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Heiner Garg: Landesbanken fusionieren und Anteile verkaufen
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 058/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 20. Februar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdLFinanzpolitik/Fusion der Landesbanken/Immobiliendeal Veronika Kolb, MdLHeiner Garg: Landesbanken fusionieren und Anteile www.fdp-sh.de verkaufen In seinem Beitrag zu TOP 9 (Fusion der Landesbanken) sagte der stellvertretende Vorsitzende und finanzpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:„Wir debattieren heute vier Vorgänge: die Fusion der Landesbanken Kiel und Hamburg zu einer AG, die Verselbständigung der Investitionsbank und der Landesbausparkasse und die Weiter- oder besser Rückabwicklung des Immobiliendeals.Die Fusion der Landesbanken und ihre Umwandlung begrüßen wir, die Neuorganisation der Investitionsbank und der Landesbausparkasse folgen daraus als schlichte europarechtliche Notwendigkeiten, und beim Immobiliendeal wundern wir uns nur darüber, dass der amtierende Finanzminister diese Transaktion nicht erneut zum Schuldenmachen nutzen will.Zuerst zu den Bereichen mit den wenigsten Problemen: der Umwandlung der I-Bank und der Landesbausparkasse. Aufgrund der EU-Entscheidungen über unzulässige Beihilfen und den Brüsseler Verständigung I und II muss die Investitionsbank auf eigene öffentlich-rechtliche Füße gestellt werden, damit ihr Anstaltslast und Gewährträgerhaftung erhalten bleiben. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die I-Bank als landeseigenes Förder- und Subventionsinstitut in eine eigenständige Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt und macht ansonsten mit dem Fördergeschäft weiter wie bisher. Dadurch wird die Investitionsbank weder effektiver noch effizienter, aber zumindest steigt der Kapitalwert der Landesbank.Die Landesbausparkasse darf nicht als unselbständiger Teil einer Aktiengesellschaft betrieben werden, deshalb wird sie als Tochter der Landesbank rechtlich verselbständigt. Das schafft auch die Voraussetzungen für eine Privatisierung—Deutschland braucht keine staatlichen Bausparkassen mehr.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Zur Fusion der Landesbanken.Wir begrüßen die Fusion unserer Landesbank mit der Hamburgischen, die ja schon zur Hälfte der unsrigen gehört. Noch mehr begrüßen wir die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft. Denn dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Rückzug des Staates aus dem privaten Bankgeschäft. Deshalb erneuern wir unsere Forderung aus der Haushaltsdebatte, nach der Fusion und Umwandlung die Anteile des Landes an der HSH Nordbank AG zu veräußern.Im einzelnen: Die Fusion der beiden Landesbanken bringt Größenvorteile auf dem Kapitalmarkt. Bei Kreditvergabe, Risikomanagement und Refinanzierung kann eine größere Bank bessere Bedingungen durchsetzen. Diese Größenvorteile stärken die Wettbewerbsposition der neuen Bank im Vergleich zu den beiden einzelnen Instituten.Auch für die sich abzeichnende Entwicklung des deutschen Bankenmarktes ist das neue Institut besser gerüstet, als die beiden einzelnen es gewesen wären. Deutschland ist die Industrienation mit der höchsten Bankendichte—ein wesentlicher Grund dafür, dass deutsche Banken aufgrund der hohen Kosten im Durchschnitt schlechtere Erträge erwirtschaften als andere. Dies führt zunehmend zu stärkeren Konzentrationen im Bankensektor. Die Fusionswelle, insbesondere bei den kleineren Genossenschaftsbanken und Sparkassen, ist ein untrügliches Zeichen für die Kräfte, die derzeit im deutschen Bankenwesen wirken.Dass die HSH Nordbank AG für diesen Konzentrationsprozess besser gewappnet ist als die beiden einzelnen Landesbanken, liegt vor allen Dingen an den letzten beiden Buchstaben ihres Namens: Die Rechtsform der Aktiengesellschaft bietet den besten Zugang zum internationalen Kapitalmarkt, und dieser Zugang ist die wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit einer Bank.Es ist daher ein wenig verwunderlich, dass die Regierungskoalition bei der Landesbank das vollzieht, was sie den Sparkassen vorenthält. Auch die Sparkassen werden immer stärker vom scharfen Wettbewerb erfasst und brauchen besseren Zugang zum Kapitalmarkt: Aber den Sparkassen verwehrt rot-grün den Vorteil der Möglichkeit, Aktiengesellschaft zu werden. Bei der Landesbank wird dieser Schritt als Highlight des Fusionsprozesses angepriesen. Einen überzeugenden Grund, warum es die HSH Nordbank besser haben soll als die