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12.12.02 , 15:11 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: "Wahlrechtsreform um den Preis einer bis zu 40%igen Diätenerhöhung verhindert"

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL
Nr. 366/2002 Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Kiel, Donnerstag, 12. Dezember 2002 Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Verfassungsänderung/Wahlgesetz/Diätenreform
Wolfgang Kubicki: „Wahlrechtsreform um den Preis



www.fdp-sh.de einer bis zu 40%igen Diätenerhöhung verhindert“ Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz der Fraktionsspitzen von Bündnis90/Die GRÜNEN, SSW und FDP zur Reform des Wahlgesetzes und der Diätenreform sagte der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Das Vorgehen der Fraktionen von SPD und CDU im Schleswig- Holsteinischen Landtag, durch einen Entschließungsantrag eine Verfassungsänderung auf den Weg zu bringen, ohne vorherige Ankündigung und Gespräche hierüber in Richtung auf die anderen Fraktionen des Parlamentes zu führen, ist in der deutschen Parlamentsgeschichte einmalig. Dieses Vorgehen ist auch stillos.
Hierdurch wird nach unserer Auffassung durch die SPD nicht nur gegen Buchstaben und Geist der Koalitionsvereinbarung mit dem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen verstoßen, sondern das Mindestmaß an Gemeinsamkeiten im Hinblick auf die verfassungsmäßige Ordnung und parlamentarische Arbeit unterschritten.
Die Verfassung ist nicht irgend ein Gesetz, das beliebig zu ändern ist. CDU und SPD erwecken aber durch ihr Vorgehen den Eindruck der politischen Beliebigkeit insgesamt.
Nach dem bisherigen Entschließungsvorschlag soll in die Verfassung aufgenommen werden, dass statt bisher 75, das Parlament „höchstens“ 69 Abgeordnete umfassen soll. Was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich höchstens? Vielleicht „mindestens“, weil das Strukturproblem von Überhang- und Ausgleichsmandaten wegen der weiteren Vorgabe, 40 Abgeordnete in Wahlkreisen zu wählen und 29 über die Liste nicht gelöst, sondern auf einem – etwas – niedrigem Niveau fortgesetzt wird. Es wird auch künftig eher dem Zufall überlassen bleiben, ob die Zahl von 69 Abgeordneten erreicht wird.
Die Formulierung von CDU und SPD müsste dementsprechend heißen: Der Schleswig-Holsteinische Landtag besteht „vielleicht“ aus 69 Abgeordneten. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Für die Zahl von 69 Abgeordneten fehlt jedes Begründungselement. Die Bevölkerungszahl in Schleswig-Holstein ist in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Wer eine „Verkleinerung“ des Parlaments in der Sollzahl will, muss dies anhand sachlich nachvollziehbarer Kriterien begründen, etwa einem Einwohner/Abgeordnetenverhältnis oder einer angemessenen Repräsentanz der politischen Kreise oder ähnlichem. Hier bleiben CDU und SPD jede Erklärung schuldig, wie sie auf die Zahl von 69 Abgeordneten gekommen sind.
Demgegenüber ist der Vorschlag, den auch die CDU bis Freitag vergangener Woche verfolgte, die Anzahl der Wahlkreise auf 38 zu begrenzen, der einzig erfolgversprechende Weg, um die in der Verfassung festgehaltene Sollzahl von 75 Abgeordneten auch zu einer dauerhaften Ist-Zahl werden zu lassen.
In der deutschen Parlamentsgeschichte einmalig ist auch das Vorgehen der CDU-Fraktion als größte Oppositionsfraktion, auf die Durchsetzung ihrer politischen Vorstellung einer Wahlrechtsreform im Parlament trotz parlamentarischer Mehrheit gegen die größte Regierungsfraktion zu verzichten.
Eine derartig großzügige Geste eines barmherzigen Samariters kurz vor der Weihnachtszeit verdient Respekt.
Apropros verdienen:
Der zweite Teil des Entschließungsantrages von SPD und CDU-Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag enthält exakt das, was in der Öffentlichkeit als „Rosinenpickerei“ charakterisiert wurde.
CDU und SPD behaupten zwar, die Diätenanpassung zum Jahreswechsel sei vom Tisch. Statt dessen haben sie vereinbart, zum 01.06.2003 „die sofort umsetzbaren Teile“ in Kraft treten zu lassen.
Hieraus folgt, dass die Abgeordnetenentschädigung im Einzelfall ab 01.06.2003 bis zu 40 % höher liegt als gegenwärtig, während die Regelung der Altersversorgung auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben wird.
Bereits heute zahlen eine Vielzahl von Abgeordneten ihre Krankenversicherung privat.
Die beiden großen Fraktionen haben sich auch von der Vorstellung verabschiedet, die Diätenneuregelung erst mit Beginn der neuen Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen, damit der Schleswig-Holsteinische Landtag der 15. Wahlperiode nicht in den Verdacht gerät, sich noch selbst zu bedienen.
Dass Sozialdemokraten, die bereits Schwierigkeiten hatten, die angemessene Diätenerhöhung auf der Grundlage des Vorschlags des Landtagspräsidenten politisch umzusetzen, glauben, sie könnten im Frühjahr dieses Jahres mit der Union gemeinsam eine Diätensteigerung um bis zu 40 % vereinbaren, ist naiv.
Dass die CDU-Landtagsfraktion entgegen der Beschlusslage ihrer Partei die Wahlrechtsreform verhindert hat um den Preis einer bis zu 40%igen Diätenerhöhung, hat historische Bezüge.
Der Union muss angesichts des Weihnachtsfestes klar sein, dass Ostern folgt. Es ist schon einmal für 30 Silberlinge ein Prinzip verraten worden.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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