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13.12.02 , 10:57 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Der Nachtraghaushalt ist verfassungswidrig

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Nr. 370/2002 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Kiel, Freitag, 13. Dezember 2002 Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Sperrfrist: Redebeginn Dr. Heiner Garg, MdL Günther Hildebrand, MdL Es gilt das gesprochene Wort! Veronika Kolb, MdL


Wolfgang Kubicki: Der Nachtraghaushalt ist



www.fdp-sh.de verfassungswidrig In seinem Debattenbeitrag zum Nachtragshaushalt 2002 (TOP 6) sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Heute ist ein denkwürdiger Tag mit einem passenden Datum: an einem Freitag den 13. legt die Landesregierung einen verfassungswidrigen Nachtragsentwurf vor, mit dem sie die Neuverschuldung auf über 1,1 Milliarden Euro katapultieren will.
Damit erreicht das finanzpolitische Chaos der Landesregierung einen weiteren traurigen Höhepunkt: Als Steigerung zum sprichwörtlichen „schwarzen Freitag“ sollte man diesen Freitag einen „rot-grünen Freitag“ nennen.
Die Landesregierung stellt sich als eine von Sachzwängen getriebene Ansammlung armer finanzpolitischer Seelen dar, die für die Entwicklung dieses Dramas nicht verantwortlich sei und gar nicht anders könne, als den Bürgerinnen und Bürgern im Vorbeigehen eine neue Rekordschuldenlast aufzubürden.
Wir sehen das anders: Die Ursache der dramatischen Finanzlage des Landes ist die verfehlte Finanzpolitik der letzten 15 Jahre. Die Hauptverantwortlichen sitzen auf der Regierungsbank: Die Ministerpräsidentin, vormals Finanzministerin, und ihr Nachfolger, Finanzmiserenminister Möller.
Wie gesagt halten wir den Entwurf des Nachtrages für verfassungswidrig: Wir lehnen ihn ab.
Wir sind für den ehrlichen Weg und schlagen vor, den Haushalt 2002 mit einem Defizit abzuschließen und es in den beiden kommenden Haushalten zu erwirtschaften.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Wir sind uns bewusst, dass dieser Weg politisch anstrengend wäre. Kein Wunder: Bei der Konsolidierung der Landesfinanzen haben wir schließlich 15 Jahre Rückstand aufzuholen.
Denn die jetzige Landesregierung und die drei vorherigen Landesregierungen haben zwar einerseits stets unter großem Wehklagen diese Konsolidierung angekündigt, aber fast alles getan, um die Hürden für die Konsolidierung immer höher zu schrauben.
Mit diesem Nachtrag würden die Hürden in noch schwindelerregendere Höhen springen. Die Lasten der katastrophalen rot-grünen Finanzpolitik würden wieder in die Zukunft verschoben, damit die Verantwortlichen sich aus ihrer Verantwortung stehlen können.
Ich komme zu den Details: Die Landesregierung will das Defizit im Haushalt 2002 in Höhe von 589,4 Millionen Euro mit Schulden decken. Dies wäre nach Art. 53 LV nur zulässig, wenn entweder das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört oder eine schwerwiegende Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes zu überwinden wäre. Die höheren Schulden müssten geeignet sein, die Störungen zu überwinden.
Die Landesregierung stellt beide Störungen fest und behauptet, dass Schulden das geeignete Gegenmittel seien.
Wir bestreiten alle drei Behauptungen.
Selbstverständlich ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht gestört—es ist immer gestört. Es ist ein theoretisches, makroökonomisches Konzept, das als Schnittpunkt mehrerer Linien oder als Lösung eines Systems von Differentialgleichungen dargestellt wird, um die Komplexität der Entwicklung von Volkswirtschaften für Menschen begreifbar zu machen.
Welche Elemente hat es? Ein Anhalt ist das magische Viereck des Stabilitätsgesetzes: Vollbeschäftigung, Preisstabilität, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum: Von der Differenz zwischen utopisch optimistischen Steuereinnahmeerwartungen und tatsächlichen Steuereinnahmen bei überhöhten Ausgaben ist keine Rede—auch sonst nirgends.
Die Bundesrepublik Deutschland leistet sich ein Gremium ausgewiesener, international anerkannter Fachleute zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Der Sachverständigenrat, bekannt als „die fünf Weisen“, ist per Gesetz berufen und verpflichtet, das gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht und eventuelle Störungen zu beurteilen.
Im seinem aktuellen Jahresgutachten vom 13. November stellt der Sachverständigenrat fest; ich zitiere:
„Aller Voraussicht nach werden in diesem Jahr sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene die jeweiligen Defizite auch die in den Haushaltplänen veranschlagten Investitionsausgaben übersteigen. Nach Artikel 115 Grundgesetz ist dies als Ausnahmetatbestand nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zulässig; ähnliche Bestimmungen finden sich in den Länderverfassungen. Nun könnte man sich die Sache einfach machen und etwa unter Verweis auf die hohe Arbeitslosigkeit eine Störung ... feststellen. Dann wäre aber das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in den letzten zwei Jahrzehnten sehr häufig gestört gewesen. Eine solche Argumentation könnte allenfalls bei einer formalistischen Betrachtung überzeugen.
Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 18. April 1989 dem Gesetzgeber zwar einen Spielraum bei der Einschätzung und Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffes „Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes“ zugestanden, es hat aber auch auf einige Einschränkungen hingewiesen. So sei das [es] „dynamisch zu verstehen“ und es müsse „ernsthaft und nachhaltig gestört“ sein; für die Annahme einer solchen Störung komme es auf die „erkennbare Entwicklungstendenz“ an.
Tatsächlich ist in diesem Jahr aber keine wesentlich größere Zielverfehlung im Hinblick auf das Wachstums- und Beschäftigungsziel festzustellen als in den letzten Jahren. Es liegt keine veränderte Entwicklungstendenz vor, die auf eine „ernste und nachhaltige“ Abweichung vom Trend und damit eine deutliche Verschlechterung bei der Zielerreichung schließen lässt.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes muss die Bundesregierung überdies begründen, warum die erhöhte Kreditaufnahme zur Abwehr der festgestellten Störung ... geeignet ist. Diese Begründung muss vor dem Hintergrund „der gesetzlich verankerten Organe der finanz- und wirtschaftspolitischen Meinungs- und Willensbildung (Finanzplanungsrat, Konjunkturrat, Sachverständigenrat ... , ... Bundesbank) und der Auffassungen in der Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft nachvollziehbar und vertretbar“ sein (BVerfGE 79, 311).
Der Sachverständigenrat sieht nicht, wie eine höhere Nettokreditaufnahme geeignet sein könnte, mögliche Zielverfehlungen in Form eines geringeren Wachstums oder einer zu hohen strukturellen Arbeitslosigkeit zu korrigieren. Allenfalls könnte eine höhere Staatsverschuldung bei einer schweren Rezession als geeignetes Instrument zur Abwehr einer solchen Störung in Erwägung gezogen werden. Von einer Rezession kann gegenwärtig aber nicht gesprochen werden.“*
Wir halten diese Einschätzung der von der Bundesregierung berufenen Experten für zutreffend; wir verwerfen die Ausflüchte der ausgewiesenen Nicht-Ökonomen Eichel, Clement und Möller. Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ist nicht so gestört, dass der Nachtrag durch Art. 53 LV gerechtfertigt wäre.
Eine kleiner Exkurs zum Verfassungsverständnis der Landesregierung: Die Landesregierung hält das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in Schleswig-Holstein für gestört, weil die Bundesregierung die Störung für das gesamte Bundesgebiet festgestellt hat und weil das Wort „gesamtwirtschaftlich“ in Art. 53 LV auf das gesamte Bundesgebiet bezogen sei und nicht auf Schleswig-Holstein.
Hieraus folgt eindeutig, dass der schleswig-holsteinische Landtag eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes nur nachvollziehen, aber nicht unabhängig vom Bundestag feststellen könne: Denn wir haben nicht die rechtliche Kompetenz für haushaltswirksame Entscheidungen in anderen Bundesländern und im Bund.
Wir halten dies für falsch: Selbstverständlich ist es möglich, die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Schleswig-Holstein zu beurteilen und Aussagen zur Störung des Schleswig-Holsteinischen gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu machen: Anders könnte auch niemand feststellen, ob eine schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in Schleswig-Holstein vorliegt.
Die Landesverfassung gilt für Schleswig-Holstein und damit auch der Begriff „gesamtwirtschaftlich“ in Art. 53. Daraus folgt: Wenn der Bundestag feststellt, das
* Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2002/2003 Zwanzig Punkte für mehr Wachstum und Beschäftigung vom 13.11.2002, Ziffer 533, S. 464. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 4 gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht Deutschlands sei im Sinne von Art. 115 Grundgesetz gestört, kann der Landtag feststellen, dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht im Sinne von Art. 53 der Landesverfassung nicht gestört ist.
Die Landesregierung begründet den Nachtrag weiter mit einer schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in Schleswig-Holstein—auch wenn sie das in ihren Antworten auf unsere Fragen zum Nachtrag ausdrücklich verneint.
Ich zitiere aus dem Nachtragsentwurf: „Im Jahre 2002 ist die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes ernsthaft und nachhaltig gestört“.
Sie versucht, diese Feststellung mit statistischen Daten für Gesamtdeutschland zu begründen, von denen Schleswig-Holstein sich nicht hätte abkoppeln können. Statistische Daten für Schleswig-Holstein fehlen. Gesamtdeutsche Daten reichen aber nicht aus: der Tatbestand der „schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung“ in Art. 53 LV bezieht sich auf das Land. Folglich muss die konkrete wirtschaftliche Lage des Landes zur Begründung der Störung herangezogen werden.
