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20.02.03 , 15:15 Uhr
SSW

Landtag beschliesst das umfassendste und modernste Tariftreuegesetz in der Bundesrepublik!

PRESSEINFORMATION Kiel, den 20.2.2003 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 2 – Tarifliche Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen (Drs. 15/2384)
Lars Harms: „Landtag beschließt das umfassendste und modernste Tariftreuege- setz in der Bundesrepublik!“ Nach rund zwei Jahren Arbeit an diesem Thema, ist es nun endlich soweit: Der Landtag beschließt heute ein Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen. Schon im Mai 2001 hat der SSW einen Verga- begesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der noch vorsah, alle öffentlichen Aufträge der Tariftreue- pflicht zu unterziehen. Diese umfassende Regelung war politisch leider nicht durchsetzbar. Gleichwohl konnten wir uns mit Rot-Grün über einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Tariftreuegesetz einigen, der auf unserem Vergabegesetzentwurf mit basiert. So sind zum Beispiel schon alle in der Anhörung zum Vergabe- gesetzentwurf seinerzeit in der Anhörung gehörten Stellungnahmen mit in die Überlegungen zum heutigen Tariftreuegesetz eingeflossen.

Schon in der ersten Lesung haben die drei Antragsteller angekündigt, dass sie wohlwollend prüfen wollten, ob das Gesetz außer für das Bauwesen auch noch für andere Bereiche gelten soll. Genauso sollte geprüft werden, ob auch die Kommunen mit ins Boot kommen sollen oder ob sie zumindest mit ins Boot kommen können sollten. Beide Themen wurden in einer zweiten Anhörung eingehend beraten und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass eine Erweitung des Geltungsbereiches und eine Einbeziehung der kommunalen E- bene sinnvoll und möglich ist. Nun liegt uns das wohl umfassendste und modernste Tariftreuegesetz vor, das sicherlich auch Vorbild für andere Bundesländer sein wird.

Ich habe die Entstehungsgeschichte des Tariftreuegesetzes deshalb geschildert, weil es in der deutschen par- lamentarischen Kultur immer noch sehr ungewöhnlich ist, dass eine Nichtregierungspartei, wie der SSW, mit einer Gesetzesinitiative bei den Regierungsparteien Gehör findet und dann so intensiv an der Ausgestaltung des Gesetzes mitarbeiten kann. Für diese Offenheit möchte ich mich ganz ausdrücklich bei Rot-Grün bedan- ken. 2



Immer wieder gab es in den vergangenen Monaten erhebliche Widerstände von CDU und FDP gegen das Gesetz. Das ist auch sicherlich politisch zu verstehen, da doch Rot-Grün und der SSW in ein typisch schwarz-gelbes Politikfeld eingedrungen sind und sich Forderungen des Mittelstandes nicht nur zu Eigen gemacht haben, sondern diese Forderungen aus der Wirtschaft - aber auch aus dem gewerkschaftlichen Be- reich - sofort in eine Gesetzesvorlage umgemünzt haben. Die inhaltlichen Argumente, die schwarz-gelb her- vorgebracht hat, sind wenig überzeugend. Sie überzeugen noch nicht einmal die Arbeitgebervertreter, die dieses Gesetz weitgehend unterstützen, wie die Anhörungen gezeigt haben.

Da wird immer wieder das Argument angeführt, die Tariftreue dürfe nicht gefordert werden, weil dies gegen EU-Recht verstöße. Gerade die Kommissionsvorlagen und die Direktiven auf EU-Ebene, die in den letzten Jahren veröffentlicht wurden, erlauben die Tariftreue. Dies ist auch mehrfach in den jetzt zweijährigen Bera- tungen belegt worden. Die EU fordert Rahmenbedingungen, in denen sich der Wettbewerb entwickelt. Hier- zu zählen ausdrücklich auch Rahmenbedingungen arbeitsrechtlicher Art und hinsichtlich sozialer Standards. Genau dieses erfüllen wir jetzt.

Dann wir immer wieder das noch ausstehende Urteil zum Berliner Vergabegesetz angeführt. Bei diesem Ur- teil wird es sich voraussichtlich um zwei Dinge drehen. Erstens: Bleibt die Koalitionsfreiheit der Tarifver- tragsparteien erhalten, wenn Tariftreue gefordert wird? Hier kann man jetzt schon sagen, dass dies der Fall sein wird, da ja nicht nur ein Tarif gelten wird, sondern sich die Tariftreue auch auf vergleichbare Tarife er- streckt. Außerdem bezieht sich die Tariftreue nur auf den jeweiligen öffentlichen Auftrag. Welcher Tarif sonst darüber hinaus in einem Unternehmen gezahlt wird, steht nicht zur Debatte. Somit ist die Koalitions- freiheit in jedem Fall gesichert.

