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13.12.02 , 16:39 Uhr
SSW

Barrierefreiheit stößt an finanzielle Barrieren

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Kiel, den 13.12.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort
„Die guten Absichten stoßen an die unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität“

TOP 10 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Drs. 15/2307)
Menschen mit Behinderung leben heute nicht in der Mitte unserer Gesellschaft. Sie sind noch in vie-
lerlei Hinsicht davon ausgeschlossen. Um mit machen zu können, müssen sie aber erst in die Lage ver-
setzt werden, überall dort zu sein, wo Menschen ohne Behinderung hinkommen. Dafür müssen noch
viele Hindernisse abgebaut werden. Eben dieses will das Landesgleichstellungsgesetz erreichen.

Wenn es nach dem neuen Gesetz geht, sollen alle öffentlichen Gebäude zukünftig so eingerichtet wer-
den, dass dort keine Barrieren für Menschen mit Behinderung mehr sind. So lautet wenigstens die gute
Absicht. Leider wurde während der Ausschussberatung unsere Freude an dem neuen Gesetz dadurch
geschmälert, dass in diesem Zusammenhang die „Konnexität“ entdeckt wurde. Barrieren stehen nun
einmal in Städten und Gemeinden und in vielen Fällen steht die kommunale Ebene in der Verantwor-
tung, sie zu beseitigen oder zu vermeiden. Wir haben aber das Konnexitätsprinzip in der Landesver-
fassung. Danach muss das Land die Kommunen finanziell entschädigen, wenn es ihnen neue Aufga-
ben auferlegt. Das barrierefreie Bauen oder der Umbau zur Barrierefreiheit kosten erheblich. Ange-
sichts der heutigen Finanzlage- das müssen wir erkennen- kann das Land die Barrierefreiheit nicht in
dem Maße einfordern, wie wir es wünschen. Trotzdem ist das Landesgleichstellungsgesetz ein erster
Schritt in die richtige Richtung, denn das Land kann zwar aus finanziellen Gründen den Abbau von
Barrieren nicht verbindlich vorschreiben, aber das entlässt die Kreise, Städte und Gemeinden nicht aus
der Verantwortung für die Menschen mit Behinderung. Mit der Barrierefreiheit geht es um die Umset-
zung von Beschlüssen der Vereinten Nationen, die auch den Kommunen in Schleswig-Holstein eine
moralische Verpflichtung auferlegen. 2



Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit mehr als der Abbau baulicher Hindernisse in öffentlichen Ge-
bäuden und im öffentlichen Raum. Barrieren sind z. B. ebenso die unsichtbaren Hürden, vor denen
Gehörlose stehen. In diesem Sinne beinhaltet das Gleichstellungsgesetz sogar eine kleine Revolution.
Denn mit diesem Gesetz wird endlich die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Bei
diesem wie in anderen Punkten könnte die praktische Umsetzung sicherlich konsequenter sein. Aber
auch hier gilt: Das neue Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt.


Häufig ist es so, dass nicht behinderte Menschen die Barrieren und die Benachteiligungen erst gar
nicht sehen. Deshalb benötigen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung von Personen, welche
die Welt mit ihren Augen sehen. Der wichtigste Mensch in Schleswig-Holstein ist in diesem Zusam-
menhang der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Er leistet eine enorme Arbeit für die
Betroffenen, die wir gar nicht hoch genug einschätzen können. Der Landesbeauftragte ist auch Ge-
genstand des neuen Gesetzes. Seine Stellung wird abgesichert, so dass er weiterhin weisungsunabhän-
gig bleibt. Ein Wermutstropfen bleibt, dass es – wieder auf Grund des Konnexitätsprinzips – nicht
möglich ist, die Einrichtung von kommunalen Behindertenbeauftragten vorzuschreiben. Auch hier
bleibt vorerst lediglich die Hoffnung, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nicht
nur „Dienst nach Vorschrift“ machen. Sie sollten von sich aus auch die Initiative ergreifen, um die be-
hinderten Menschen in ihrer Umgebung ein Stück weit in die Gesellschaft hereinzuholen.


Das Gleichstellungsgesetz hat viele positive Seiten und manche problematischen Aspekte. Insgesamt
stoßen die guten Absichten häufig an die harten, unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität.
Insofern sind die Mängel dieses Gesetzes nicht zuerst Ausdruck eines fehlenden Willens sondern feh-
lender Mittel. Der SSW begrüßt ausdrücklich die Absicht, den Menschen mit Behinderung in Schles-
wig-Holstein das Führen eines selbstbestimmten Lebens und eine gleichberechtigte Teilhabe zu er-
möglichen. In unserer Gesellschaft muss der Vordereingang für die Menschen mit Behinderung erst
noch geöffnet werden. Allzu häufig werden sie nur über die Rampe am Lieferanteneingang hereinge-
lassen. Das können wir hoffentlich in den kommenden Jahren ändern. Es ist jedenfalls erfreulich, dass
der Ausschuss bereits vereinbart hat, es nicht beim vorliegenden Gesetzentwurf zu belassen, sondern
beharrlich weiter für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung zu arbeiten.“ www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de

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