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20.02.03 , 08:26 Uhr
FDP

Wolfgang Kubicki: Die Gemeinden befinden sich in ihrer schwersten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 059/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 20. Februar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Wolfgang Kubicki: Die Gemeinden befinden sich in ihrer schwersten Finanzkrise seit Bestehen der



www.fdp-sh.de Bundesrepublik In seiner Rede zu TOP 8, 15 und 27 (Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:
„Die Finanzen der Kommunen liegen am Boden. Seit Jahren brechen den Gemeinden die Einnahmen aus der Gewerbesteuer weg. Nach der jüngsten Steuerschätzung haben die Kommunen allein im Jahr 2002 bundesweit 2,5 Milliarden € weniger zu Verfügung. Für das laufende Jahr wird mit einem weiteren Einbruch von 3 Milliarden € gerechnet. Die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben der Kommunen belief sich in 2002 bereits auf ca. 6,7 Milliarden €, für 2003 wird diese Differenz nach ersten Schätzungen fast 10 Milliarden € betragen. Kurzum: Die Gemeinden befinden sich in ihrer schwersten Finanzkrise seit Bestehen der Bundesrepublik.
Die rot-grüne Bundesregierung stört das anscheinend wenig. Sie sah es nicht für notwendig an, die erhöhte Gewerbesteuerumlage von 30 % wieder auf die ursprünglichen 20 % zurückzunehmen. Für die Kommunen hätte dies Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden € in den nächsten drei Jahren bedeutet.
Das Land hat seinen Beitrag ebenso geleistet. Man denke nur an den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich und hier speziell den Kommunalen Investitionsfonds.
So hat rot-grün in Bund und Land die seit Jahren schwindenden Finanzkraft der Kommunen mitverschuldet. Dadurch haben sie an der Vernichtung vieler Arbeitsplätze aktiv mitgewirkt. Die Kommunen investieren nämlich nicht mehr. Das bedeutet, dass auch notwendige Maßnahmen im Straßenbau, der Bauunterhaltung sowie im Schulbereich nicht mehr durchführen können.
Es unterbleiben private Anschlussinvestitionen und das Wirtschaftswachstum wird geschwächt.
Parallel hierzu steigen die Ausgaben für soziale und andere Leistungen weiter an. In der Folge fehlt den Kommunen mittlerweile sogar das Geld für Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ manche Kernbereiche der Daseinsvorsorge. So sind nach Auskunft des Gemeindetages der Unterhaltungszustand und die Ausstattung der Schulen konkret gefährdet. Büchereien und Museen müssen Angebote reduzieren oder sogar geschlossen werden. Sport, Kultur und Bildung treten in den Hintergrund. Mütterberatung und Suchtbetreuung, Jugendarbeit und Vereinsförderung werden immer mehr ausgedünnt. Durch diese Kürzungen im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich werden der Tourismusstandort Schleswig-Holstein und das Ehrenamt geschwächt.
Durch die Mängel bei der Schulausstattung verspielen wir die Zukunftschancen der nächsten Generation. Es ist also höchste Zeit zu handeln.
Wir müssen unseren Teil dazu beitragen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen wieder hergestellt wird. Einen Beitrag hierzu kann das von der CDU vorgelegte Vorgabenbefreiungsgesetz, dass der Gemeindetag entworfen hat, leisten. Wir hatten als FDP-Fraktion bereits zu Beginn der Legislaturperiode ein Standardöffnungsgesetz mit einer vergleichbaren Zielrichtung vorgelegt. Dieses Gesetz wurde aber durch dieses Haus im letzten Jahr abgelehnt. Für uns war es schon ein wenig verwunderlich, dass nun die CDU einen eigenen neuen Gesetzentwurf eingebracht hat. Sie hatten in den zwei Jahren, in denen unser Entwurf im Ausschuss schmorte, nicht einen Änderungsantrag gestellt. Da drängt sich doch der Eindruck auf, dass die Einbringung des CDU-Gesetzentwurfes zum jetzigen Zeitpunkt mit den unmittelbar bevorstehenden Kommunalwahlen zu tun hat.
Dennoch würden wir es begrüßen, wenn die linke Seite des Hauses endlich die ideologischen Scheuklappen ablegt und sich einer Öffnung oder Abschaffung von Vorgaben nicht mehr weiter verschließt. Das Ziel, eine Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse zu schaffen, muss nicht dazu führen, dass wir kommunale Standards bis ins letzte Detail durchformulieren.
Wir müssen die Entnahme aus dem Kommunalen Investitionsfonds rückgängig machen. Wir als FDP-Fraktion haben diese Mittel in unseren Haushaltsanträgen immer den Kommunen zurückgegeben. Die CDU hat dies nicht getan, sondern die Ausgaben in Ihren Haushaltsentwürfen immer auch mit diesen Mitteln mitfinanziert.