Zweitens: Findet ein Wettbewerb statt oder hat ein Marktteilnehmer – vor allem der Gesetzgeber – eine un- angemessene Marktmacht? In Bezug auf Berlin stellt sich die Frage deshalb, weil sich in den vergangenen Jahren in Berlin eine gewisse Anbieterkonzentration im Baubereich herausgebildet hat. Allerdings greift das Tariftreuegesetz ja nicht in die eigentliche Vergabe ein, sondern regelt nur die Rahmenbedingungen zu denen alle konkurrieren können. Somit wird es hier keine Wettbewerbseinschränkungen geben. Gleichzeitig wurde beim Berliner Vorlagebeschluss angeregt, zu prüfen, ob das Land Berlin als Gesetzgeber und einziger Nach- frager, denn es gibt dort keine Kreise und Kommunen, nicht über eine unvereinbare Marktstellung verfügt. Ich glaube dies ist in Berlin nicht der Fall.

Aber auf jeden Fall ist dies nicht in Schleswig-Holstein der Fall, da hier neben dem Land auch die Kommu- nen und die Kreise Nachfrager sind. Somit können wir feststellen, dass diese Einwände auch nicht stichhaltig sind und somit auch keine Haftungsrisiken bestehen, wie manch einer suggerieren will. Die Einwände sind sogar so wenig stichhaltig, dass das Bayerische Vergabegesetz, das es seit 1997 gibt, überhaupt noch nicht

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beklagt worden ist und in der Zwischenzeit in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und im Saarland Tariftreuege- setze beschlossen wurden und in anderen Ländern ebenfalls die Gesetzgebungsverfahren angelaufen sind.

Ich möchte nun aber noch auf einige Bestimmungen im Gesetz eingehen, die wichtig zu betrachten sind. Da ist zum einen der Geltungsbereich. Natürlich gilt das Gesetz für den Baubereich. Den fatalen Rückgang in der Baukonjunktur und dessen Folgen brauche ich hier nicht näher zu beschreiben. Interessant ist aber viel- leicht eine Zahl, die direkt mit dem Tariftreuegesetz zusammenhängt. In den letzten fünf Jahren sind alleine im Hochbau durch das Land Bauleistungen in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro ausgeschrieben worden. Bedenkt man dann noch, dass ja auch die Kreise und Kommunen ausschreiben, kann man ermessen, wie wichtig es für unsere regionalen Bauunternehmen ist, wieder eine Chance im Wettbewerb zu bekommen. Diese Chance, die unsere Unternehmen sicherlich ergreifen werden, wird den Unternehmen nun durch das Tariftreuegesetz gegeben.

Weiter wird das Gesetz für die Abfallentsorgungswirtschaft gelten. In der Anhörung zum Gesetz wurde sehr deutlich, wie die Lage in diesem Bereich ist. Durch Ausschreibungen kommt es zu einem knallharten Wett- bewerb, der vornehmlich auf Kosten der tarifgebundenen Unternehmen geht. Nicht nur die öffentliche Hand selber führt die Abfallentsorgung durch, sondern auch private Abfallentsorgungsunternehmen oder Logistik- unternehmen sind hier beteiligt. Aber auch das Duale System Deutschland ist nicht nur Beteiligter, sondern unterliegt inzwischen ebenfalls einer massiven Konkurrenz von Unternehmen der Logistikbranche. Inzwi- schen sind sogar schon einige Fälle bekannt geworden, in denen Unternehmen Ausschreibungen der öffentli- chen Hand gewannen, obwohl sie nicht den entsprechenden Tarif der Abfallentsorgungswirtschaft gezahlt haben. Hier musste daher sehr schnell gehandelt werden – und wir haben schnell gehandelt.

