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Karl-Martin Hentschel zum Kündigungsschutz
Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 18 – Kündigungsschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Dazu sagt der Fraktionsvorsitzende Telefax: 0431/988-1501 von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172/541 83 53 Karl-Martin Hentschel: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de Nr. 043.03 / 20.02.2003Der Kündigungsschutz hat eine wichtige soziale und kulturelle FunktionDie Lockerung des Kündigungsschutzes wird uns von der FDP als Allheilmittel für den Wirtschaftsaufschwung verkündet. Blicken wir einmal zurück: Die 1998 abgewählte CDU/FDP-Bundesregierung hatte die Geltung des Kündigungsschutzgesetzes einge- schränkt auf Betriebe mit mehr als zehn MitarbeiterInnen, also eine Verschiebung von der früheren Geltungsgrenze von fünf auf zehn MitarbeiterInnen.Ich kann mich sehr gut an Aussagen der Handwerksverbände erinnern, die davon spra- chen, dass nun 500.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. Ja, was ist denn damals daraus geworden. Von vielen neuen Arbeitsplätzen konnte nicht die Rede sein, die Arbeitslosenzahlen stiegen sogar um 130.000. Das war damals reine Propaganda ohne echte Wirkung.Trotzdem ist es richtig, dass ein Arbeitgeber die von ihm eingestellten MitarbeiterInnen auch wieder kündigen können muss, wenn er nicht genug Aufträge hat oder die Chemie nicht stimmt. In der Regel wird deshalb bereits heute erst mal befristet eingestellt bzw. eine lange Probezeit vereinbart.Wenn es zum Personalabbau kommen muss, dann greift der Kündigungsschutz und es muss eine soziale Auswahl getroffen werden bzw. die konkrete Person, von der sich die ArbeitgeberIn trennen will wird mit einen hohen Abfindung geködert. Bei der Sozialaus- wahl ziehen der junge, unverheiratete MitarbeiterInnen mit der geringsten Betriebszuge- hörigkeit immer das kürzere Zündholz. Das ist schlecht, weil so die Belegschaft älter wird. Der Kündigungsschutz hat aber auch eine hohe soziale und kulturelle Funktion. Es wer- den langfristige Beziehungen zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen aufge- baut. Das erhöht die Motivation, senkt Zukunftsängste, fördert die Gesundheit und unter- stützt das Selbstbewusstsein und die Kritikfähigkeit. Ein Leben in permanenter Unsicher- heit erlaubt keine Lebensplanung mit der Familie und widerspricht menschenwürdigen Arbeitsverhältnissen.Die von Wirtschaftsminister Clement angekündigte Einschränkung des Kündigungs- schutzes hat in der Regierung und in den Koalitionsfraktionen unterschiedliche Bewer- tung erfahren. Die Gewerkschaften haben sich sehr kritisch verhalten.Der DIHT fordert dagegen sogar die Abschaffung des Kündigungsschutzes für alle Ar- beitnehmerInnen, die in Betrieben bis zu 50 MitarbeiterInnen tätig sind. Damit wird die Mehrzahl aller Betriebe und aller ArbeitnehmerInnen aus dem Geltungsbereich des Kün- digungsschutzes ausgegliedert. Einen solchen sozialen Kahlschlag wollen wir nicht.Auch wenn eine Änderung des Kündigungsschutzes nicht zu massenhaften Einstellun- gen führen wird, wissen wir auch, dass es jetzt nicht unwesentlich auch auf Signale an die Wirtschaft ankommt. Die lahmende Binnenkonjunktur trotz brummender Exportge- schäfte hat sehr viel mit Psychologie zu tun. Deshalb sind wir für Vorschläge offen, die die Einstellung von MitarbeiterInnen in kleinen Handwerksbetrieben erleichtern.Es gibt z. B. den Vorschlag, für die jeweils zuletzt eingestellte MitarbeiterIn den Kündi- gungsschutz zu lockern und gegen eine festgeschriebene Abfindung einzutauschen. Auch die Grenze von fünf MitarbeiterInnen ist für uns kein Tabu.Wir schlagen deshalb vor, den Antrag der FDP in den Wirtschafts- und Sozialausschuss zu überweisen. ***