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13.12.02 , 17:23 Uhr
SPD

Helmut Jacobs zu TOP 15: Gesetzgeber müssen tätig werden

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 13.12.2002 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 15 – Lärmentwicklung in Schleswig-Holstein


Helmut Jacobs:

Gesetzgeber müssen tätig werden

Erneut hat die CDU-Fraktion eine Große Anfrage zum Thema „Lärm“ gestartet. Uns al- len ist sicherlich die Bedeutung der Problematik klar. Denn Lärm stört die Menschen am meisten. Dass die Regelungsmöglichkeiten des Landes jedoch sehr eingeschränkt sind – gibt es doch kommunale, Landes-, Bundes- und sogar Europazuständigkeiten – ist sicherlich auch Ihnen, liebe Frau Scheicht, und Ihrer Fraktion bekannt. Ich habe da- her ein Problem damit, die Notwendigkeit jeder einzelnen von der Landesregierung zu beantwortenden 42 Fragen anzuerkennen. Mit der Beantwortung ist ein hoher Ar- beitsaufwand verbunden, und es entstanden nicht unerhebliche Kosten.

Ich möchte auf einige wichtige Themenbereiche des umfangreichen Papiers eingehen. Zunächst aber möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Um- weltministeriums für die Fleißarbeit bedanken. Durch die Beantwortung der Fragen er- fahren wir beispielsweise, dass in komplizierten Einzelfällen die Lärmmessstelle des Staatlichen Umweltamtes Kiel Amtshilfe leistet oder dass in Fragen des Straßenver- kehrslärms die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eng mit unseren Landesbe- hörden zusammenwirkt. In Bezug auf den zu Recht als besonders belastend empfun- denen Fluglärm müssen wir leider zur Kenntnis nehmen, dass das über 30 Jahre alte Gesetz zum Schutz vor Fluglärm immer noch nicht den neusten Forschungsergebnis- sen angepasst worden ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Landesregierung auf diesem Problemfeld intensiver tätig sein könnte. Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Endlich ist es in der Frage der Vorbehaltsregelung bei Straßenbau-maßnahmen aus den Jahren 1978 bis 1990 zu einer Grundsatzentscheidung gekommen: Der Bund hat im Herbst 2000 die sich dann auch tatsächlich ergebenden Ansprüche anerkannt. Hierdurch haben sich die Handlungsmöglichkeiten erweitert, an bestimmten Bundes- fernstraßen Lärmschutzmaßnahmen zu realisieren. Dass es der Landesregierung ge- lungen ist, in dieser schwierigen Frage eine Lösung herbeizuführen, finde ich hervor- ragend, und ich danke den Verantwortlichen.

Leider müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, dass der Änderungsantrag der Landes- regierung im Bundesrat zur TA Lärm wie auch ein Antrag zur Geräte- und Maschinen- lärmschutzverordnung keine Mehrheit fanden. Unsere Landesregierung ist regelmäßig präsent in wichtigen Gremien und kann dort Einfluss nehmen. So geht aus der Großen Anfrage hervor, dass sich Schleswig-Holstein im Bund-/Länderausschuss Luftfahrt mit Erfolg für eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung eingesetzt hat.

Der Verminderung der durch Bahnlärm verursachten Immissionen sind durch das auch in anderen Bereichen zu beachtende Bestandsschutzprinzip enge Grenzen gesetzt. Unklar bleibt für mich in der vorliegenden Antwort auf die Große Anfrage der CDU- Fraktion, ob im Lärmsanierungsprogramm der Bahn deshalb keine Schienenwege aus Schleswig-Holstein aufgenommen worden sind, weil dieses von der Landesregierung nicht beantragt wurde oder weil die Aufnahme abgelehnt worden ist. Was die beson- ders komplizierte Situation im Bereich des Flughafens Fuhlsbüttel angeht, so verdient der Einsatz des Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen der „Norderstedter Gespräche“ unsere Unterstützung und Anerkennung.

Ein Lärmthema sind die Windkrafträder. Den besonders in Schleswig-Holstein mit den Windkraftanlagen einhergehenden Immissionsbelästigungen ist mit dem Runderlass über Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen verantwortungsbewusst ent- gegengetreten worden. -3-



Wenn ich auf Diskotheken, Open-Air-Veranstaltungen, LKWs usw. nicht näher einge- he, dann sagt dies nichts über deren Beeinträchtigungsgrad für die Menschen aus. Ich kann in meinem Beitrag viele Dinge nur streifen oder muss sie völlig weglassen. Das Thema Lärm wird uns nicht zuletzt aufgrund der laufenden Veröffentlichungen neuerer Forschungsergebnisse immer wieder beschäftigen. Gesetz- und Verordnungsgeber werden – trotz der allgemeinen Tendenz zur Entbürokratisierung – bei unserem The- ma tätig werden müssen, zumal es manche Bereiche gibt, für die Regelungen noch gar nicht existieren.

Im CDU-Fragenkatalog zum Thema Lärm fehlt mir eigentlich die Frage nach den Krä- henpopulationen in Wohngebieten. Das soll auch ein Lärmthema sein.

Vieles ist im Fluss, wenn ich beispielsweise an die Umsetzung der Umgebungslärm- richtlinie der EU in nationales Recht denke. Es besteht darüber hinaus ein nicht uner- heblicher Aufklärungsbedarf. Auch diesem gerecht zu werden ist Schleswig-Holstein auf dem richtigen Weg.

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