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Arens: Rechte der Minderheiten in Europa in der Verfassung verankern
2/2003 Kiel, 9. Januar 2003 Es gilt das gesprochene Wort!Landtagspräsident Arens: Rechte der Minderheiten in Europa in der Verfassung verankernKiel – (SHL) In seiner Ansprache anlässlich des Jahresempfangs des Deutschen Grenzvereins am 9. Januar 2003 in Sankelmark sagte Land- tagspräsident Heinz-Werner Arens unter anderem:„Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Nordschleswiger, Hans Heinrich Hansen, hat am 9. Oktober 2002 vor der Parlamentarischen Gesellschaft des Landtags in einem ausgezeichneten und mittlerweile auch veröffentlichen Referat über die ‚Nationalen Minderheiten und ihre Anerkennung’ die Ent- wicklung, den Status und die Probleme nationaler Minderheiten in Schleswig- Holstein und Europa aus Sicht der Minderheiten eindrucksvoll beschrieben. Mir fällt sozusagen jetzt die Aufgabe zu, dies aus Sicht der Mehrheiten vor- zunehmen. So gibt es, denke ich, kein größeres Kompliment an diese, als wenn das Attribut ‚vorbildlich’ in Bezug auf die Minderheitenpolitik durch die Minderheit mitgetragen wird.In unserer Heimat Schleswig-Holstein und im deutsch-dänischen Grenzraum wird uns die Vorbildlichkeit zumindest in weiten Teilen nicht nur nachgesagt, sondern, wie jüngst durch den Expertenbericht des Europarates, auch bestä- tigt. Wenn es ein Erfolgsgeheimnis gäbe, dann dadurch, dass Verfahren und Ergebnisse von Minderheiten und Mehrheit gemeinsam getragen werden. Dies folgt aus der Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte, in denen zu- nehmend nicht Politik für die Minderheiten in Deutschland und in Dänemark, sondern Politik mit den Minderheiten gemacht worden ist.Mit der Einsetzung der verschiedenen Gremien in Deutschland und Däne- mark, unter anderem der Minderheitenbeauftragten und dem Nordschleswig- 2Gremium des Landtages, wird zudem betont, dass Minderheitenarbeit keine Wahrnehmung von Partikularinteressen und nur zeitlich begrenzt, sondern als grundlegende politische Landes- und nationale Aufgabe anerkannt ist.Hierüber bestehen, wie auch in der Aussprache über den Minderheitenbe- richt 2002 im vergangenen Dezember zu erkennen war, parteiübergreifend keine zwei Meinungen.Für ebenso wichtig halte ich es, dass die politischen Leitlinien und deren Umsetzung durch den zivilgesellschaftlichen Bereich mitgetragen werden. Das partnerschaftliche Miteinander im Bereich der Minderheitenarbeit von Politik und NGOs ist für beide Seiten außerordentlich gewinnbringend. Dabei spielt die Arbeit des BDN, des SSF, des Deutschen Grenzvereins, des ADS und des Grenzfriedensbundes natürlich eine ebenso tragende Rolle, wie auf der anderen Seite die politischen Gruppierungen in den Parlamenten. Aus meiner Sicht ist es das Zusammenspiel dieser beiden Säulen, der Politik und der NGOs, der Nichtregierungsorganisationen, welche das gute Verhält- nis der Gleichberechtigung der nationalen und ethnischen Mehrheiten und Minderheiten bestimmen. Gleichzeitig halte ich dies für (mit)entscheidend für die ständige Weiterentwicklung der Stellung der Minderheiten in unserem Land und im dänischen Grenzgebiet.Betonen möchte ich, dass bei allem ausgezeichneten Verständnis diese Einmut zwischen Mehrheiten und Minderheiten bisher nicht dazu geführt hat, dass damit ein schleichender Assimilationsprozess zulasten der Minderhei- ten eingetreten ist, da man ja so schön zusammenarbeitet. Kulturelle Ab- grenzung ist nach wie vor tragendes Merkmal der gegenseitigen Toleranz, ist aber auch als Spannungselement für den politischen Prozess unerlässlich.Mit dem Vorliegen des Expertenberichts des Europarates hat Schleswig- Holstein nun die europäische ‚TÜV-Plakette’ erhalten, deren Erhalt erst das Vorhandensein der Europäischen Minderheiten- und Sprachencharta möglich macht. Die Charta ist nicht nur ein Produkt spezifischer politischer Kultur, sondern ein gutes Prüfinstrument für den Nachweis bereits bestehender Er- gebnisse in der Minderheitenarbeit von Staaten, sofern sie aus der Charta Verpflichtungen eingegangen sind. Sie ersetzt jedoch nicht die Möglichkeit einklagbarer Rechte für Minderheiten, die diese in Europa nach meiner Mei- nung haben müssten. Unsere gewonnenen Erfahrungen und die Erkenntnis des kulturellen Reichtums, den die Minderheiten unserem Land geben, müs- sen uns Verpflichtung sein, uns im Rahmen eines sich vereinigenden Euro- pas für die Rechte der Minderheiten einzutreten. Immerhin jede/r 7. Bürger/in Europas gehört heute einer nationalen oder ethnischen Minderheit an. In Zahlen sind dies nahezu 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU. Will und kann man deren Belange wirklich einfach beiseite lassen und nicht 3mit eigenständigen Rechten versehen? Gemessen an in Europa wirkenden politischen Kräften verbirgt sich dahinter eine Gruppe mit erheblichem Ge- wicht, die nicht ignoriert werden darf und im Bereich der anstehenden Ausar- beitung eines Entwurfs einer europäischen Verfassung nicht übersehen wer- den kann. Es ist nicht nur eine regionale Aufgabe der Gebiete in Europa, in denen aufgrund von Grenzziehungen oder aus anderen Gründen Minderhei- tenpolitik zwingend geboten ist.Wenn sich Europa als Einheit – als Staatenbund oder in einer anderen politi- schen Ordnung – entwickeln will, kommt es aus meiner Sicht nicht darum herum, sich grundlegend der Fragen und Rechte der Minderheiten in einem Vereinten Europa anzunehmen.