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09.01.03 , 09:44 Uhr
Landtag

Hoher Stellenwert für den Datenschutz im Landtag - Vertraulichkeit ist gewährleistet

1/2003 Kiel, 9. Januar 2003



Hoher Stellenwert für den Datenschutz im Schleswig- Holsteinischen Landtag – Vertraulichkeit ist gewährleistet
Kiel – (SHL) Im Schleswig-Holsteinischen Landtag kommt dem Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger ein hoher Stellenwert zu. Der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat deshalb auf Initiative des Daten- schutzgremiums von der Möglichkeit eines Datenschutz-Audits nach dem Landesdatenschutzgesetz Gebrauch gemacht. Er hat daher das Unabhän- gige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) im Juni 2002 gebeten, die Da- tenschutzkonzepte der Landtagsverwaltung sowohl für die Bearbeitung von Petitionsverfahren als auch für die Nutzung des über das Parlamentsnetz (ParlaNet) im Internet zur Verfügung gestellten Informationsangebotes des Landtages zu beurteilen.

Beide Audit-Verfahren konnten noch Ende 2002 erfolgreich abgeschlossen werden.

Im Rahmen des Audits zur Durchführung von Petitionsverfahren in der Landtagsverwaltung ist nicht nur das bisher praktizierte Verfahren vom ULD positiv bewertet worden; aufgrund der Zusammenarbeit mit dem ULD konn- ten erfreulicherweise bereits während des Verfahrens mit sehr geringem Aufwand weitere datenschutzrelevante Verbesserungen – zum Beispiel hin- sichtlich des Postlaufs, des Ausdrucks von Telefaxen und der Zusammen- fassung der bisherigen Regelungen in einer Dienstanweisung – erfolgen. Darüber hinaus wird die Landtagsverwaltung aufgrund der Erkenntnisse aus dem Audit-Verfahren weitere Maßnahmen für die dauerhafte Gewährleis- 2


tung der besonderen Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten im Peti- tionsverfahren in Angriff nehmen.

Landtagspräsident Heinz-Werner Arens erklärt hierzu: „Ich freue mich über die Bestätigung des ULD, dass den Bürgerinnen und Bürgern eine vertrauli- che Behandlung ihrer Eingaben in der Landtagsverwaltung zugesichert werden kann. Daher muss kein Bürger aus Datenschutzgründen auf die Wahrnehmung seines verfassungsmäßigen Rechts verzichten.“

Das zweite Audit bezüglich des ParlaNet erbrachte den Nachweis, dass die Bürgerinnen und Bürger jederzeit das umfangreiche und aktuelle Internet- angebot des Landtages und der damit verbundenen Fraktionsangebote un- ter Wahrung ihrer Anonymität nutzen können. Diese Anonymität ist gewähr- leistet, gleichgültig unter welcher Adresse das Informationsangebot aufgeru- fen wird. Da die für die Sicherstellung der Anonymität notwendigen Vorkeh- rungen bereits bei Realisierung des ParlaNet im August 1999 getroffen wurden, waren Änderungen im Rahmen des Audits nicht erforderlich.

Dazu stellt Landtagspräsident Heinz-Werner Arens fest: „Angesichts der steigenden Bedeutung des Internets als Informationsmedium ist es nach meiner Überzeugung wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nicht befürchten müssen, als Anfragende identifiziert oder bezüglich ihres Informationsver- haltens registriert zu werden. Hierauf ist auch von der für die Informations- technik zuständigen IuK-Kommission des Landtages bei Schaffung des Par- lamentsnetzes 1999 großer Wert gelegt worden. Ich freue mich deshalb besonders über die Feststellung vom ULD, dass dieses Ziel in vorbildlicher Weise in die Praxis umgesetzt worden ist.“

Abgeordneter Thorsten Geißler, Vorsitzender des Datenschutzgremiums des Landtages, betont: „Das Datenschutzgremium wird mit seinen im jewei- ligen Datenschutzkonzept festgelegten Kontrollen darauf achten, dass das erreichte Datenschutzniveau auch in Zukunft gehalten wird.“

Nähere Informationen über die Datenschutz-Audits des Schleswig-Holsteini- schen Landtages finden Sie im Internet unter www.parlanet.de/audit/.

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