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13.12.02 , 16:22 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Landeswassergesetz

= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 13 – Landeswassergesetz - Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der umweltpolitische Sprecher Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Detlef Matthiessen: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 309.02 / 13.12.2002


Wichtiger Schritt für ein schöneres Schleswig-Holstein
Mit dem neuen Landeswassergesetz wird in Schleswig-Holstein mit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie begonnen. Damit werden die Weichen für das bedeutendste Umweltprojekt in unserem Lande gestellt. Das Ergebnis wird sein: Schleswig-Holstein wird schöner!
Die von der Landesregierung vorgeschlagene Novelle ist aus Sicht unserer Fraktion ein sehr gelungener Entwurf. Ich habe bisher noch kein Haar in der Suppe finden können. Das bezieht sich sowohl auf die inhaltlichen Regelungen als auch auf den organisatori- schen Rahmen zur Umsetzung.
Wir wissen alle, dass die strukturellen Maßnahmen, insbesondere bei den kommunalen Verbänden auf Kritik gestoßen sind. Ich teile in dieser Frage die Position der Landesre- gierung.
Würde die Durchführung kommunal organisiert werden, dann müssten auf jeden Fall ü- bergeordnete Gremien neu geschaffen werden, dieses zu koordinieren. Fließgewässer- systeme halten sich nicht an die Grenzen kommunaler Körperschaften. Wir haben es nicht nur mit einer über-kommunalen Aufgabenstellung zu tun, es müssen auch län- derübergreifende und sogar internationale Koordinierungsmaßnahmen getroffen werden. Daneben sind auch anspruchsvolle, fachliche Aufgabenstellungen zu bewältigen. Und wer sich einmal mit der Frage auseinander gesetzt hat, wie Kommunen mit der Indirekt- einleiterverordnung klar kommen sollen, der wird wie ich zu dem Ergebnis kommen, dass der Schuh Wasserrahmenrichtlinie für die Kommunen zu groß ist.
Die zentrale Rolle, die den Wasser- und Bodenverbänden zukommt, müsste eigentlich anhaltenden Applaus bei der Kollegin Todsen-Reese und der CDU-Fraktion erhalten, nachdem sie sich gestern in der Naturschutzgesetzdebatte so sehr für die Bedeutung des Eigentums eingesetzt haben.
Die Wasser- und Bodenverbände unterhalten die große Masse der Gewässer in unserem Land, nämlich zirka 20.000 km Fließgewässer mit zirka 70.000 Hektar. Sie sind die Ei- gentümer und die richtigen Adressaten, weil sie im Wassergeschäft Zuhause sind.
In der Summe: Wir Grüne sagen, dass das Landeswassergesetz gut ist und auch die Or- ganisation.
Das eigentliche Konfliktpotenzial befindet sich in der Umsetzung der Bestimmungen des Gesetzes. Ich nenne hier z.B. den neuen Paragrafen 38 a: Uferrandstreifen oder Flä- chenherausnahme aus der Bewirtschaftung, wasserwirtschaftliche Rückbaumaßnahmen. Dieses und weiteres umzusetzen, ist nicht einfach und führt naturgemäß zu Auseinan- dersetzungen.
Daher sind die getroffenen Maßnahmen zur Einbeziehung der Akteure und Betroffenen vor Ort sehr zu begrüßen. Die bisherige und künftige Beteiligung, also eine sowohl breite als auch tiefgehende demokratische Teilhabe ist Voraussetzung für die erfolgreiche Um- setzung dieses gigantischen Vorhabens. Demokratische Teilhabe ist für uns Grüne ein wichtiges Grundprinzip in unserer politischen und gesellschaftlichen Kultur.
In diesem Sinne halte ich die Einrichtung von Beiräten unter Einbeziehung aller relevan- ter Gruppen für vorbildlich, wie vom federführenden Umweltministerium für die Flussge- bietseinheit Eider, die Flussgebietseinheit Schlei/Trave und das Teileinzugsgebiet Elbe. Diese Beiräte betreuen die Arbeit in den 9 bzw. 12 bzw. 13 Bearbeitungsgebieten mit entsprechenden Arbeitsgruppen, jeweils unter Federführung der Wasser- und Bodenver- bände.
Das ist demokratische Partizipation und das zeigt, dass Demokratie doch viel mehr ist, als alle vier Jahre sein Kreuz zu machen.
Vor uns liegt ein spannender Weg von vielen Jahren. Heute wird der erste Schritt zur Schaffung der gesetzlichen Grundlage gemacht - für ein schöneres Schleswig-Holstein.

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