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Detlef Matthiessen zum Landesnaturschutzgesetz
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 14 – Landesnaturschutzgesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt der umweltpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 301.02 / 12.12.2002 CDU-Entwurf ist untauglichDer Entwurf der CDU eines Landesnaturschutzgesetzes ist daneben gegangen: Er trieft vor Ideologie und hat mit modernem Naturschutz nichts zu tun.Richtig ist, dass das geänderte Bundesgesetz eine Anpassung im Landesrecht notwen- dig macht. Diese Umsetzung leistet der vorliegende Entwurf jedoch nicht. Er ist hand- werklich untauglich.Stattdessen pure Ideologie: Sie schreiben in Paragraf 1: „Eigentum und Verantwortung sind die besten Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele“.Wahrscheinlich haben Sie die Konflikte zwischen EigentümerInnen und NaturschützerIn- nen bisher übersehen. Nun ist Eigentum ja nichts Verwerfliches. Unser Grundgesetz schützt deshalb auch das Recht auf Eigentum. In der Regel ist aber Eigentum und Besitz mit dem Wunsch zur wirtschaftlichen Nutzung verbunden. Das ist ebenso nicht verwerf- lich, unsere Wirtschaftsordnung sieht Nutzung und Gewinnstreben als elementares Prin- zip vor.Naturschutz geht in der Regel mit Einschränkungswünschen dieser Nutzung an Grund und Boden und Gewässern einher. Mähzeitpunkte von Wiesen sollen sich nach den Be- dürfnissen von Wiesenvögeln richten. Sensible Gebiete sollen nicht gestört werden. Rebhühner vertragen allzu intensive Landwirtschaft schlecht usw..Das bedeutet - und alle praktischen Erfahrungen bestätigen das in rot, schwarz, schwarzgelb, rot-grün, rot-schwarz regierten Ländern unserer bunten Republik - zwi- schen Eigentum und Naturschutz besteht ein natürlicher Interessengegensatz. Ver- gleichbar mit dem Verhältnis zwischen SteuerzahlerInnen und Finanzamt. Wenn Sie also behaupten, Eigentum ist die beste Voraussetzung zur Erreichung von Na- turschutzzielen, dann ist das gewagt. Es kommt vielmehr darauf an, die divergierenden Interessen vernünftig zueinander zu organisieren. Das geht nicht immer konfliktfrei.Der Begriff Eigentum kommt übrigens im Bundesnaturschutzgesetz nicht vor, das ist in- folgedessen auch nicht in landesrechtlicher Umsetzung zu regeln. Warum also an dieser Stelle solche krude Formulierung? Um sich „aufzumunitionieren“ gegen die vermeintli- chen Eigentumsfeinde?Wir müssen versöhnen, nicht spalten. Die Natur kann nicht für sich sprechen. Sie kann aber nachfolgende Generationen bestrafen, wenn wir ihr Recht heute mit Füßen treten.Das Ziel einer Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben erreichen Sie nicht, z.B. im Paragraf 6 Ihres Entwurfes stellen Sie die Landwirtschaft pauschal frei. Das sieht das Bundesnaturschutzgesetz so nicht vor. Was ist zum Beispiel mit Grünlandumbruch in be- stimmten sensiblen Gebieten?In Paragraf 10 formulieren Sie: „Verträge haben Vorrang ..., wenn ein gleichwertiger Schutz bei angemessenem Aufwand gewährleistet ist.“ Bei aller Liebe zum Vertragsna- turschutz, und das meine ich auch so, eine Formulierung wie „bei angemessenem Auf- wand“ öffnet doch Interpretationen Tür und Tor. So etwas nennt man „Gummiparagraf“.Haben Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, der sich seine zukünftigen Pfründe schon mal sichern will? Oder wollen Sie den Gerichtsstandort Deutschland nur allgemein stärken, weil es so viele arbeitssuchende Juristen gibt?An vielen Stellen ersparen Sie sich die Denkarbeit und schreiben eine Ermächtigung ins Gesetz. Naturschutzbeauftragte und Beiräte gibt es bei Ihnen nicht mehr. Dabei haben diese sich als Mittler zwischen den Fronten bewährt, wollen Sie sie abschaffen? Wo blei- ben Landschaftsschutzgebiete? Auch abschaffen?An den von mir erwähnten und an vielen anderen Stellen ist der Vorschlag der CDU für ein Landesnaturschutzgesetz sehr diskussionsbedürftig. Im Rahmen einer kurzen Land- tagsredezeit ist das natürlich nicht ausreichend abzuarbeiten. Deshalb stimmen wir einer Überweisung in den Ausschuss zu. ***