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23.01.03 , 11:03 Uhr
FDP

Ekkehard Klug: Erhöhte Anforderungen in der Orientierungsstufe als Alternative zu Aufnahmeprüfungen

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein 1



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Vorsitzender Dr. Ekkehard Klug, MdL Nr. 023/2003 Parlamentarischer Geschäftsführer Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Kiel, Donnerstag, 23. Januar 2003 Joachim Behm , MdL Dr. Heiner Garg, MdL Sperrfrist: Redebeginn Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Es gilt das gesprochene Wort!
Schulpolitik/Vorschule/Grundschule/Orientierungsstufe



www.fdp-sh.de Ekkehard Klug: Erhöhte Anforderungen in der Orientierungsstufe als Alternative zu Aufnahmeprüfungen In der Landtagsdebatte über den CDU-Antrag zu TOP 16 („Verzahnung von Vorschul- und Grundschulbereich…“) erklärte der bildungspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug:
„Der umfängliche Antrag der CDU enthält manches, was wir vor einiger Zeit selber schon in Anträgen gefordert haben, etwa die verbindlichen Stundentafeln für die Grundschule.
Mit einigen Forderungen rennt die Union offene Türen ein bzw. sie bekräftigt etwas, das ohnehin schon in Vorbereitung ist – wie die Vergleichsarbeiten oder die Festlegung von Mindeststandards.
Einzelne Punkte halte ich für problematisch - wie die Forderung, Lehrer sollten künftig Elternbesuche durchführen. Haben sie denn nicht ohnehin schon genug zu tun?
Den größten „Streitwert“ dürfte aber der Abschnitt über die Orientierungsstufe und den Übergang von den Grundschulen in die weiterführenden Schulen haben. Das ist der Teil des Antrages, über den die Diskussion etwas lebhafter werden dürfte.
Wie es sich gehört, will ich die nach der Altersentwicklung der Kinder gegliederten Themen aber der Reihe nach ansprechen und zunächst kurz auf beiden ersten Abschnitte eingehen.
Eine bessere Verzahnung von Vorschul- und Grundschulbereich zu erreichen, ist ein Ziel, über das spätestens seit der PISA-Debatte unter Bildungs- und Jugendpolitikern im wesentlichen Einigkeit besteht. Gleiches gilt für die notwendige Stärkung des Bildungsauftrages der Kindergärten. Insoweit formuliert der CDU-Antrag nichts sensationell Bahnbrechendes. Die spannende Frage, wie man die formulierten Ziele Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 1 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 2 tatsächlich erreichen kann, wird jedoch im Antrag der CDU vorsichtshalber gar nicht erst gestellt. Vermutlich würde die Antwort im Wesentlichen so lauten: Vor allem erreicht man das durch entsprechend qualifiziertes und zahlenmäßig ausreichendes Personal. Deshalb ist es eine glückliche Fügung, dass Herr Stegner demnächst Finanzminister wird. Sicher wird er dann die vielen Millionen für die Bildung, die er bis dato als Staatssekretär des Kultusministeriums Herrn Möller nicht aus den Taschen ziehen konnte, freigiebig an seine bisherige Chefin Ute Erdsiek-Rave austeilen. Und da trifft es sich gut, dass letztere künftig auch für die Kindergärten und deren Bildungsauftrag zuständig ist.
Man könnte also sagen: Die kleine Kabinettsumbildung von vorgestern war gewissermaßen eine vorausschauende Antwort auf offene Fragen im CDU-Antrag von heute. Und damit kann wirklich niemand mehr behaupten, Heide Simonis habe keine Visionen.
Der 2. Abschnitt des Antrages - mit der Überschrift „Grundschule“ enthält, wie erwähnt, manche Punkte, die auch wir Liberale hier bereits selbst beantragt und zur Diskussion gestellt haben, wie die Rückkehr zu verbindlichen Stundentafeln und die Einführung von regelmäßigen Vergleichsarbeiten.
