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13.12.02 , 12:09 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zum Abbau von Steuervergünstigungen

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 26 – Steuervergünstigungsabbau - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 306.02 / 13.12.2002


Der Abbau von Steuervergünstigungen muss sozial gerecht und mittelstandsfreundlich sein!
Die Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen ist eine gesamt- staatliche Aufgabe. Nicht nur, dass wir unseren Verpflichtungen im Rahmen des europäi- schen Stabilitäts- und Wachstumspakts nachkommen müssen. Eine Reduzierung der Schulden sind wir auch unseren Kindern und Enkeln schuldig.
Die Schulden des Bundes, aber auch die der Länder und Kommunen, sind 2002 drama- tisch gestiegen und sie werden auch 2003 deutlich höher steigen als ursprünglich ge- plant.
Im März hat sich der Finanzplanungsrat auf einen nationalen Stabilitätspakt zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verständigt, mit dem Ziel, 2003 das Haushaltsdefizit un- ter 3 Prozent zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen nicht nur Aufgaben und Ausgaben reduziert werden, sondern es muss auch zu Änderungen in der Steuergesetz- gebung kommen.
Dazu hat die Bundesregierung nun ein Konzept mit 45 Vorschlägen auf den Tisch gelegt, das sogenannte Steuerabbauvergünstigungsgesetz. Dieses Gesetz soll ungerechtfertigte Sonderregelungen im Steuerrecht abschaffen und bis 2006 zu Mehreinnahmen von 16.8 Mio. Euro führen.
Das Konzept umfasst die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer und die Unterneh- mensbesteuerung. Der geplante Abbau von Steuervergünstigungen hat natürlich auch für Länder und Gemeinden positive Auswirkungen. Wer für die bessere finanzielle Aus- stattung der Kommunen ist, kann Steuermehreinnahmen nicht pauschal ablehnen. Aber auch die CDU-geführten Bundesländer müssen sich entscheiden. Sie können nicht gegen diese Gesetzesänderungen wettern, um dann anschließend still und heimlich mit den Mehreinnahmen ihre Landeshaushalte zu sanieren. Hier erwarten wir Ehrlichkeit.
Der Bund hat sich mit den Ländern darauf verständigt, dass diese 55 Prozent der Ver- antwortung dafür tragen, dass die Maastricht-Kriterien eingehalten werden. Wenn Schleswig-Holstein mit dazu beitragen soll, dass dieses Ziel erreicht wird, müssen wir neben weiteren Sparmaßnahmen, neben weiteren strukturelle Veränderungen, auch mehr Steuereinnahmen haben – denn wir können uns ja schlecht von unseren zentralen Landesaufgaben wie Bildung oder Innere Sicherheit verabschieden.
Gerade im Wahlkampf haben CDU und FDP gefordert, dass Steuern gesenkt werden und dass dafür im Gegenzug Steuerausnahmetatbestände gestrichen werden. Nehmen wir beispielsweise den Hamburger CDU-Wirtschaftssenator Herr Uldall. Er vertritt für die CDU lautstark die Forderungen nach einem radikalen Abbau von Steuervergünstigungen – was meint er denn damit?
Oder nehmen wir die FDP, die immer wieder lautstark den Abbau von Subventionen for- dert. Wenn es dann aber um konkrete Vorschläge geht, kneifen alle: Ganz so ernst war es doch nicht gemeint, man will sich nicht mit irgendeiner Lobby anlegen.
Steuerquote, Staatsquote und Lohnnebenkosten waren 1998 höher als heute – das zeigt, dass CDU und FDP zwar viel von Staatsabbau reden, aber keinen Beitrag dazu leisten.
Einer der strittigen Punkte des Gesetzentwurfes ist die Veränderung bei den reduzierten Umsatzsteuersätzen. Meine Fraktion hält es für vertretbar, dass wir zukünftig mehr Pro- dukte als bisher mit 16 statt mit 7 Prozent besteuern. Warum soll der Kaktus auf meiner Fensterbank weniger Steuern kosten, als das Töpfchen, in dem er steht, der Blumen- dünger weniger als die Gießkanne, das Brennholz weniger als der Kaminofen?
Die Ausnahme für Lebensmittel bleibt – diese Ausnahme ist auch richtig, da Ernährung eine Grundversorgung ist. Und die Vergünstigung für ausgebildete Blindenhunde und für Tierfutter für Hunde und Katzen in Privathaushalten bleibt aus sozialen Gründen auch bestehen.
Die einzelnen Vorschläge des Steuervergünstigungsabbaugesetzes werden zur Zeit in Berlin geprüft. Es hat Gespräche mit den Landwirten gegeben und es wird noch geprüft, ob der Mittelstand unverhältnismäßig betroffen ist.
Meine Fraktion erwartet von der Bundesregierung, dass nach der Beratung ein Konzept verabschiedet wird, das sozial gerecht und mittelstandsfreundlich ist und das in der Summe zu wirksamen Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen führt.

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