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Werner Kalinka: Gemeinsamer Protest erfolgreich
Nr. 98/03 21. Februar 2003 IM SCHLESWIG-HOLSTEINISCHEN LANDTAG PRESSEMITTEILUNG PARLAMENTARISCHER GESCHÄFTSFÜHRER Heinz Maurus Landeshaus, 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.deSozialpolitik/ Eingliederungshilfe für Behinderte TOP 16 Werner Kalinka: Gemeinsamer Protest erfolgreich Die CDU-Landtagsfraktion begrüßt den Stopp der sich abzeichnenden Politik zu Lasten behinderter Menschen in Schleswig-Holstein.Das Thema "Eingliederungshilfe für behinderte Menschen" wird heute im Schleswig- Holsteinischen Landtag auf Initiative der CDU-Fraktion behandelt. Nach ausführlichen Gesprächen mit Betroffenen hat die CDU einen Antrag erarbeitet, um den verunsicherten Behinderteneinrichtungen und Eltern behinderter Kinder helfen zu können."Ein von uns gestellter Antrag zu diesem Thema hat die Aufmerksamkeit in Schleswig- Holstein auf dieses Problem gelenkt. Allein durch den gemeinsamen Protest von CDU, Behinderteneinrichtungen und betroffenen Eltern ist es zu einer Rücknahme der nicht behindertengerechten Pläne der Ministerin gekommen.", erklärte der sozialpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Werner Kalinka.Eine Politik zu Lasten behinderter Menschen und ihrer Angehörigen lehne die CDU ab. Kalinka: "Die Allianz des berechtigten Sozialen muss auch weiterhin zusammenarbeiten."Als Schwerpunkte der CDU-Initiative nannte Kalinka: • grundsätzlich keine Verringerung der Plätze in teil- und vollstationären Behinderteneinrichtungen vorzunehmen und für ausreichend Plätze, entsprechend der vorhersehbaren Zahlen, zu sorgen; • den derzeit gültigen Personalschlüssel zu überprüfen, um zu einer aufgabengerechten und aufgabenentsprechenden Personalstärke in den teil- und vollstationären Behinderteneinrichtungen zu gelangen; • keine Loslösung von gültigen Tarifen auszusprechen sowie die angemessene Entlohnung der anspruchsvollen Aufgaben des Personals vorzunehmen; • eine angemessene Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen; • den Landesrahmenvertrag beizubehalten sowie zeitnah den Abschluss der noch ausstehenden Leistungsvereinbarungen mit einzelnen Einrichtungen vorzunehmen; • eine weiterhin gegebene Vielfalt von Einrichtungen zu garantieren; • höhere Qualitätsstandards nur zuzulassen, wenn es gleichzeitig zu keiner Kürzung der finanziellen Zuweisungen der Einrichtungen kommt.