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Günther Hildebrand: Die FDP setzt bei der Gebietsreform auf das Prinzip der Freiwilligkeit
FDP Landtagsfraktion Schleswig-HolsteinPresseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 061/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Donnerstag, 20. Februar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL Veronika Kolb, MdL Günther Hildebrand: Die FDP setzt bei der Gebietsreform auf das Prinzip der Freiwilligkeit www.fdp-sh.de In seiner Rede zu TOP 23 (Verwaltungsstrukturreform/Gebietsreform) sagte der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„Seit nun etwas mehr als einem halben Jahr verstetigt sich Diskussion um eine Gebietsreform bei Gemeinden und Landkreisen in Schleswig-Holstein. Letztlich geht es immer nur um folgende Fragen.1. Wird es eine kommunale Verwaltungsreform geben, die Verwaltungen zusammenlegt und die Gebietsgrenzen der Gemeinden beibehält? 2. Wird es eine Gebietsreform geben, die ganze Gemeinden oder gar Kreise zusammenlegt oder 3. Bleibt es beim Prinzip der Freiwilligkeit, welches den Kommunen, den Ämtern bzw. den Kreisen die Entscheidung überläßt, ob in sie Teile ihrer Verwaltungen kooperieren lassen oder sich sogar gebietsweise zusammenschließen?Ich wage mal eine Prognose. Wir werden nach der Kommunalwahl im März erleben, dass der Innenminister zunächst mit finanziellen Anreizen später aber auch per Anordnung Verwaltungen kleiner Ämter zusammenlegen wird. Sein Ziel ist, Verwaltungseinheiten von mindestens 20 – 25 000 Einwohnern zu schaffen, um somit ca. 30 Kommunalverwaltungen einsparen zu können. Er will den Kommunen eine engere Zusammenarbeit ihrer Verwaltungen über die Mittel für die Ländlichen Struktur- und Entwicklungsanalysen (LSE-Mittel) schmackhaft machen.Dabei ist der Innenminister noch zurückhaltender als die Ministerpräsidentin. Sie wurde in einem Zeitungsinterview mit der Aussage zitiert, dass notfalls auch Verwaltungen zwangsweise zusammengelegt werden müssten. Was die zwangsweise Verordnung angeht befindet sich die Ministerpräsidentin in großer Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden der Grünen-Fraktion, Herrn Hentschel. Seine Vorstellungen sind aber noch weitergehender und konkreter. Er will eine Gebietsreform. „Vier Kreise müssen reichen“, war von ihm zu lesen. Der Landesverband von Bündnis90/Die Grünen ist ihm inzwischen gefolgt und hat auf seinem Parteitag im Januar auch von oben verordneten Gebietsreformen zugestimmt. Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ Insbesondere auf die Ämter scheint es die Landesregierung abgesehen zu haben.So plant das Innenministerium nach Zeitungsberichten der Uetersener Nachrichten eine Zusammenlegung der Ämter Moorrege und Haseldorf mit den Städten Uetersen oder Wedel. Das bedeutet in der Praxis eine Stärkung der wirtschaftlich potenteren Städte zu Ungunsten der umliegenden Gemeinden. Die Einschätzung des Leitenden Verwaltungsbeamten aus Haseldorf, dass eine Zusammenlegung der Verwaltungen eine Gebietsreform nach sich zieht, teilen wir.Dabei müssen wir berücksichtigen, dass Ämter weitaus niedrigere Personalkosten im Vergleich zu den Städten verursachen. So ist es aus einer repräsentativen Aufstellung des Gemeindetages für verschiedene Kreise ersichtlich. Sie sind kostengünstiger, obwohl sie schon heute teilweise Aufgaben übernehmen, die eigentlich in die originäre Kompetenz der Gemeinden fallen.Ein Verwaltungszusammenschluss einer größeren Gebietskörperschaft mit kleineren führt zu einer Vereinheitlichung der Kosten und einer Kostenumlage auf die umliegenden kleineren Gemeinden. Dass die Menschen vor Ort darüber nicht unbedingt glücklich sind, muss ich nicht unbedingt erwähnen. Diese Meinung konnte ich erst in der letzten Woche in Wesselburen von den einheimischen Kommunalpolitikern hören.Falls die Verwaltungszusammenschlüsse zu Synergieeffekten führen sollten, liegt es auf der Hand, dass dann die Landesregierung den kommunalen Finanzausgleich weiter schröpfen wird. Spätestens seit dem Kirchhoffgutachten wissen wir, dass eine positivere finanzielle Entwicklung der kommunalen Ebene im Vergleich zum Land einen solchen Eingriff möglich macht.Bevor die Landesregierung über Gebietsreformen nachdenkt, sollte sie ihre eigenen Hausaufgaben machen: Gemeindliche Aufgaben überprüfen und abbauen und Standards zumindest öffnen, wenn nicht gar abschaffen. Das Vorgabenbefreiungsgesetz der Union, das inhaltlich unserem inzwischen abgelehnten Standardöffnungsgesetz ähnelt, ist eine Möglichkeit, die Kommunen schnellstmöglich von überflüssigen Aufgaben und damit auch von Kosten zu entlasten. Die Kommunen brauchen in erster Linie eine Gemeindefinanzreform, keine Gebietsreform.Wir von der FDP setzen auf Freiwilligkeit, damit in den Kommunen die Akzeptanz sichergestellt ist. In Schleswig-Holstein gibt es schon heute eine Vielfalt von Kooperationen z. B. zwischen Ämtern, die damit zeigen, dass sie sehr wohl Willens sind, für ihre Einwohner eine effektive Verwaltung vorzuhalten.Die Landesregierung sollte uns alle nicht über ihre wahren Pläne betriff Verwaltungs- oder Gebietsreform im Unklaren lassen. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Kommunalpolitiker haben einen Anspruch darauf.“Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/