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Barrierefreiheit stößt an finanzielle Barrieren
Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82PRESSEINFORMATION SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05 Kiel, den 13.12.2002 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort„Die guten Absichten stoßen an die unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität“TOP 10 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Drs. 15/2307)Menschen mit Behinderung leben heute nicht in der Mitte unserer Gesellschaft. Sie sind noch in vie-lerlei Hinsicht davon ausgeschlossen. Um mit machen zu können, müssen sie aber erst in die Lage ver-setzt werden, überall dort zu sein, wo Menschen ohne Behinderung hinkommen. Dafür müssen nochviele Hindernisse abgebaut werden. Eben dieses will das Landesgleichstellungsgesetz erreichen.Wenn es nach dem neuen Gesetz geht, sollen alle öffentlichen Gebäude zukünftig so eingerichtet wer-den, dass dort keine Barrieren für Menschen mit Behinderung mehr sind. So lautet wenigstens die guteAbsicht. Leider wurde während der Ausschussberatung unsere Freude an dem neuen Gesetz dadurchgeschmälert, dass in diesem Zusammenhang die „Konnexität“ entdeckt wurde. Barrieren stehen nuneinmal in Städten und Gemeinden und in vielen Fällen steht die kommunale Ebene in der Verantwor-tung, sie zu beseitigen oder zu vermeiden. Wir haben aber das Konnexitätsprinzip in der Landesver-fassung. Danach muss das Land die Kommunen finanziell entschädigen, wenn es ihnen neue Aufga-ben auferlegt. Das barrierefreie Bauen oder der Umbau zur Barrierefreiheit kosten erheblich. Ange-sichts der heutigen Finanzlage- das müssen wir erkennen- kann das Land die Barrierefreiheit nicht indem Maße einfordern, wie wir es wünschen. Trotzdem ist das Landesgleichstellungsgesetz ein ersterSchritt in die richtige Richtung, denn das Land kann zwar aus finanziellen Gründen den Abbau vonBarrieren nicht verbindlich vorschreiben, aber das entlässt die Kreise, Städte und Gemeinden nicht ausder Verantwortung für die Menschen mit Behinderung. Mit der Barrierefreiheit geht es um die Umset-zung von Beschlüssen der Vereinten Nationen, die auch den Kommunen in Schleswig-Holstein einemoralische Verpflichtung auferlegen. 2Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit mehr als der Abbau baulicher Hindernisse in öffentlichen Ge-bäuden und im öffentlichen Raum. Barrieren sind z. B. ebenso die unsichtbaren Hürden, vor denenGehörlose stehen. In diesem Sinne beinhaltet das Gleichstellungsgesetz sogar eine kleine Revolution.Denn mit diesem Gesetz wird endlich die Gebärdensprache als eigenständige Sprache anerkannt. Beidiesem wie in anderen Punkten könnte die praktische Umsetzung sicherlich konsequenter sein. Aberauch hier gilt: Das neue Gesetz ist ein deutlicher Fortschritt.Häufig ist es so, dass nicht behinderte Menschen die Barrieren und die Benachteiligungen erst garnicht sehen. Deshalb benötigen Menschen mit Behinderungen die Unterstützung von Personen, welchedie Welt mit ihren Augen sehen. Der wichtigste Mensch in Schleswig-Holstein ist in diesem Zusam-menhang der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Er leistet eine enorme Arbeit für dieBetroffenen, die wir gar nicht hoch genug einschätzen können. Der Landesbeauftragte ist auch Ge-genstand des neuen Gesetzes. Seine Stellung wird abgesichert, so dass er weiterhin weisungsunabhän-gig bleibt. Ein Wermutstropfen bleibt, dass es – wieder auf Grund des Konnexitätsprinzips – nichtmöglich ist, die Einrichtung von kommunalen Behindertenbeauftragten vorzuschreiben. Auch hierbleibt vorerst lediglich die Hoffnung, dass die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nichtnur „Dienst nach Vorschrift“ machen. Sie sollten von sich aus auch die Initiative ergreifen, um die be-hinderten Menschen in ihrer Umgebung ein Stück weit in die Gesellschaft hereinzuholen.Das Gleichstellungsgesetz hat viele positive Seiten und manche problematischen Aspekte. Insgesamtstoßen die guten Absichten häufig an die harten, unüberwindbaren Barrieren der finanziellen Realität.Insofern sind die Mängel dieses Gesetzes nicht zuerst Ausdruck eines fehlenden Willens sondern feh-lender Mittel. Der SSW begrüßt ausdrücklich die Absicht, den Menschen mit Behinderung in Schles-wig-Holstein das Führen eines selbstbestimmten Lebens und eine gleichberechtigte Teilhabe zu er-möglichen. In unserer Gesellschaft muss der Vordereingang für die Menschen mit Behinderung erstnoch geöffnet werden. Allzu häufig werden sie nur über die Rampe am Lieferanteneingang hereinge-lassen. Das können wir hoffentlich in den kommenden Jahren ändern. Es ist jedenfalls erfreulich, dassder Ausschuss bereits vereinbart hat, es nicht beim vorliegenden Gesetzentwurf zu belassen, sondernbeharrlich weiter für die Gleichstellung der Menschen mit Behinderung zu arbeiten.“ www.ssw-sh.de - info@ssw-sh.de