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Ekkehard Klug: Abschaffung von Schuleinzugsbereichen gibt Eltern und Schülern erweiterte Wahlmöglichkeiten
FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Nr. 022/2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Kiel, Donnerstag, 23. Januar 2003 Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Es gilt das gesprochene Wort!Schulgesetz/Schuleinzugsbereiche www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Abschaffung von Schuleinzugs- bereichen gibt Eltern und Schülern erweiterte Wahlmöglichkeiten In der Landtagsdebatte zur 1. Lesung des FDP-Gesetzentwurfes zur Abschaffung der bisherigen Schulgesetz-Regelungen über Schuleinzugs- bereiche erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDP-Landtagsfraktion die bisher in § 44 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verankerten Bestimmungen zur „örtlich zuständigen Schule“ ändern und damit die Festlegung starrer Schuleinzugsbereiche abschaffen.Eltern und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, sich im regionalen Umfeld freier zwischen den einzelnen Schulen der jeweiligen Schulart entscheiden zu können.Zugleich würde mit dieser Reform auch der Wettbewerb zwischen den einzelnen Schulen gestärkt.Die Abschaffung der Schuleinzugsbereiche ist außerdem eine logische Konsequenz aus der Entwicklung unterschiedlicher Schulprofile und Schulprogramme.Dieser Prozess, der seit der letzten größeren Schulgesetznovelle aus dem Jahre 1998 in größerem Umfang eingeleitet worden ist, muss seine logische Konsequenz in der Erweiterung von Wahlmöglichkeiten zwischen Schulen unterschiedlicher Schulprofile und Schulprogramme finden.Eltern und Schüler sollen sich aus den regional vorhandenen Schulen künftig jene Schule aussuchen können, deren Schulprofil und –programm sie am meisten überzeugt.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 Die FDP-Fraktion hat sich übrigens bereits 1998 im Rahmen der vorhin erwähnten Schulgesetzberatungen für eine entsprechende Deregulierung der althergebrachten starren Vorschriften über örtlich zuständige Schulen eingesetzt.Mit dem heute in 1. Lesung zu beratenden Gesetzentwurf unternehmen wir also einen weiteren Versuch, in Schleswig-Holstein zeitgemäßere und offenere Zugangsmöglichkeiten zu den Schulen einzuführen.Gerade in jüngster Zeit ist auch aus den Reihen der Eltern, Schüler und Lehrer der Ruf nach einer solchen Schulgesetzänderung lauter geworden.Als Beispiel nenne ich die Initiative des Schulelternbeirats, der Schülervertreter, der Schulleitung und des Kollegiums der Realschule Timmendorfer Strand in einem Ende November letzten Jahres an die Landtagsfraktionen gesandten Schreiben.Ich zitiere aus diesem Brief:„Seit Jahren bemühen sich Eltern, Lehrer und Schüler um die Abschaffung der Einzugsbereiche nach § 44 SchG – bisher ohne Erfolg. Rigoros wird auswärtigen Eltern der Wunsch nach einer Schule ihrer Wahl oder ihres Vertrauens verwehrt. Und diese stringente Auslegung des § 44 SchG hat durchaus familienfeindliche Folgen: Scharbeutzer Eltern z.B., die nur einen Steinwurf von der Realschule Timmendorfer Strand entfernt wohnen oder deren anderes Kind das Timmendorfer Ostseegymnasium besucht, bleibt es verwehrt, ihr Kind an der Timmendorfer Realschule anzumelden. Ein sicherer Schulweg am Strand zwischen Timmendorfer Strand und Scharbeutz bleibt für Realschüler ungenutzt - sie sind auf den schwierigen Weg ins Landesinnere nach Pönitz angewiesen. Auch Pansdorfer Eltern aus der Gemeinde Ratekau, die wegen der besonderen Profilbildung der Timmendorfer Realschule ihr Kind dort anmelden wollen, scheitern. Eltern aus Travemünde ergeht es nicht anders“.In diesen Ausführungen werden verschiedene Motive deutlich, die den Wunsch nach größeren Wahlmöglichkeiten zwischen einzelnen Schulangeboten begründen.Ein wichtiger Faktor ist das Schulprofil, im Falle der