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WG: Andreas Beran zu TOP 9: Qualität muss von innen heraus entwickelt werden.
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 22.01.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 9 – Durchführung der HeimaufsichtAndreas Beran: Qualität muss von innen heraus entwickelt werdenEs ist schon etwas länger her, dass sich dieses Parlament intensiv mit dem Thema Pflege in direkter oder indirekter Weise beschäftigt hat. Es scheint Ruhe eingekehrt zu sein in diese Angelegenheit, oder etwa nicht? Vielleicht ist die Öffentlichkeit ja auch nur durch die Berichterstattung der Presse auf andere Problematiken aufmerksam gemacht worden, so dass die Pflegesituation in unserem Lande an Interesse verloren hat? Vereinzelt lese ich immer mal wieder etwas über einzelne Vorfälle, aber nicht mehr in dem Umfange, wie noch im Jahre 2001. Hat es vielleicht damit zu tun, dass am 01.01.2002 das novellierte Heimgesetz und das neue Qualitätssicherungsgesetz in Kraft getreten sind?Ich weiß, dass in vielen stationären Einrichtungen in diesem Land die Einrichtungsträ- ger gemeinsam mit ihren Pflegekräften die Pflegesituation verbessert haben und es auch weiterhin tun werden. Dennoch wird es noch viel zu tun geben, bis wir einen be- friedigenden Stand erreicht haben. So bin ich froh darüber, durch die vorliegende Ant- wort der Landesregierung mit Ihnen erneut über das Thema Pflege diskutieren zu kön- nen.An dieser Stelle möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den mitwirkenden Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern, die zu der Beantwortung beigetragen haben, und der Ministerin recht herzlich bedanken, bietet diese Antwort uns doch umfangreiche Zah- len und ist damit eine gute Grundlage für unsere weitere politische Arbeit. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Ausgangspunkt für die Antwort der Landesregierung war der Versuch der CDU- Fraktion, durch eine Große Anfrage der Sozialministerin Versäumnisse in ihrer Fach- aufsicht nachzuweisen. Die CDU-Fraktion hat dies in der Vergangenheit wiederholt versucht und der Sozialministerin vorgeworfen, dass sie ihre Pflicht zur Fachaufsicht nicht korrekt durchführt. Gelungen ist dies der CDU nie, so dass der damals erhobene Vorwurf, die Sozialministerin würde eine Mitverantwortung an den vom MDK (medizi- nischer Dienst der Krankenkassen) im Jahre 2001 festgestellten Pflegemängeln tra- gen, einfach nicht zutrifft.Mit Hilfe dieser Großen Anfrage soll womöglich erneut versucht werden, Versäumnisse des Ministeriums in seiner Fachaufsicht nachzuweisen. Dies, meine Damen und Her- ren, soviel kann ich vorwegnehmen, ist nicht gelungen. Das Ministerium hat seine Fachkompetenz wieder einmal unter Beweis gestellt und die erforderliche Hilfestellung für die Kreise und kreisfreien Städte, die die Verantwortung für die Heimaufsicht ha- ben, geleistet.Gefragt wurde in der Großen Anfrage vor allem nach Zahlen, also quantitativen Anga- ben. Diese Zahlen bringen uns jedoch keine Erkenntnisse darüber, inwieweit sich die Qualität in der Pflege und damit die Situation der Menschen verbessert hat. Anhand der Antworten kann ich jedoch unter anderem erkennen, dass im ersten Halbjahr 2002 37 Prozent aller stationären Pflegeeinrichtungen in unserem Land von einer der Heim- aufsichten geprüft worden sind. Der Prozentsatz ist von Heimaufsicht zu Heimaufsicht unterschiedlich, so liegt er zum Beispiel in Kiel bei ca. 61 Prozent aller Einrichtungen und im Kreis Schleswig-Flensburg nur bei 7.5 Prozent.Da das Heimgesetz jedoch grundsätzlich eine Überprüfung stationärer Einrichtungen im Abstand von einem Jahr vorschreibt, hätte ich gerne gewusst, ob dieses Ziel er- reicht wurde und vor allem, was diese Prüfungen für Erkenntnisse gebracht haben. Um es auf einen klaren Nenner zu bringen: Hat die seit dem 01.01.2002 gültige neue Prüf- -3-qualität auch zu einer Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen ge- führt?Die Antwort der Landesregierung zeigt uns auch, dass die Kreise und kreisfreien Städ- te begonnen hatten, ihre Heimaufsichten personell zu verstärken. Es ist gut, dass die Kommunen durch diese personelle Verstärkung zum Ausdruck bringen, dass ihnen diese Aufgabe wichtig ist. Bis zum 30.06.2002 verfügten drei Viertel aller Heimaufsich- ten auch über pflegerischen Fachverstand, auf den sie bei Prüfungen auf Pflegefach- kräfte zurück greifen konnten. Ich bin zuversichtlich, dass diese Quote sich noch verbessern wird. Vielleicht ist es ja möglich, in der Beratung im Sozialausschuss er- gänzende Angaben darüber zu erhalten.Beunruhigt bin ich ein wenig über die wenigen Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Bei den enormen Kraftanstrengungen im vorhergehenden Jahr, in dem es umfangreiche Prüfungen der stationären Einrichtungen gab, kann man im ersten halben Jahr 2002 nur von stichprobeweisen Prüfungen reden. Knapp sieben Prozent aller stationären Einrichtungen in unserem Lande wurden in diesem Zeitraum vom MDK geprüft.Interessant fand ich in diesem Zusammenhang folgende Aussage: „Die Prüfungen der Heimaufsichtsbehörden in den Heimen fanden überwiegend ohne Beteiligung des MDK statt. Umgekehrt haben die Heimaufsichtsbehörden an fast allen Prüfungen des MDK im ersten Halbjahr 2002 teilgenommen.