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20.02.03 , 07:48 Uhr
B 90/Grüne

Monika Heinold zur Fusion der Landesbanken

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 9 – Neustrukturierung der Landesbank Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt die Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Monika Heinold: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 039.03 / 20.02.2003 Praktizierte norddeutsche Zusammenarbeit im besten Sinne
Die Fusion der beiden Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein ist praktizierte norddeutsche Zusammenarbeit im besten Sinne. Die Interessen beider Länder werden gebündelt und zwischen beiden Ländern ist ein fairer Interessenausgleich ausgehandelt worden. Durch die Schaffung von Kompetenzcentern in Kiel und in Hamburg bleiben die Arbeitsplätze in Schleswig-Holstein erhalten und es ist vereinbart worden, dass es zu keinen betriebsbedingten Entlassungen im Zuge der Fusion kommt.
Auch die Wirtschaft begrüßt diese Fusion, da sie die Interessen der beteiligten Standorte in ausgewogener Weise aufnimmt.
Für die Landesbank ist diese Fusion die notwendige Grundlage dafür, um sich auch mit den neuen Auflagen aufgrund der Verständigung zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung am Markt bewähren zu können. Dabei ist die Überführung in eine Akti- engesellschaft – mit der Möglichkeit eines späteren Börsenganges – ein völlig neuer Schritt für die Landesbank und für ihre Anteilseigner.
Aus Sicht meiner Fraktion muss sich die Landesregierung als Anteilseigner der Bank auch weiterhin dafür einsetzen, dass mit der neuen HSH-Nordbank die Wirtschaft in un- serem Bundesland einen ortsnahen und ihr wohl gesonnenen Ansprechpartner hat und dass Arbeitsplätze und AnsprechpartnerInnen in Kiel erhalten bleiben. Grundlage der Geschäftspolitik der Landesbank ist bisher der öffentliche Auftrag - sollte sich diese Ge- schäftspolitik der Bank ändern, müsste sich das Land die Frage stellen, warum es seine Anteile an der Bank halten soll. Um die von der EU vorgegebene klare Trennung von Wettbewerbs- und Fördergeschäft umzusetzen, legt uns das Finanzministerium heute außerdem ein Gesetzentwurf zur Umwandlung der Investitionsbank in eine eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts vor.
Die Investitionsbank wird von der Landesbank abgespalten und bleibt als Förderbank er- halten. Wir brauchen die Investitionsbank nach wie vor als starkes Förderinstrument. Das Liegenschaftsvermögen wird von der Investitionsbank auf eine neue Anstalt übertragen. Dadurch soll es zu einer Optimierung der bestehenden Struktur der Liegenschaftsverwal- tung kommen.
Der Finanzausschuss hat sich mit dieser Konstruktion schon im letzten Herbst beschäf- tigt und wir werden anhand des vorliegenden Gesetzentwurfes erneut prüfen, ob dieser Weg der Optimale ist.
Entscheidend ist für meine Fraktion dabei, dass die Liegenschaften so verwaltet werden, dass
• überflüssige Liegenschaften verkauft werden, • der Sanierungsstau weiter behoben wird • Energie eingespart wird • und die Bewirtschaftung insgesamt sparsam konzipiert wird
Insgesamt kann ich also für meine Fraktion sagen:
• Wir beglückwünschen die Regierung zu den guten Ergebnissen in ihren Verhandlun- gen mit der Hamburger Landesbank. • Wir freuen uns, dass mit der Fusion eine durchaus relevante länderübergreifende Zusammenarbeit zu Stande kommt. • Wir setzen darauf, dass sich die neue Bank wirtschaftsfreundlich im Interesse unserer kleinen- und mittelständigen Wirtschaft verhält. • Wir würden uns freuen, wenn es der Bank gelingt, weitere Kooperationspartner oder Anteilseigner im hohen Norden zu gewinnen. • Wir wollen die Investitionsbank als starke Förderbank erhalten. • Wir werden darauf achten, dass die Übertragung des Liegenschaftsvermögens dazu führt, dass die zugesagten Einsparpotenziale in der Bewirtschaftung der Liegenschaf- ten auch umgesetzt werden. • Wir werden im Gesetzgebungsverfahren darauf achten, dass auch zukünftig die par- lamentarische Information und Kontrolle sowohl bei der Investitionsbank und bei der Verwaltung der Liegenschaften gewährleistet sind.

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