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15.11.02 , 13:12 Uhr
SPD

Ulrike Rodust zu TOP 16: Ausschuss der Regionen stärken ist in unserem Interesse

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 15.11.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 16 – Rolle des AdR im zukünftigen Aufbau der EU


Ulrike Rodust:

Ausschuss der Regionen stärken ist in unserem Interesse
Alle politisch Verantwortlichen beobachten mit großer Aufmerksamkeit die Arbeit des europäischen Konvents. Geht es doch dabei um nichts Geringeres als um die Erarbei- tung eines Verfassungsvertrages der Gemeinschaft. Dem Konvent ist in den Schluss- folgerungen des Europäischen Rates von Nizza und Laeken der ausdrückliche Auftrag erteilt worden, über Mechanismen für die Kontrolle des Subsidiaritätsprinzips nachzu- denken.

Jede gut funktionierende Demokratie nimmt in der örtlichen Ebene ihren Anfang. Ein Europa von künftig 500 Mio. Bürgerinnen und Bürgern kann nicht zentral regiert wer- den. Die Union sollte zwar über alle Kompetenzen verfügen, die zur Erreichung ihrer Ziele erforderlich sind. Es muss allerdings eine klare Unterscheidung zwischen den ausschließlichen, den geteilten und den ergänzenden Kompetenzen geben. Die EU wird von der Öffentlichkeit erst dann wirklich akzeptiert, wenn die Bürger wissen, wer in Europa für was zuständig ist. Sie muss daher die Souveränität ihrer Regionen, also ihrer regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, genau so respektieren wie sie das in Bezug auf die Souveränität ihrer Mitgliedstaaten macht, dies gilt insbesondere für die institutionellen Regionen, z. B die Länderparlamente.



Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Ich bin fest davon überzeugt, die Grundsätze der Selbstbestimmung und Selbstverwal- tung müssen in einem Verfassungsvertrag festgeschrieben werden. Damit das gelingt, brauchen wir Verbündete, wie z.B. den Ausschuss der Regionen. Besonders der AdR hat sich in der Vergangenheit in unzähligen Stellungnahmen für die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips eingesetzt. Er hat sich mit Vorschlägen für Gesetze der Gemein- schaft Akzeptanz verschafft und er hat sich beharrlich für die Interessen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ausgesprochen. Der AdR hat im Maastricht-Vertrag erreicht, dass er schon heute zwingend zu den Themen, die wir auch hier im Landtag diskutieren, wie z.B. allgemeine Bildung und Jugend, Sozial-, Arbeitsmarkt- und Um- weltpolitik, gehört werden muss.

Wie dann allerdings mit den Vorschlägen des AdR zu verfahren ist, ist bisher nicht ge- regelt. Aus diesem Grund sollte die Kommission zukünftig verpflichtet werden, eine Begründung abzugeben, wenn sie die Berücksichtigung einer Stellungnahme ablehnt.

In politischen Bereichen mit deutlich regionaler Tragweite, wie etwa der Regionalpolitik und der Strukturpolitik, ist es wichtig, dem AdR ein Vetorecht einzuräumen. Aufgrund dessen wird ihm z.B. sechs Monate Zeit gegeben, um sich mit der Kommission, dem Parlament und dem Rat auf eine bürgernahe Politik zu verständigen. Das wiederum bedeutet, dass wir von hier aus Einfluss nehmen könnten. Sinnvoll wäre es ebenso, wenn dem AdR die Möglichkeit eingeräumt würde, schriftliche und mündliche Anfragen an die Kommission zu richten. Auch diese Möglichkeit könnten wir dann trefflich nut- zen.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wie häufig stellen wir auch hier im Hause fest, dass diejenigen, die auf EU-Ebene Ziele und Prioritäten festlegen, sich über die finanziellen Konsequenzen ihrer Entscheidungen für andere Verwaltungsebene keine Gedanken machen. In solcher Situation wäre es z.B. sinnvoll, wenn wir, d.h. der AdR für uns, Klage vor dem EuGH erheben könnten, falls Belange der Subsidiarität betroffen sind. -3-



Dem Europäischen Rechnungshof ist vor einiger Zeit der Status eines Organs verlie- hen worden. Damals stellte sich die Frage: Wieso dann nicht auch dem AdR? Denn ein gravierender Vorteil wäre die finanzielle und personelle Ausstattung, die dann zu beanspruchen wäre.

Damit hier kein Missverständnis entsteht, möchte ich hier an dieser Stelle auch als stellvertretendes AdR-Mitglied betonen: Es ist zu keiner Zeit im AdR diskutiert worden, ein Gegenparlament zum Europäischen Parlament aufzubauen. Im Gegenteil, wir for- dern und unterstützen alle Maßnahmen, die die Rechte des EP ausbauen und ihm die Instrumente an die Hand geben, die es für die Ausübung einer verlässlichen Demokra- tie braucht. Da jetzt der neue Vertrag ausgearbeitet wird, ist es klug, mit einer Maxi- malforderung in die Verhandlungen zu gehen. Sollte dies nicht gelingen, wäre darauf zu achten, dass die inhaltlichen Forderungen des AdR in den Vertrag mit aufgenom- men werden. Der AdR sieht sich auch künftig in erster Linie als Beratungsgremium und nicht als Entscheidungsträger.

Doch wir sollten alle ein Interesse haben, dass Entscheidungen auf die Grundsätze der Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Bürgernähe gestützt sind. Der AdR steht für diese Forderung und sollte deshalb gestärkt werden, da er sich in Brüssel für unsere regionalen Belange einsetzt. Deshalb ist dieser Antrag besonders wichtig. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn alle Fraktionen diesen Antrag unterschrieben hätten, nun weiß ich, dass es noch Beratungsbedarf gibt, deshalb bitte ich um Überweisung in den Europaausschuss zur abschließenden Beratung.

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