Zu den Forderungen, die in der PISA-Debatte von vielen Seiten erhoben wurden, zählt sicher auch die nachhaltigere Vermittlung von Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben und Rechnen in der Grundschule.
Zutreffend ist die Formulierung der Antragsteller, insbesondere das Erlangen von ausreichender Lesekompetenz sei die Grundvoraussetzung dafür, dass die Kinder weitere Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben.
Ich bin aber der Ansicht, dass die im Antrag der Union als Mittel zur Umsetzung dieser Ziele genannte Forderung, die Lehrpläne seien entsprechend zu überarbeiten, bei weitem nicht ausreicht, um das Ziel zu erreichen.
Offen gesagt: Ich habe überhaupt Zweifel, ob der Weg über Erlasse oder Verordnungen (und dazu gehören ja auch Lehrpläne) zu nennenswerten Fortschritten führt. Oft bringt ein solcher bürokratisch-administrativer Zugang zur Schulgestaltung nichts anderes hervor als eine Mischung aus Potemkinschen Dörfern und nervtötender Dienstpost des Ministeriums an die Schulen.
Wie die Sache vernünftigerweise funktionieren kann, zeigt dagegen ein Beispiel, das ich Ihnen kurz schildern möchte. In Reinbek hat ein Arbeitskreis aus Lehrkräften der verschiedenen Schularten und Elternvertretern ein Papier erstellt, das die Fähigkeiten und Fertigkeiten definiert, die Schülerinnen und Schüler am Ende ihrer Grundschulzeit beherrschen sollten. Der dabei aufgestellte Katalog reicht von Zielen im Bereich des Sozialverhaltens über Fertigkeiten, die etwa Schriftbeherrschung, Heftführung oder Gesprächsregeln betreffen bis hin zu wesentlichen Lerninhalten in den Fächern Deutsch und Mathematik. Falls es gelingt, die Arbeit in den Schulen vor Ort wirklich konkret auf die Ziele auszurichten, die dieser Reinbeker Arbeitskreis definiert hat, wäre viel erreicht: Viel mehr, als es alle Verordnungen und Erlasse jemals bewirken könnten.
Mit anderen Worten: Ich sehe in einem Engagement „von unten“, aus den Schulen heraus, den wirksamsten Hebel, um qualitative Ziele zu erreichen. Das ist vor allem eine Frage der Einstellung, des Selbstverständnisses und eines zielorientierten Konsenses zwischen Lehrern und Eltern. Dies zu fördern und zu unterstützen, sollte vornehmstes Ziel der Schulpolitik sein! (Nachzulesen ist das Reinbeker Arbeitspapier übrigens im Heft Nr. 147/2002 der VBE- Mitteilungen, d.h. der Mitgliederzeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung).
Nun sollte man freilich nicht übersehen, dass es Schulen gibt, an denen eine andere Einstellung vorherrscht als sie die Reinbeker Initiative zum Ausdruck bringt. Mir ist kürzlich Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 2 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ 3 von Eltern aus Kiel von Vorstellungsabenden an Grundschulen berichtet worden, die in letzter Zeit zur Vorbereitung der Einschulung zum kommenden Schuljahr stattgefunden haben. An einer Schule wurde den Eltern zum Beispiel gesagt, Rechtschreibungskorrekturen nehme man überhaupt erst von der 4. Klasse an vor, bis dahin sollten die Kinder schreiben, wie es ihnen in den Sinn käme. Bei Diktaten sei es der Schule egal, ob die Kinder ganze Sätze schrieben oder nur einzelne Wörter. Zensuren wolle man eigentlich gar nicht erteilen, aber von der 4. Klasse an seien sie leider nicht vermeidbar. Ähnliche Beispiele ließen sich fortsetzen. Da ich bei dem Elternabend selber nicht zugegen war, kann ich nur wiedergegeben, was mir teilnehmende Eltern – ziemlich entsetzt - berichtet haben. Immerhin legt das Beispiel die Schlussfolgerung nahe, dass es Grundschulen gibt, an denen kein sonderlich ausgeprägtes Verständnis für die Anforderungen existiert, die spätestens zum Zeitpunkt des Wechsels auf weiterführende Schulen für den weiteren Schulerfolg von erheblicher Bedeutung sind.