“An dieser Stelle sollte ich noch erwähnen, dass die Antwort der Landesregierung be- legt, dass die Heimaufsicht über die Fachkliniken, für die das Sozialministerium zu- ständig ist, zu 100 Prozent geprüft hat und auch ansonsten alle Kriterien erfüllt hat, nach denen in der Großen Anfrage der CDU gefragt wurde.Sehr geehrte Damen und Herren, diese Große Anfrage und die hierauf gegebene Antwort der Landesregierung kommt zu früh. Ein halbes Jahr nach in Kraft treten des -4-novellierten Heimgesetzes ist zu kurz, um zu abschließenden Bewertungen zu kom- men. Die gemachten Aussagen lassen auch keine Rückschlüsse auf die pflegerische Situation der Menschen zu. Gerne würde ich wissen, wie hat sich die persönliche pfle- gerische Situation der stationär untergebrachten Menschen in diesem Lande nach 2001 verändert? Was haben die umfassenden Prüfungen des MDK bewirkt? Zu wel- chen Verbesserungen haben die eingeleiteten strukturellen Veränderungen in den Ein- richtungen geführt? Inwieweit haben das neue Qualitätssicherungsgesetz und das no- vellierte Heimgesetz etwas an der Situation der betroffenen Menschen verändert? Zum Guten?Den Ansatz der Landesregierung, dass bei aller Notwendigkeit funktionsfähiger Kon- trollinstanzen gilt, dass Pflege- und Betreuungsqualität nicht von außen in die Pflege- heime „hineinkontrolliert“ werden kann, sondern von innen heraus gemeinsam von al- len Beteiligten entwickelt und bewahrt werden muss, finde ich daher richtig. Der Grundsatz : Prävention vor Kontrolle und Intervention dient von daher auch eher der Motivation der in der Pflege Beschäftigten, als sich allein auf Kontrolle zu verlassen.Lassen Sie mich bitte die Gelegenheit nutzen, in diesem Zusammenhang auf das neue Projekt für Qualitätsentwicklung im ambulanten Pflegedienst, genannt ProQua, einzu- gehen: Die Chance, ihre Qualitätsstandards professionell weiterzuentwickeln, sollen nun auch ambulante Pflegedienste erhalten. Hier gibt es genau den von mir eben ge- schilderten Ansatz. Die Pflegekräfte sind die Mitgestalter von Qualitätsmaßstäben, in- dem sie in Entwicklungsprozesse einbezogen werden, um so den Zustand der Pflege- qualität mit zu erheben und zu bewerten. Dies werden sie mit Hilfe eines vorgegebe- nen Themenkatalogs tun.Es ist zu erwarten, dass durch dieses Verfahren die Arbeitszufriedenheit steigt, der Umgang mit den Pflegebedürftigen als befriedigender wahrgenommen wird und die Arbeitsabläufe an Effizienz gewinnen. -5-Bei der Entwicklung von Qualitätsmaßstäben spielt die Beteiligung der Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter eine wesentliche Rolle. Sie sind die Fachleute, die am besten be- urteilen könne, welche Qualitätsmerkmale ihre Arbeit kennzeichnen. Das bedeutet auch, dass sie durch ihre Beteiligung sich mit den Qualitätsmerkmalen identifizieren können und sie dadurch konsequent anwenden werden. Unterstützung erhalten sie bei ProQua durch ein professionelles Beraterteam.Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies ist für mich der vorrangige Weg, zu einer Verbesserung der Situation pflegebedürftiger Menschen zu gelangen. Kontrolle soll sein, aber ein aktives Mitwirken aller von der Pflege Betroffener führt eher zur Verbes- serung und damit zur Zufriedenheit.Ein weiterer Meilenstein in der Verbesserung der Pflegesituation ist das im Kreis Se- geberg angesiedelte Modellprojekt PLAISIR gewesen. Es ist eine Möglichkeit für eine sachgerechte Personalbemessung und damit eine wesentliche Voraussetzung für qua- litätsgesicherte Leistungen in der Pflege. Absicht ist, dieses Verfahren flächendeckend einzusetzen. Damit wird die Voraussetzung geschaffen, allen Beteiligten eine geeigne- te Grundlage für ein nachvollziehbares und transparentes Personalbemessungssys- tem in stationären Einrichtungen, die sich am tatsächlichen Pflege- und Betreuungs- aufwand von Bewohnerrinnen und Bewohnern orientieren, zu geben.Meine Damen und Herren, das Land Schleswig-Holstein ist im Bereich der Verbesse- rung der Pflegesituation auf einem guten und erfolgreichen Weg, ja ich behaupte, auf einem führenden Weg in der Bundesrepublik Deutschland!