Ich zitiere die Landesregierung nach Umdruck 15/2257,: „Die Landesregierung hat sich bei der Begründung des Nachtragshaushaltes ... auf die 1. Alternative [Störung des gesamtwirtschaftlich Gleichgewichtes] bezogen, nachdem auch die Bundesregierung und andere Länder eine Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes in der Bundesrepublik dargelegt haben. Günstigere Wirtschaftsdaten in Schleswig-Holstein ändern nichts an einer solchen Störung.“
Ich fasse zusammen:
1. Die Landesregierung stellt fest, dass die Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung ernsthaft und nachhaltig gestört ist. 2. Sie stellt fest, dass die wirtschaftliche Lage in Schleswig-Holstein günstiger als im Bundesgebiet ist. 3. Sie stellt fest, dass die ernsthafte und nachhaltige Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung in Schleswig-Holstein nicht schwerwiegend im Sinne von Art. 53 LV ist.
Ich stelle fest: In der Landesregierung geht es wie üblich drunter und drüber, nicht einmal die eigenen Gesetzentwürfe werden für die Beantwortung der Fragen des Parlaments ordentlich ausgewertet.
Was sagen die letzten veröffentlichten Daten?
1. Die Preise sind stabil—in Europa, in Deutschland und in Schleswig-Holstein. 2. Die Arbeitslosenquote liegt mit 8,8% knapp einen Prozentpunkt unter dem deutschen Durchschnitt und einen Prozentpunkt über dem westdeutschen Durchschnitt—keine veränderte Tendenz. 3. Das jährliche Wirtschaftswachstum in Schleswig-Holstein betrug im 1. Halbjahr 1,3%. Es liegt damit nur 0,2 Prozentpunkte unter dem Trendwachstum von 1,5%, das die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den Fünf Weisen bis auf weiteres für Deutschland annimmt.
Es war das höchste Wirtschaftswachstum aller Bundesländer, 1,7 Prozentpunkte über dem westdeutschen und dem deutschen Durchschnitt von –0,4%.
Neuere Daten hat die Landesregierung bisher nicht veröffentlicht. Die Daten sind selbstverständlich nicht zufriedenstellend—aber sie zeigen keine schwerwiegende Störung im Sinne von Art. 53 LV an. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 5
Gemessen am neuen Trendwachstum für die Finanzplanung hätten wir im Land fast eine konjunkturelle Normallage—bei der es bei verantwortungsbewusster Finanzpolitik eigentlich kein konjunkturbereinigtes Defizit im Landeshaushalt geben dürfte.
Die Landesregierung erklärt mit ihrem Nachtrag, dass sie sich selbst dann nicht mehr an die Kreditobergrenze gebunden fühlt, wenn keine Rezession herrscht. Dass widerspricht dem Sinn der Landesverfassung, passt aber zur Beliebigkeit von rot-grün.
Das Defizit im laufenden Haushalt ist entstanden, weil die Landesregierung wider besseres Wissen reale Ausgaben mit virtuellen Einnahmen finanzieren wollte. Die Einnahmenutopie hat sich nicht verwirklicht, und jetzt steht die Landesregierung vor dem Scherbenhaufen ihrer Politik.
Das will sie mit abenteuerlichen und widersprüchlichen Ausflüchten überdecken, weil sie sich davor drücken will, den Menschen in Schleswig-Holstein die realen Kosten ihrer Politik vor der Landtagswahl 2005 offen zu legen, und weil sie sich davor drücken will, nach 15 Jahren Schlendrian endlich mit Haushaltskonsolidierung zu beginnen.
Ergebnis: Der Vorschlag der Landesregierung, mit dem Nachtrag die Kreditobergrenze nach Art. 53 LV zu überschreiten, ist durch wirtschaftliche Daten nicht gerechtfertigt. Damit ist der Entwurf verfassungswidrig.
Die Landesregierung will sich nur Tür und Tor öffnen, um auch zukünftig bei leichten Konjunkturschwächen unbegrenzt Schulden aufnehmen zu können. Wir fordern die Unionsfraktion auf—sofern sie sich noch als Opposition versteht—mit uns gemeinsam das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
Drittes und letztes Detail: Die erhöhte Kreditaufnahme wäre nicht geeignet, Störungen im Sinne von Art. 53 LV zu überwinden oder zu verhindern.
Beweis: Im Nachtrag werden kaum zusätzlichen Ausgaben beantragt, die Wachstum und/oder Beschäftigung in Schleswig-Holstein kurzfristig zusätzlich stärken würden: Das Bruttoinlandsprodukt Schleswig-Holsteins betrug im Jahre 2001 nominal 63,1 Mrd. €; die zusätzlichen Investitionen im Nachtrag betragen 35 Mio. € oder ein gutes halbes Promille der Wirtschaftsleistung Schleswig-Holsteins oder ein statistisch kaum noch messbares Rauschen. Der Rest dient der Deckung unrealistisch überhöhter Haushaltsansätze. Damit werden Wirtschaft und Beschäftigung nicht angekurbelt. - Was zu beweisen war.
Wir bleiben dabei: Der Nachtrag ist verfassungswidrig, wir lehnen ihn ab und schlagen vor, den Haushalt 2002 mit einem Defizit abzuschließen, dass in den Haushalten 2003 und 2004 erwirtschaftet wird.
Das wäre ein ordentlicher Einsteig in eine angemessene Haushaltskonsolidierung—die wir von dieser Landesregierung allerdings nicht erwarten.



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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