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Monika Heinold zum Sparkassengesetz
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 8 – Sparkassengesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 KielDazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Monika Heinold: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 303.02 / 12.12.2002Die Sparkassen bleiben mittelstandfreundlich und am Gemeinwohl orientiert!Der von SPD und Grünen im Ausschuss leicht veränderte Gesetzentwurf setzt die Ver- einbarungen der Brüsseler Verständigung zwischen EU-Kommission und Bundesregie- rung vom 17.7.2001 um. Damit werden die Wettbewerbsbeschwerden bei der EU- Kommission gegenstandslos und zugleich wird für die Sparkassen Rechtssicherheit ge- schaffen. Damit müssen sich die Sparkassen zukünftig noch mehr als bisher im Wettbe- werb mit den anderen Banken behaupten.Entscheidend ist aber, dass unsere wichtigsten Ziele, nämlich die Gemeinwohlorientie- rung und die Mittelstandfreundlichkeit trotz der notwendigen Änderungen des Gesetzes erhalten bleiben. Bankdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen werden ge- nauso sichergestellt wie das Konto für „Jedermann“.Damit die Sparkassen ihren öffentlichen Auftrag weiter erfüllen, wollen wir auch die öf- fentlich-rechtliche Rechtsform beibehalten. Würde man sie in das Aktienrecht überführen, könnten die Eigentümer neue Ziele definieren und die Belange des Allgemeinwohls in Frage stellen. Deshalb wollen wir keine Privatisierung. Ob wir diese Position durchhalten, ist aber auch von der weiteren Entwicklung der Sparkassen und Banken in Deutschland insgesamt abhängig.Ein Gewährsträger ist kein Eigentümer im privatrechtlichen Sinne. Es ist nicht in unserem Interesse, dass die Sparkassen für die Haushaltskonsolidierung der Kommunen geopfert werden. Deshalb lehnen wir Änderungsvorschläge zur Eigentümerfrage ab. Wir lehnen aber auch den Vorschlag ab, dem Sparkassenverband eine bestimmte An- zahl von Filialen verbindlich vorzuschreiben. Im Gegensatz zur Post, an deren Universal- dienstleistungsverordnung diese Forderung angelehnt ist, ist der Sparkassenverband kein (Monopol-)Unternehmen, sondern ein Verband aus vielen eigenständigen Unter- nehmen neben anderen Wettbewerbern in der Branche. Entscheidungen über sein un- ternehmerisches Handeln muss wirtschaftlich begründet und vertreten werden: Wir kön- nen Sparkassen nicht zu Ausgliederungen verpflichten, zu denen sie sich nicht selbst entschließen, denn sofort würde die Frage auftreten, wer entstehende Defizite trägt.Die Aufgabe der staatlichen Gewährsträgerhaftung und in Folge eine andere Behandlung beim Rating stellt die Sparkassen schon vor große Aufgaben – da können sie weitere Auflagen des Staates nicht verkraften.Wir gehen aber davon aus, dass die Sparkassen wie bisher ein hohes Eigeninteresse daran haben, flächendeckend und vor Ort präsent zu sein. Denn die Sparkassen leben ja gerade von den kleinen und mittleren Betrieben, es ist ihr Markenzeichen, für alle vor Ort der kompetente und hilfsbereite Ansprechpartner zu sein.Auch die Forderungen der Gewerkschaften nach einer paritätischen Besetzung der Ver- waltungsräte zur Stärkung der Mitbestimmung lehnen wir ab. Ein Urteil aus NRW stuft diese Forderung als rechtlich nicht haltbar ein.Zum Schluss noch ein Dank an den Sparkassen- und Giroverband. Er hat in der Anhö- rung im Innen- und Rechtsausschuss zugesagt, dass er sich auch zukünftig anteilig an der Finanzierung der Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein beteiligt. Damit setzt er ein deutliches Signal, dass er die Gemeinwohlorientierung und die Verantwortung für die Gesellschaft ernst nimmt. Und damit unterscheidet er sich deutlich von den Privatban- ken, die sich nicht an den Folgen der überschuldeten Haushalte beteiligen.Den Antrag der FDP haben wir von Anfang an abgelehnt, ich habe dieses hier schon mehrfach begründet. Er ist der Weg weg von den öffentlich-rechtlichen Sparkassen hin zu den Privatbanken. Diesen Weg wollen wir nicht.Den Antrag der CDU lehnen wir ebenfalls ab. Er öffnet den Weg hin zur Aktiengesell- schaft – und dieser Vorschlag lag so spät vor, dass er inhaltlich nicht einmal mehr im Fi- nanzausschuss beraten werden konnte. ***