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21.02.03 , 07:44 Uhr
SPD

Thomas Rother zu TOP 31: Dem Vandalismus Einhalt gebieten

Sozialdemokratischer Informationsbrief

Kiel, 20.02.2003 Landtag Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn aktuell
TOP 31 – Bekämpfung von Vandalismus durch Graffiti


Thomas Rother:

Dem Vandalismus Einhalt gebieten

Die CDU-Fraktion legt uns hier einen Verordnungsentwurf der Hamburger Regie- rungskoalition zur Bekämpfung von Graffiti zur Beratung vor. Und die Hamburger ha- ben von Sachsen-Anhalt abgeschrieben. Das ist ja auch nichts Schlimmes - wir arbei- ten ja gut mit Hamburg zusammen. Vorausgegangen ist diesem Verordnungsentwurf die Nicht-Einigung auf Bundesebene über eine Veränderung des Strafrechts mit dem Ziel, Graffiti allgemein zur Sachbeschädigung zu erklären.

Es muss nämlich zur Zeit bei jedem Graffito nachgeprüft werden, ob die Farbsubstanz zum Beispiel eine Mauer beschädigt hat oder ob durch das Entfernen der Farbe eine solche Beschädigung entstehen könnte. Lässt sich die Farbe ohne Rückstände wieder beseitigen, liegt keine Sachbeschädigung im Sinne des Strafgesetzbuches vor. Ledig- lich Schadenersatz kann erfolgen, eventuell auch eine Verfolgung wegen Haus- oder Landfriedensbruch. Dementsprechende Feststellungen – bis hin zu Gutachten - sind leider sehr aufwendig und teuer. Mit einer Strafrechtsänderung könnte also die Arbeit der Polizei ganz wesentlich erleichtert werden.

Ob der vorgelegte Verordnungsentwurf dies ersetzen kann, ist fraglich. In der Begrün- dung zu § 1 schreibt die Antragstellerin „Dabei kommt es nicht darauf an, ob eine Sub- stanzverletzung gegeben ist...“, um das Bußgeldverfahren in die Wege zu leiten. Das Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



ist aus unserer Sicht zweifelhaft wegen der Rangigkeit der verschiedenen Rechtsvor- schriften. Ebenso muss der Begriff des „Erscheinungsbildes“ geklärt werden. Daher sollten wir den Antrag an den Innen- und Rechtsausschuss zur weiteren Beratung ü- berweisen. Ich bin mir sicher, dass wir dort die juristischen Zweifelsfragen klären und eine sinnvolle Lösung erarbeiten können. Wir sind dazu bereit.

Damit weichen wir auch ganz bewusst von der Entscheidungslage im Bundestag ab. Wir teilen zwar nicht die Neuauflage der „broken-window-Theorie“ der CDU im dritten Absatz der Begründung. Das Rechtsbewusstsein der Bevölkerung wird durch Graffitis bestimmt nicht gefährdet. Wir halten es jedoch für geboten, Vandalismus in jeglicher Form Einhalt zu gebieten. Dazu zählen für uns natürlich nicht nur ordnungs- oder straf- rechtliche Maßnahmen.

Gerade bei Graffiti sind die Täter ganz überwiegend Kinder und Jugendliche, der per- sönliche Effekt der Tatbegehung wird auch oft durch Alkoholkonsum verstärkt. Kom- munikationsschwierigkeiten treten durch die Tat zu Tage. Hier sind eigentlich ganz an- dere Stellen als die der Strafverfolgung gefordert.

Aber auch die Polizei sollte in Schulen über die straf- und zivilrechtlichen Folgen des Sprayens aufklären und so Präventionsarbeit leisten. Die Sprayer-Szene muss also stärker ins Blickfeld genommen werden. In Lübeck beispielsweise durften Sprayer ganz ungestraft das Stadthaus, ein Abriss-Bürogebäude am Markt, besprühen. Auch wenn damit das Problem nicht eingedämmt werden konnte, ist zumindest Kommunika- tion zwischen städtischen Stellen und Sprayern entstanden.

Weitere Initiativen – auch und gerade zur zügigen Reinigung von Flächen – sind zu unterstützen. Die Täter sollen sich nicht allzu lange in ihrem zweifelhaften Ruhm son- nen dürfen. Weitere Sprayer dürfen nicht ermutigt werden. -3-



Graffiti ist mittlerweile Gegenstand von kulturhistorischer Forschung. Graffitiformen gehören zur Kultur der Menschheit. Angefangen beispielsweise bei der Kommunikati- on auf öffentlichen Toiletten oder dem Brauch Liebender, ihre Initialen an Bäumen zu hinterlassen. Die Hip-Hop-Kultur hat seit Mitte der achtziger Jahre nun dazu geführt, dass große Spray-Bilder und Zeichenkombinationen in Mode gekommen sind und nicht nur Wände, sondern auch Busse und Bahnen zieren und verunzieren und damit immense Reinigungskosten verursachen.

Grundlegendes Problem bei Graffiti bleibt, dass diese in der Regel ungefragt auf frem- de Flächen gesetzt werden. Und es ist verständlich, dass das nicht jeder hinnehmen mag und auch nicht hinnehmen soll. Die Verfolgung der Taten hängt ganz wesentlich vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger als mögliche Zeuginnen und Zeugen ab. Und diese Aussagen müssen dann auch Folgen haben. Die Aufklärungsrate ließe sich so gewiss erhöhen.

Lassen Sie uns bitte gemeinsam und ohne Aufgeregtheit an einer Verbesserung der Situation arbeiten.

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