Sparkassen, hat bisher niemand vorgebracht.Obwohl wir Fusion und Umwandlung der beiden Landesbanken begrüßen, bleibt festzustellen, dass das Land und die Menschen diesen Prozess teuer bezahlen müssen: Die Landesregierung hat mit ihrer Landesbankpolitik im letzten Jahrzehnt einen dreistelligen Millionenbetrag verschenkt.Zuerst hat sie preiswert Friedel Neubers WestLB ein großes Anteilspaket zugeschanzt— im Glauben, der deutsche öffentlich-rechtliche Bankensektor hätte eine Ewigkeitsgarantie. Dieser Traum ist jäh an der Wirklichkeit zerschellt, und jetzt kann die WestLB ihre Anteile an der neuen Bank teuer verkaufen und die stillen Reserven für Nordrhein-Westfalen heben—Geld, welches das Land Schleswig-Holstein gut gebrauchen könnte. Mit strategischem Geschick hätte man ein Teil des jetzt verlorenen Geldes nach Schleswig-Holstein zurückholen können. Aber diese Chancen sind nun endgültig vertan.Jetzt kommt es darauf an, aus der gegebenen Lage das Beste zu machen: Die HSH Nordbank macht die gleichen Geschäfte wie eine private Bank, sie hat eine private Rechtsform, und es gibt im 21. Jahrhundert in Deutschland keinen Grund mehr, warum der Staat sich als Privatbankier betätigen sollte: Deshalb sollten wir die Anteile Schleswig-Holsteins so schnell wie möglich auf dem Kapitalmarkt veräußern.Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Ein Punkt ist bei dem vorliegenden Gesetzentwurf unseres Erachtens noch nicht berücksichtigt: Die Spielbanken Schleswig-Holsteins.Derzeit hält die Landesbank an den sechs Spielbanken Schleswig-Holsteins Beteiligungen zwischen 90% und 100%. Nach §1 des Spielbankengesetzes dürfen diese Anteile nicht von der HSH Nordbank AG gehalten werden. Demnach müssten die Spielbankbeteiligungen rechtswirksam aufgegeben werden, bevor die Landesbanken in eine AG verschmolzen werden dürfen. Da die Landesregierung Unterrichtungen den Finanzausschuss mehrfach zu Recht auf diesen Punkt hingewiesen hat, hierzu im vorliegenden Gesetzentwurf aber keinerlei Angaben macht, frage ich die Landesregierung: Haben sich die Rechtslage oder die Beteiligungsverhältnisse an den Spielbanken geändert, oder haben Sie nur vergessen, das zu regeln?Zum Immobiliendeal:Das Kreislaufgeschäft Immobiliendeal geht in seine hoffentlich letzte Runde. Erinnern wir uns: In einem millionenschweren Deal verkaufte die Landesregierung die Liegenschaften des Landes an die Landesbank und gründete die GMSH, die die Liegenschaften verwaltet und zurück an das Land vermietet.Die Landesbank lies die Liegenschaften durch die Landesbanktochter Investitionsbank betreuen. Außerdem hat sie Schulden aufgenommen und dem Land eine halbe Milliarde Euro überwiesen; der Finanzminister wollte so die Kreditobergrenze umgehen. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Absicht zunichte gemacht. Dafür hat das Land mehrere Dutzend Millionen Euro für Grunderwerbsteuer, Notargebühren und ähnlichem bezahlt. Ein zweistelliger Millionenbetrag dafür, dass das Land seine Liegenschaften mittelbar von sich selbst mieten darf.Jetzt wird eine neue Gesellschaft gegründet: Die Liegenschaftsverwaltung Schleswig- Holstein bekommt die Liegenschaften und die Aufgabe, sie zu verwalten. Trotz ihres Namens soll sie die Liegenschaften aber nicht verwalten—das soll weiterhin die GMSH machen.Der geneigte Zuhörer könnte sich jetzt fragen, warum werden die Liegenschaften des Landes solange um den heißen Brei herum gehandelt? Ganz einfach: Die Landesregierung will keine weiteren Steuern für den Immobiliendeal zahlen. Das ist kaufmännisch rational: Die Landesregierung will ein Steuerschlupfloch nutzen und Steuern sparen, indem sie dem Landtag vorschlägt, eine landeseigene Briefkastenfirma zu gründen.Eine geschichtliche Fußnote dabei ist, dass das Land dadurch unter anderem vermeidet, Grunderwerbsteuer an sich selbst zu zahlen und hierdurch verhindert, dass diese ansonsten vom Land an sich selbst gezahlte Landessteuer unsere Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und den Bundesergänzungszuweisungen mindert. So schön kann deutsches Steuerrecht sein.Damit kann man zum Immobiliendeal nur noch sagen: Hoffentlich ist dies das letzte Kreislaufgeschäft mit den Landesliegenschaften. Denn eines ist sicher: Der gesamte Immobiliendeal war zwar umsonst, aber dafür sehr teuer. Und wer sich noch an die Haushaltsberatungen der letzten Jahre erinnert, weiß, dass das Land dieses verschwendete Geld bitter nötig gehabt hätte—aber rot-grün glaubte ja, es besser zu wissen.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/