabdingbar.“ Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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