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22.01.03 , 13:20 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zum Frauengesundheitsbericht

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 11 – Frauengesundheitsbericht Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt die frauenpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Zum Thema Frauengesundheit Nr. 013.03 / 22.01.2003
sind genügend Daten vorhanden
Das Ansinnen, einen Frauengesundheitsbericht für Schleswig-Holstein zu fordern, er- scheint auf den ersten Blick gut und berechtigt. Denn Frauen sind anders krank als Män- ner und Frauen und Männer gehen anders mit ihrer Gesundheit um und nicht zuletzt werden sie auch unterschiedlich medizinisch behandelt.
Die Thematik Frauengesundheit wird erst seit kurzer Zeit auf Bundesebene erschlossen – und Bündnis 90/Die Grünen haben hier mit der Anhörung „Brustkrebs“ einen nicht un- erheblichen Teil dazu beigetragen. Grundsätzliche Erkenntnisse lassen sich daraus auch auf Schleswig-Holstein übertragen.
Die Frage ist – brauchen wir einen landesspezifischen Frauengesundheitsbericht – und ist er im Rahmen der vorhandenen Arbeitskapazitäten leistbar?
Die Landesregierung hat vor kurzem, in der Oktobertagung, den auf einen rot-grünen Landtagsantrag zurück gehenden „Bericht zur geschlechtsdifferenzierten Förderung ge- sundheitsbezogener Leistungen“ debattiert und den Sozialausschuss verwiesen. Dieser Bericht gibt sehr anschaulich wieder, in welchen Bereichen Maßnahmen eingeleitet wur- den bzw. zukünftig etabliert werden sollten, um dem Anspruch einer geschlechtergerech- ten gesundheitlichen Versorgung Rechnung zu tragen.
Der Bericht belegt, dass bereits die bisherige Politik der Landesregierung darauf ausge- richtet ist, Diskriminierung zu verhindern und die tatsächliche Gleichstellung der Ge- schlechter voranzubringen. Wir haben hier eine gute Gelegenheit, im Rahmen der Aus- schussberatung einige Themen wie beispielsweise die Pflege vertiefend durch ein Anhö- rung zu behandeln. Die Gesundheitsberichterstattung ist Bestandteil des neuen Gesundheitsdienstgesetzes und wird sowohl auf kommunaler als auch auf Kreisebenen durchgeführt. Sie erfolgt dif- ferenziert nach Geschlecht und Alter, so dass auch eine differenzierte Betrachtung nach Lebensphasen möglich ist. Lebenswelt- und biografie-orientierte Ansätze werden auch im Landesaltenplan und im Fachplan Gerontopsychiatrie angelegt und beleuchten ge- schlechtstypische Fragestellungen.
Der oben bereits genannte Regierungsbericht weist darauf hin, dass bei Frauen und Männern unterschiedliche Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen, Lebensbe- dingungen, Gesundheitszustand und Versorgungsbedarf bestehen und stellt eine zukünf- tige Berücksichtigung dieser Tatsachen bei der Zusammenführung der Daten in Aussicht.
In den Bereichen Psychiatrie- und Sucht und Prävention sind geschlechtsspezifische Un- terschiede bereits seit langen Thema und finden im Rahmen der "Richtlinie zur Förde- rung psychosozialer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe", den "Leitlinien für frauengerechte Angebote" sowie der konkreten Arbeit der LSSH und donna klara ih- ren Niederschlag.
Im Bereich der Brustkrebsvorsoge ist Schleswig-Holstein sogar beispielgebend durch seine Selbstuntersuchungskampagne in Kooperation mit dem Landfrauenverband und das Modellprojekt „QuaMaDi“, das gerade als Erweiterung ins „internet“ gestartet ist.
Last but not least sind wir in Schleswig-Holstein bundesweit auch Vorreiter in Sachen „gender mainstreaming“ als Leitlinie des Regierungshandelns. IM Juni des vergangenen Jahres hat das Kabinett dem Rahmenkonzept „gender mainstreaming“ zugestimmt und sich damit verpflichtet, es auf allen Ebenen der Landesverwaltung umzusetzen. Dies be- inhaltet umfassende Personalschulung, Berichtspflicht und controlling und legt jedem Ressort auf, bis August 2003 Pilotprojekte durchzuführen. Auch hier ergibt sich ein gro- ßes Arbeitsfeld für das Thema Frauen und Gesundheit.
Vor diesem Hintergrund bin ich der Auffassung, das wir in Schleswig-Holstein bereits ei- ne Menge zum Thema Frauengesundheit vorzuweisen haben und darüber hinaus eine Menge weiterer Maßnahmen auf den Weg gebracht sind. Ich bin deshalb der Auffas- sung, dass wir den CDU-Antrag ablehnen sollten. Ein zusätzlicher Bericht ist zum einen nicht erforderlich und würde zum andere die personellen Kapazitäten unnötig binden.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass die CDU zwar ständig weiteres Personal in der Landesverwaltung abschaffen möchte, andererseits aber munter umfängliche Ar- beitsaufträge verteilen möchte.

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