Als dritter Part wurde der Schienenpersonennahverkehr mit in den Geltungsbereich des Gesetzes aufgenom- men. Schon seit einigen Jahren werden durch das Land mit Erfolg regionale Strecken im Schleswig- Holsteinischem Netz ausgeschrieben. In einer Entschließung hat der Landtag im vergangenem Jahr beschlos- sen, dass bei Ausschreibungen im SPNV die Tariftreue berücksichtigt werden sollte – im Übrigen geht dies auch auf einen Änderungsantrag des SSW zurück. Dem Inhalt dieser Entschließung kommen wir nun nach, in dem wir die Tariftreue für den SPNV ins Gesetz aufnehmen. Es bestand ferner der Wunsch, den gesamten ÖPNV, also auch die Busverkehre, mit aufzunehmen. Der Wunsch entstand vor den Hintergrund, dass die EU Ausschreibungen im ÖPNV verbindlich vorschreiben wollte. Die entsprechende Kommissionsvorlage ist derzeit erst einmal auf Eis gelegt worden, so dass kein Ausschreibungszwang besteht und die zuständige Kommunalpolitik somit auf Ausschreibungen verzichten kann. Sollte sich hier etwas ändern, müsste man gegebenenfalls noch einmal darüber reden, den Geltungsbereich des Gesetzes nachträglich noch zu erwei- tern. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass wir es den Kreisen und Kommunen ermöglichen, das Gesetz ebenfalls anzuwenden. Somit haben wir die Möglichkeit geschaffen, dass die Kreise und Kommunen ebenfalls tarif- 3 4



treu ausschreiben und sie sich ebenfalls daran beteiligen, die Rahmenbedingungen für die heimische Wirt- schaft zu verbessern. Dies setzt natürlich entsprechende Beschlüsse voraus. Dadurch wird aber eine breite Diskussion im Lande ausgelöst, die wir für sehr positiv halten. Zumal dadurch auch die Kommunalpolitik die Möglichkeiten der Einflussnahme erhält, die sie mit Recht einfordert. Der Kreis Nordfriesland hat schon im Vorwege einen Beschluss gefasst, dass das neue Tariftreuegesetz Grundlage einer Ausschreibung im Abfall- entsorgungsbereich sein soll. Dieser Beschluss wurde dort im Übrigen einstimmig, mit den Stimmen der CDU, gefasst – die FDP spielt dort keine Rolle. Ich hoffe, dass noch viele Kreise und Kommunen diesem Beispiel folgen, damit unsere heimische Wirtschaft ihre Chancen im Wettbewerb zurückgewinnt.

Weiter haben wir schärfere Regelungen in Bezug auf Nachunternehmer mit in den Gesetzestext aufgenom- men. So können nun die beteiligten Nachunternehmer direkt zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Tariftreuegesetz angehalten werden und sie müssen entsprechende Sanktionen befürchten. Durch das Wort „beteiligte“ wird der Kreis der Betroffenen erweitert. Eine ähnliche Erweiterung ist in Bezug auf die gültigen Tarife vorgenommen werden. Es werden nicht mehr, wie ursprünglich angedacht, die „einschlägigen“ Tarif- verträge zugrunde gelegt, sondern es gelten jetzt die „geltenden“ Tarife. Dies hat zur Folge, dass mehrere un- terschiedliche geltende Tarife zugrunde gelegt werden können, was die praktischen Anwendungsmöglichkei- ten des Gesetzes verbessert.

Auch ist eine Pflicht zur Überprüfung von ungewöhnlich niedrigen Angeboten in das Gesetz mit aufgenom- men worden. Ist ein Angebot um mehr als 10 % preiswerter als die anderen oder ergeben sich sonstige An- haltspunkte, dass die Bestimmungen des Gesetzes nicht eingehalten werden, muss das Angebot auf seine Rechtmäßigkeit überprüft werden. Einen Wehrmutstropfen gibt es aber trotzdem aus meiner Sicht zu ver- melden. Das Gesetz bleibt leider zeitlich begrenzt. Ein Parlament beschließt seine Gesetze selber und sollte daher auch beschließen, wann die Gesetze nicht mehr gelten sollen. Aber sei´s drum, ich glaube das Gesetz wird so erfolgreich, dass wir später die zeitliche Begrenzung aufheben werden. Zum Schuss möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir heute dass modernste und umfassendste Ta- riftreuegesetz in der Bundesrepublik verabschieden. Das dies so möglich ist, liegt vor allem in der umfassen- den Vorarbeit, die geleistet wurde und in der guten Zusammenarbeit mit den Kollegen der anderen Fraktio- nen. Insbesondere möchte ich mich daher noch einmal für die gute Zusammenarbeit bei den Kollegen Mül- ler, Schröder und Hentschel bedanken.



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