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12.12.02 , 17:01 Uhr
SPD

Rolf Fischer zu TOP 23: Europa muss den Schutz der Minderheiten sichern

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 12.12.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 23 – Minderheitenschutz in einer europäischen Verfassungsordnung

Rolf Fischer:

Europa muss den Schutz der Minderheiten sichern

Kopenhagen ist uns in diesen Tagen ganz besonders nah: Unter dänischer Ratspräsi- dentschaft wird jetzt über die Erweiterung der EU entschieden und damit europäische Geschichte gemacht. Wir begrüßen diese Erweiterung, nicht weil sie alternativlos ist, sondern weil sie die Garantie für Europa gibt, auch in Zukunft friedlich und frei zu le- ben.

In den Kopenhagener Beitrittskriterien von 1993 sind die Verwirklichung der Men- schenrechte sowie der Schutz und die Achtung der Minderheiten als eine Vorausset- zung für die Mitgliedschaft in der EU genannt. Kopenhagen 1993: Das war ein echter Fortschritt für die Minderheitenpolitik! Denn in Europa ist kein Platz mehr für kulturelle Kämpfe oder gar ethnische Säuberungen. Diese Zeiten müssen vorbei sein.

Menschenrechte und Minderheitenrechte nebeneinander - damit ist auch die Wertig- keit der Minderheitenfragen besonders hervorgehoben. Uns es geht nicht um eine all- gemeine Akzeptanzklausel, es geht um Schutz und Achtung für die Minderheiten. Und „Schutz“ ist eine Bringschuld des jeweiligen Staates, eine aktive Selbstverpflichtung und keine beliebige Absichtserklärung. Dies sind demokratische Kriterien; meint man sie ernst, dann ist ein Minderheitenartikel in der europäischen Verfassung nicht die konstitutionelle Kür, sondern die demokratische Pflicht.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Deshalb hat es sich angeboten, die Formel unserer Landesverfassung für die europäi- sche Verfassung vorzuschlagen; sie entspricht diesen Kriterien in hohem Maße. Wenn die Verankerung erfolgt, ist die Situation der Minderheiten und Volksgruppen in diesen Staaten noch lange nicht vorbildlich – das wissen wir! Da ist noch vieles zu tun; aber wir können etwas tun. Das ist der qualitative Unterschied, das ist neu!

Minderheitenpolitik ist nicht mehr eine ausschließlich innerstaatliche Angelegenheit, sie erhält eine innereuropäische Dimension. Politik für und mit nationalen Minderheiten wird endlich zu dem, was sie im Kern immer war und ist: Maßstab für Demokratie in Europa! Das gilt für die neuen Mitglieder, aber ebenso für die jetzigen EU-Länder. Westeuropa darf sich da nicht zurücklehnen; auch wir haben Nachholbedarf in diesem Thema. Und auch der Kandidat Türkei – um ein aktuelles Beispiel zu nennen.

Es ist gut, aber es reicht nicht, wenn den Minderheiten im EU-Jahresbericht 2002 zur Menschenrechtslage ein Kapitel gewidmet wird, wenn Europarat und europäisches Parlament unverbindliche Konventionen oder eine Sprachencharta verabschieden. Es erscheint mir auch zu wenig, nur die Grundrechtecharta in den Verfassungsvertrag zu übernehmen. Damit sind vielleicht die einzelnen Personen geschützt, aber nicht die ethnischen Gruppen an sich. Und damit würden neue hohe Hürden aufgebaut, um die- se wichtigen Grundrechte einzuklagen. Ein europäischer Verfassungsvertrag muss al- so Schutz und Förderung für Minderheiten und Volksgruppen in einem eigenen Artikel verankern.

Den Kriterien von 1993 folgen die Beitritte, den Beitritten dann die Verfassung. Sie ist erst die Garantie für ein friedliches Europa. Wenn aus der Währungsunion eine echte Wertegemeinschaft werden soll, dann muss die neue europäische Verfassung Schutz und möglichst noch Förderung der Minderheiten verankern. Das bitten wir die deut- schen Vertreter, im Konvent einzubringen.

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