Wenn solche Schulen künftig – zum Beispiel durch Vergleichsarbeiten - mit allgemeinen Maßstäben konfrontiert werden, so kann dies sicher zu einem Umdenken beitragen. Für unverzichtbar halte ich deshalb die Herstellung von Transparenz: die interessierte Öffentlichkeit, und allemal die Eltern potentieller künftiger Schüler, haben ein Anrecht darauf, zu wissen, welche Einstellungen und Haltungen die Arbeit der Schule prägen und welche Leistungen sie erbringt. In diesen Fragen muss man die Schulen zwingen, mit offenen Karten zu spielen - und den Eltern muss dann die Möglichkeit gegeben werden, sich für eine Schule ihrer Wahl zu entscheiden. (Damit wäre auch der Bogen geschlagen zum vorigen Tagesordnungspunkt: dem FDP-Antrag zur Aufhebung der Schuleinzugsbereiche.)
Der 3. Abschnitt des Antrages der CDU-Fraktion enthält, wie erwähnt, den meisten politischen Sprengstoff. Ausgangspunkt ist die – unbestreitbar zutreffende – Feststellung, dass sich manche Eltern für weiterführende Schularten entscheiden, an denen die Kinder tendenziell überfordert sind. Die Einschränkung des freien Elternwillens durch ein – jedenfalls bei Abweichung von der Schulartempfehlung vorzusehendes – Aufnahmeverfahren ist eine der möglichen Antworten auf dieses Problem. Wie viele in diesem Hause wissen, habe ich das selber im September 1999 einmal zur Diskussion gestellt. Der seinerzeitige Spitzenkandidat der CDU, Volker Rühe, hat mir einige Wochen später im damaligen Dienstzimmer des Kollegen Füllner gesagt, so etwas werde er in einer von ihm geführten Landesregierung niemals zulassen. Aber die Zeiten ändern sich, und nun will Frau Eisenberg, was Herr Rühe keinesfalls wollte. Und ich denke, dass es vielleicht doch noch einen besseren Weg zur Lösung des unstrittig vorhandenen Problems geben könnte.
Vernünftige Entscheidungen über die Schulartwahl könnten in höherem Maße als bisher auch dann erreicht werden, wenn man die Orientierungsstufe, d.h. die Klassenstufen 5 und 6, umgestaltet, und zwar in der Weise, dass diese beiden Jahrgangsstufen deutlich stärker als bisher auf das Anforderungsprofil der jeweiligen Schulart ausgerichtet werden. Auch der sogenannte Drittelparagraf, d.h. die Regelung, der zufolge Klassenarbeiten mit mehr als einem Drittel mangelhafter Ergebnisse nicht gewertet werden, müsste wegfallen.
Mit anderen Worten: Falls die Klassenstufen 5 und 6 stärker auf das jeweilige Schulartprofil ausgerichtet sind, könnte gegebenenfalls eine Korrektur der Schulartwahl – durch Wechsel an eine andere Schulart - auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen, als das bislang oft der Fall ist.
Den Eltern bliebe damit weiterhin die freie Schulartwahl, aber sie trügen zugleich das „didaktische Risiko“ für ihre Entscheidung.
Dieser Weg, der meines Erachtens eine gute Alternative zu Aufnahmeprüfungen darstellt, könnte den Schulen zugleich auch den erheblichen Aufwand ersparen, der mit solchen Aufnahmeprüfungen verbunden wäre.“

Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, 3 Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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