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13.12.02 , 16:44 Uhr
SPD

Wolfgang Baasch zu TOP 10: Selbstbestimmung statt Bevormundung

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 13.12.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 10 – Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen


Wolfgang Baasch:

Selbstbestimmung statt Bevormundung

„Auch der Gesetzentwurf für Schleswig-Holstein gibt mit dem Fokus auf die Barriere- freiheit den rechtlichen Rahmen vor, um behinderten Menschen ein Mehr an Gleich- stellung zu ermöglichen. Das bewerten wir positiv“, so die Stellungnahme des Don Bosko Haus für das behinderte Kind e.V. in Mölln. „Ungeachtet der aufgeworfenen Fragen und vor Erlass des Gesetzes klärungsbedürftigen Fragen erscheint das Geset- zesvorhaben aus unserer Sicht als ein richtiger und wichtiger Meilenstein auf dem noch langen Weg hin zu einem auch in den Köpfen der Menschen barrierefreien Mit- einander“, so die Unternehmensverbände Nord.

„Der deutsche Schwerhörigenbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. begrüßt den Entwurf für ein Gleichstellungsgesetz in Schleswig-Holstein ausdrücklich und un- terstützt ihn: „Insgesamt ist aus unserer Sicht die damit eingeschlagene Richtung rich- tig.“ „Der Landesverband der Lebenshilfe begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Lan- desregierung Schleswig-Holstein, ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in unserem Bundesland vorzulegen“, so die Lebenshilfe, Landesverband Schleswig- Holstein.

Diese Auszüge aus Stellungnahmen von Verbänden behinderter Menschen machen deutlich: Ein Landesgleichstellungsgesetz ist in Schleswig-Holstein gewollt und wird
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



seine Wirkung auch in einer Veränderung des Denkens in der Behindertenpolitik in Schleswig-Holstein erzielen.

Grundtenor des vorliegenden Landesgesetzes ist, die Situation von Menschen mit Be- hinderung in Schleswig-Holstein dadurch zu verbessern, dass eben nicht allein gege- benenfalls weiterbestehende oder unvermeidbare Nachteile ausgeglichen werden, sondern dass Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch darauf haben, das ei- gene Leben soweit wie möglich normal, das heißt individuell selbst zu gestalten, frei von Ausgrenzung, frei von Diskriminierung. Gleichstellung und Barrierefreiheit sind die zentralen Ziele des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Gleichstellung behinderter Men- schen.

Ein Schwerpunkt ist die Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr. Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten von öffentlichen Verkehrsanlagen und öf- fentlichen Gebäuden müssen in Zukunft so gestaltet werden, dass sie von Behinderten und älteren Menschen sowie von Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen selbstän- dig genutzt werden. In der Beratung dieses Gesetzentwurfes haben wir viel über die verbindliche Einführung von z. B. zeitlichen Festlegungen zur Umsetzung diskutiert. Ich glaube, es kommt nicht nur darauf an, hier eindeutig Ziele zu formulieren, sondern mit allen Betroffenen, in dem Falle mit Kommunen, mit Gemeinden und Städten, zu sprechen und Ziele auch für den Umbau von allen, auch bestehenden öffentlichen Ge- bäuden, wie Schulen, Rathäusern, aber auch öffentlichen Plätzen und Verkehrsanla- gen zu vereinbaren. Die Bereitschaft zum behindertengerechten Umbau aller öffentli- cher Gebäude, wie auch von öffentlichem Straßenraum, Verkehrsanlagen wird sicher- lich überall vorhanden sein, aber es kommt auch darauf an, mit Überzeugungskraft da- für einzutreten, dieses auch zeitnah umzusetzen, dass Schritt für Schritt die behinder- tengerechte Gestaltung, die Barrierefreiheit sich durchsetzt. Eine weitere außerordentlich zu begrüßende Regelung im Landesgleichstellungsge- setz ist die Einführung des Verbandsklagerechts. Hiermit können künftig Verstöße ge- gen Gleichstellung in Fällen von allgemeiner Bedeutung durch die Verbände behinder- ter Menschen aufgegriffen werden. Dies stärkt die Rechte der Menschen mit Behinde- -3-



rungen und die ihrer Interessenvertretungen. Und natürlich ist besonders hervorzuhe- ben auch der Abschnitt, der sich mit den Aufgaben des Landesbeauftragten von Men- schen mit Behinderungen beschäftigt. Wir begrüßen es, dass das Amt des Landesbe- auftragten gesetzlich verankert ist. Dies führt zu einer Stärkung des Landesbeauftrag- ten, und natürlich finden wir es richtig, den Aufgabenbereich des Landesbeauftragten auch festzulegen. Hierzu gehört: 1. Die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft aktiv zu fördern. 2. Darauf hin zu wirken, dass es die Verpflichtung des Landes ist, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen. 3. Die Landesregierung in Grundsatzangelegenheiten von Menschen mit Behinde- rung zu beraten

Das Jahr 2003 ist zum europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen erklärt worden. In diesem Jahr sind wir alle aufgefordert, die gesellschaftliche, politische und rechtliche Integration und Teilhabe behinderter Menschen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene zu stärken. Mit dem Landesgleichstellungsgesetz in Schleswig- Holstein wird für das Jahr 2003 ein wichtiger Schritt zugunsten der Menschen mit Be- hinderung eingeläutet. Ein Schritt, der den Anspruch auf größtmögliche Normalität für Menschen mit Behinderungen aufgreift und in Zukunft noch stärker zur Beachtung auf- fordert. Selbstbestimmung statt Bevormundung ist die Richtschnur dieser Integrations- politik. Die SPD-Fraktion unterstützt nachhaltig diese Politik.

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