Timmendorfer Realschule deren besondere „internationale“ Ausrichtung als Europaschule. Die Sicherheit oder Kürze des Schulweges oder die Nähe zu der von Geschwistern besuchten Schule sind weitere - wie ich meine, sehr gewichtige – Motive.Aus einer Reihe von anderen Fällen, die mir durch Zuschriften bzw. durch Gespräche mit Eltern erläutert worden sind, will ich noch weitere Gründe nennen:Nachvollziehbar ist meines Erachtens der Wunsch, ein Kind an einer Grundschule anmelden zu können, die auch von befreundeten Kindern aus einer früheren gemeinsamen Kindergartengruppe besucht wird.Der Umfang und die Qualität des Betreuungsangebots, das an einer Grundschule besteht, kann ein weiteres gut begründetes Motiv der Eltern sein, ihre Kinder an einer anderen Schule einzuschulen, als es die bislang existierenden Schuleinzugsbereiche zulassen. Solche Fälle sind mir zumChristian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 Beispiel auch durch den Lübecker Kreiselternbeirat der Grund-, Haupt- und Sonderschulen plausibel und mit konkreten Belegen geschildert worden.Folgt man unserem Vorschlag zur Änderung des Schulgesetzes, so erhielten die Eltern künftig im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten der Schulen eine wesentlich größere Wahlfreiheit bei der Entscheidung für eine bestimmte Schule.Falls, wie wir es beantragen, dabei ergänzend auch die Nähe der Schule zur Wohnung der Schülerinnen und Schüler als Kriterium für die Berücksichtigung von Anmeldungen bestimmt wird, braucht niemand zu befürchten, seine Kinder müssten im Falle einer Abschaffung der Schuleinzugsbereiche eventuelle weitere Schulwege in Kauf nehmen, als dies gewünscht wird bzw. unbedingt erforderlich ist.Eine höhere Belastung der kommunalen Schulträger durch Schülerbeförderungskosten ist durch die von uns beantragte Gesetzesänderung nicht zu befürchten. Nach § 80 Absatz 2 Schulgesetz können die Kreise durch Satzungsbeschluss festlegen, dass nur solche Schülerbeförderungskosten als notwendig anerkannt werden, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart entstehen würden. Außerdem zeigt das vorhin geschilderte Beispiel aus dem Bereich Timmendorfer Strand – Scharbeutz, dass die gegenwärtig bestehenden Schuleinzugsbereiche zum Teil sogar eine wohnortnahe und damit auch kostengünstige Beschulung behindern.Der Schullastenausgleich regelt darüber hinaus einen Kostenausgleich zwischen den kommunalen Schulträgern. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag hat kürzlich angeregt, die hierzu bislang geltenden Bestimmungen durch einen Schüler-Kopfbetrag als Vorwegabzug im Finanzausgleichsgesetz zu ersetzen, der unabhängig vom Wohnort der Schüler dem jeweiligen Schulträger zugewiesen wird. Für solche ergänzenden Neuregelungen sind wir offen. Im Rahmen der demnächst im Landtag anstehenden Debatte über die von der FDP-Fraktion eingebrachte Große Anfrage zu den Aufgaben der Schulträger wird auch dieser Komplex zu diskutieren sein.Es ist an der Zeit, die bisherigen starren Gesetzesvorschriften über örtlich zuständige Schulen durch eine freiere, offenere Regelung abzulösen. Damit erhalten Eltern und Schüler größere Wahlmöglichkeiten und Spielräume bei der Entscheidung für die von ihnen gewünschte Schule.Zwischen Schulen unterschiedlicher Schulprofile und –programme wird damit zugleich ein Wettbewerb ermöglicht, der Leistung und Qualität fördert. Sobald die Schülerzahlen, wie es mittlerweile bei den Grundschulen bereits der Fall ist, wieder sinken, wird bei Einführung der von uns beantragten Gesetzesänderung auch der Wettbewerb um die Schüler wieder stärker. Mit dem Bemühen um ein attraktives Schulangebot werden die Schulen dann auch verstärkt um Schüler werben können und müssen. Ein solcher Wettbewerb wäre gewiss ein hilfreicher Beitrag zur Sicherung und Anhebung der Qualität des Schulangebots.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/