Insofern ist es zwar richtig, dass Sie den Eingriff in den kommunalen Finanzausgleich rügen. Sie haben aber in Ihrem bisherigen Handeln keine Konsequenzen daraus gezogen.
Noch weniger nachvollziehbar ist allerdings das Verhalten unseres Landesinnenministers. Herr Buß überbrachte unter großer Presseankündigung einigen Kommunen Bewilligungsbescheide, deren Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds stammten. Er tat also nichts anderes, als den Kommunen ihr eigenes Geld zu überreichen. Der Eindruck, der aber oftmals in der Bevölkerung entstand oder vielleicht sogar entstehen sollte, war der, dass das Land ein kommunales Projekt förderte. Das ist schon dreist.
Kommen wir zu der Forderung der Union, das erweiterte Konnexitätsprinzip in das Grundgesetz zu schreiben.
Auch diese Forderung unterstützen wir. Haben wir doch in der letzten Legislaturperiode einen inhaltsgleichen Antrag eingebracht. Ein erweitertes Konnexitätsprinzip würde sicherstellen, dass die den Kommunen vom Bund übertragenen Aufgaben gegenfinanziert werden. Ein Beispiel für das Fehlen Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ des erweiterten Konnexitätsprinzps ist das Grundsicherungsgesetz. Der finanzielle Ausgleich, den der Bund für die zusätzliche Belastung der Kommunen zahlt, geht an das Land und muss nicht weitergeleitet werden. Ob dies letztlich geschieht, wird die Zukunft zeigen. Zweifel sind jedoch angebracht. Von der möglichen Verfassungswidrigkeit des Gesetzes ganz zu schweigen.
Komisch ist aber schon, dass die CDU in ihrem Forderungskatalog nun auf einmal die zügige Beratung im Innen- und Rechtsausschuss anmahnt. Soweit ich mich erinnere, hat sich die Union nicht dagegen gewehrt, ihren Antrag im Ausschuss zurückzustellen. Außerdem ist die Vorsitzende des genannten Ausschusses Mitglied in der Unionsfraktion. Ich bin mir sicher, Frau Schwalm wäre einer entsprechenden Bitte der CDU-Fraktion auf Beratung des Antrages im Ausschuss umgehend nachgekommen. Anscheinend hat es eine entsprechende Anfrage aber nie gegeben. Sie sind also selbst schuld, dass ihr Antrag immer noch im Ausschuss liegt. Das wiederum lässt mich auch in diesem Punkt an der Ernsthaftigkeit ihrer Forderung zweifeln.
Wir unterstützen die CDU in der Frage der Kommunalisierung der Schulen. Auch wir lehnen diese ab. Der Bereich Bildung ist in erster Linie originäre Landesaufgabe.
Hier sind Standards sinnvoll, weil es um die Chancengleichheit unserer Kinder geht. Will man aber bestimmte Bildungsstandards haben, dann muss die Personalausstattung auch weiterhin durch das Land wahrgenommen werden. Außerdem wäre es fatal, die bereits jetzt finanziell überlasteten Kommunen, die schon genug Probleme bei der Ausstattung der Schulen haben, nun noch zusätzlich mit Personalkosten zu belasten.
Im Frühjahr 2002 wurde vom Bundesminister der Finanzen eine Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen eingerichtet. Schwerpunkt dieser Arbeitsgruppe ist die Zukunft der Gewerbesteuer. Hierzu wurden verschiedene Modelle diskutiert, die bis zu einer Abschaffung der Gewerbesteuer gehen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe Quantifizierung gebildet, die sich mit den Auswirkungen der verschiedenen Modelle auseinandersetzt, Prüffelder wurden erarbeitet und die Ergebnisse der Kommission sollen bis Mitte dieses Jahres vorliegen. Die FDP hat sich bisher für eine Abschaffung der Gewerbesteuer zu Gunsten eines eigenen Hebesatzrechtes bei der Einkommenssteuer eingesetzt. Damit hätten die Kommunen zumindest eine sicherere Einnahmequelle, die nicht ganz so konjunkturanfällig ist, wie die Gewerbesteuer. Sollte sich diese Idee nicht durchsetzen muss aber zumindest die Rücknahme der Gewerbesteuerumlageerhöhung durch den Bund erfolgen.
Wir haben in der Vergangenheit mehrere Anträge und Gesetzentwürfe für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen eingebracht. So zum Beispiel das bereits genannte Standardöffnungsgesetz aber auch unser Gesetzentwurf für eine Neufassung des Sparkassengesetzes. Hierdurch wäre es den Kommunen möglich gewesen, bis 49,9 % der Anteile an den eigenen Sparkassen zu veräußern. Ich stelle fest, dass auch diese Möglichkeit durch dieses Parlament verhindert wurde. Dadurch haben wir Zeit und die Kommunen Geld verloren. Geld, dass die Kommunen dringend gebraucht hätten. Wir als FDP-Fraktion haben bewiesen, dass es uns mit den Sorgen der Kommunen nicht nur unmittelbar vor Wahlkämpfen ernst ist.“


Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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