- Alle wesentlichen Konflikte in Europa beruhen derzeit auf Spannungen zwischen nationalen, ethnischen und/oder religiösen Minderheiten und Mehrheiten. Es sind nicht mehr wirtschaftliche Verteilungskonflikte, die Ursache von Kriegen oder Auseinandersetzungen sind, sondern fun- damentalistische Konflikte, die auf mangelnder Anerkennung, Toleranz und Partnerschaft beruhen. - Ein weiterer Aspekt ist die mit der Vereinigung Europas einhergehende und unübersehbare Tendenz zur Regionalisierung. - Schließlich darf nicht übersehen werden, dass ein zusammenwachsen- des Europa auch eine weitere Form von Minderheiten nach sich zieht. Auch deren Anerkennung und Rechte müssen so früh als möglich mit- bedacht werden: Neben den autochtonen Minderheiten wird der Um- gang mit den allochtonen Minderheiten ein weiterer Prüfstein für den Bestand und die Festigkeit der Europäischen Union werden. Auch diese sind Ausdruck einer wachsenden kulturellen Vielfalt innerhalb der Euro- päischen Union. Im Zuge der wachsenden Mobilisierung der Bevölke- rung innerhalb Europas kann sich nahezu jede/r in der Situation befin- den, Mitglied einer allochtonen Minderheit zu sein. Es dabei um nichts Geringeres als die Überwindung nationaler Besitzstandsinteressen und Jahrhunderte lang geübter Traditionen der Privilegierung der Mehrhei- ten in ganz Europa. Keine Kleinigkeit!Dass Europa als Wirtschaftsverbund existieren kann, hat es bereits bewie- sen. Ob es darüber hinaus als Verbund der Völker bestand haben kann, wird sich maßgeblich an dem Umgang mit den Minderheiten – sei es autochton oder allochton – entscheiden. Umso wichtiger, dass grundlegende Fragen in diesem Bereich so früh wie möglich geklärt werden. Der Zeitpunkt der bevor- stehenden Verfassungsgebung der EU ist zweifelsohne ein geeigneter. Mit der FUEV und der EBLUL, der Föderalistischen Union Europäischer Volksgruppen und dem European Bureau for Lesser Used Languages, be- stehen auf europäischer Ebene Interessenvertretungen für Minderheiten, die 4für sich genommen allerdings nicht die Durchschlagskraft besitzen, bei den aktuellen Verhandlungen im Konvent Entscheidendes für die Minderheiten zu bewegen.Es kann und muss also Aufgabe der Mehrheiten sein, gemeinsam mit den Minderheiten aktiv zu werden und Rechte in der Verfassung zu verankern. Dies ist Ausdruck politischer Notwendigkeit vor dem Hintergrund bestehen- der und drohender Konflikte in Europa, aber auch Ausdruck der politischen Verfassung zwischen Mehrheiten und Minderheiten in Europa. Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat in der Dezember-Sitzung vergan- genen Jahres einen Beschluss gefasst, der genau solches für die Ausarbei- tung der Verfassung verlangt. Sicherlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, aber ein aus meiner Sicht richtiges und notwendiges Signal.Nach Land und Europa fehlt im Dreiklang der Ansprache jetzt ‚nur noch’ die Welt. Nun sind wir sicherlich noch einige Meter weit entfernt von einer globa- len Ordnung, zumindest gemessen an den Verhältnissen und Chancen, die sich uns in Europa derzeit bieten. Übersehen dürfen wir dennoch nicht, dass sich hinter dem Schlagwort der Globalisierung bereits jetzt Auswirkungen bei uns messen lassen. Die wirtschaftliche Globalisierung ist bereits schon zu großen Teilen vollzogen. Eine politische Globalisierung muss folgen, um u- nausweichbaren Problemen zu begegnen und Gerechtigkeit in vielen Berei- chen herzustellen. Diese Globalisierungsentwicklung lässt sich nicht aufhal- ten oder umkehren, sie lässt sich höchstens verlangsamen. In jedem Fall muss sie gestaltet werden. Mit ihr wird gleichzeitig eine zunehmende, auch politische ‚Entgrenzung’ stattfinden. Die Nationalstaaten werden im internati- onalen Konzert nicht Handlungsmonopolisten bleiben; die Regionen werden als Träger kultureller Identität und Heimat der Menschen zwangsläufig an Bedeutung gewinnen. Der sich abzeichnende Prozess, der bereits jetzt in- nerhalb der Europäischen Union sichtbar ist, wird dadurch nochmals dynami- siert. Die Klärung von Rechten und Pflichten der Völker und der Umgang mit ethnischen, religiösen oder noch nationalen Minderheiten wird auch hier zentrale Bedeutung haben. Je mehr Europa hier bereits in Vorlage geht, des- to einfacher und auch friedenssichernder wird sich dies im Prozess der politi- schen Globalisierung abbilden.Egal, ob wir uns als Deutsche, Dänen, Schleswig-Holsteiner, Niederdeut- sche, Friesen, Nordschleswiger oder was auch immer empfinden: Letztlich gehören wir im globalen Rahmen immer auch Minderheiten an. Wir sind auch vor diesem Hintergrund gut beraten, wenn wir den Schutz und die Förderung von Minderheiten nicht nur aus Sicht der Mehrheit oder Minderheit, sondern letztlich im Eigeninteresse sehen und dementsprechend handeln.“