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Irene Fröhlich zur Gefahrhundeverordnung
= RESSEDIENST P Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 315.02 / 19.12.2002Urteil bestätigt unsere KritikZum Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur schleswig-holsteinischen Ge- fahrhundeverordnung erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Irene Fröhlich:Das Urteil bestätigt unsere Kritik: Wir haben immer bemängelt, dass diese Verordnung keinen ausreichenden Schutz gewährt. Das Problem sind die Halter und Züchter, nicht die Hunderasse.Wir setzen uns ein für Eignungstests für Halter und eine ausreichende Haftpflichtversi- cherung. Für Hunde ab einer bestimmten Größe müssen Wesenstests verpflichtend sein. Außerdem muss es strenge Kontrollen der Züchter geben: Verstöße gegen die beste- henden ausdrücklichen Verbote von Aggressionszucht müssen Konsequenzen haben. ***