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Wolfgang Baasch zu TOP 18: Der Kündigungsschutz ist Bestandteil des Sozialstaates
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 20.02.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell TOP 18 – Für mehr Beschäftigung Kündigungsschutz sofort lockernWolfgang BaaschDer Kündigungsschutz ist Bestandteil des SozialstaatesDie SPD geführte Bundesregierung hat aus gutem Grund die von der Regierung Kohl durchgesetzte Entstellung/Aufweichung des Kündigungsschutzes in kleinen Betrieben von 5 bis 7 Beschäftigten wieder rückgängig gemacht. Denn mit diesen Maßnahmen wurde nur Verunsicherung in die Betriebe getragen, aber keine neuen Arbeitsplätze geschaffen. Sichere Arbeitnehmerrechte sind elementarer Bestandteil unseres erfolg- reichen Sozialstaates und damit auch der Wettbewerbsfähigkeit. Dies darf nicht leicht- fertig aufs Spiel gesetzt werden.Zu den aktuellen Diskussionen, den Kündigungsschutz in kleinen Betrieben erneut aufzuweichen, bleibt festzuhalten: Die arbeitsrechtlichen Regelungen bieten in Deutschland genügend Flexibilität für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Die allgemein übliche Probezeit von sechs Monaten und die Möglichkeit, Beschäftigte ohne sachli- chen Grund bis zu zwei Jahre befristet einzustellen, sind völlig ausreichend.Hinzu kommt durch die Umsetzung der Hartz-Vorschläge nun noch die besondere Re- gelung für ältere Arbeitnehmer über 52 Jahre, die bis zum Ende ihres Arbeitslebens immer wieder befristet eingestellt werden können, sowie bei der Bundesanstalt für Ar- beit die zukünftigen Personalserviceagenturen. Die damit eingeforderte und noch stär- ker geförderte Leiharbeit bietet genügend Ansätze für flexiblen Einsatz von Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern im Betrieb. Es macht also keinen Sinn, erneut Verunsicherung Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-in Betriebe zu tragen und zwei Klassen von Beschäftigten, die mit und die ohne Kündi- gungsschutz in ein und demselben Betrieb zu schaffen. Aber da die FDP für ihren An- trag mal wieder einen sozialdemokratischen Begründungszusammenhang brauchte, musste in diesem Fall der Arbeits- und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement herhal- ten.Aber was hat Wolfgang Clement denn am 16. Februar formuliert? Er hat formuliert, „Niemand wird seinen Kündigungsschutz verlieren“, sagte Clement am 16. Februar in Hamburg. Es gehe ihm vielmehr darum, die Grenzen geltender Vorschriften flexibler zu machen. Mit dieser Aussage wird man sich auseinandersetzen müssen. Sie dient aber nicht als Pate für den Antrag der FDP-Fraktion.Übrigens hat die FDP locker-flockig einfach mal so formuliert, „Arbeitslose genießen keinen Kündigungsschutz“, dem sei erwidert, die Wiederherstellung des Kündigungs- schutzes durch den Gesetzgeber war eine wesentliche Maßnahme zum Schutze der Beschäftigten, die auf ihren Arbeitsplatz angewiesen sind. Denn für den größten Teil aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet der Arbeitsplatz die einzige Ein- nahmequelle und damit Existenzgrundlage für sich und die Familie.Der Kündigungsschutz ist ein Bestandteil des Sozialstaates bundesdeutscher Politik, und der Sozialstaat hat entscheidend zum Erfolg der deutschen Wirtschaft beigetragen und ist Fundament unserer demokratischen Entwicklung. Der Zusammenhalt einer Gesellschaft ist nicht das Ergebnis ökonomischer Prozesse, sondern das Ergebnis gemeinsamer Wertvorstellungen. Natürlich muss alles das, was in einer Gesellschaft verteilt werden kann, auch erwirtschaftet werden. Aber es ist auch richtig, dass dieser Wohlstand von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in unserer Gesellschaft er- wirtschaftet wird. Es ist daher geradezu verrückt, dass immer wieder alte Forderungen oft auch im neuen Gewand auftauchen, die eines gemeinsam haben: Die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschneiden und soziale Leistungen abzu- bauen. Es ist bezeichnend, dass das Schlagwort „keine Tabus“ immer nur für die -3-Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht aber die Besitzstände der oh- nehin besser gestellten in unserer Gesellschaft trifft.Daher bleibt die Feststellung richtig: Erst wird der soziale Frieden zerstört und dann die Demokratie. Eine Konsequenz, wie wir sie in dieser Diskussion des FDP-Antrages einmal mehr erleben können.