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Landtagspräsident Heinz-Werner Arens: "Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt Zeichen für die Stärkung des Föderalismus"
28/2003 Kiel, 21. Februar 2003Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt Zeichen für die Stärkung des FöderalismusKiel (SHL) - In seiner Rede anlässlich der Plenardebatte über den Föderalis- muskonvent der Landesparlamente erklärte Landtagspräsident Heinz-Werner Arens u. a.:„Mit der anstehenden Plenardebatte zum Föderalismuskonvent der Lan- desparlamente setzt der Schleswig-Holsteinische Landtag Zeichen.Der Schleswig-Holsteinische Landtag setzt Zeichen für die Stärkung des Föderalismus in Deutschland und damit für die Stärkung von Ländern und Landesparlamenten. Und er tut dies nicht allein. Erstmals in der Geschich- te der Bundesrepublik schicken sich die Landesparlamente an, mit einer Stimme zu sprechen.Auf Schleswig-Holsteinische Initiative werden sich die Landtags- präsidenten und Fraktionsvorsitzenden aller Landesparlamente am 31. März in Lübeck treffen, um sich in die aktuelle Verfassungsdiskussion auf europäischer Ebene und die Reformüberlegungen zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung auf Bundesebene einzubringen und zu Wort zu melden.Ohne im einzelnen auf das Ihnen vorliegende Papier eingehen zu wollen, welches Ihnen als vorläufiges Ergebnis der Überlegungen vorliegt und über das wir heute zu beschließen haben, lassen Sie mich einige grundle- gende Bemerkungen machen:Mit dem Europäischen Konvent und der Aussicht des Ergebnisses einer möglichen Europäischen Verfassung befinden wir uns in einem Prozess von historischer Dimension. 2Gleichzeitig ist auf Regierungsebene von Bund und Ländern der Prozess zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung angestoßen worden. Dort zeichnen sich die ersten Ergebnisse Ende März ab.Beide Verfahren hängen – wenn auch nicht explizit - miteinander zusam- men und haben eines gemeinsam: Die Landesparlamente finden dort nicht statt. Und das, meine Damen und Herren, kann nicht sein. Das kann aus demokratischer Sicht nicht gewollt sein. Das kann im eigenen Ver- ständnis nicht gewollt sein.Die Landesparlamente haben aus der deutschen Verfassung heraus keine eigenständige Organqualität nach außen. Die Länder werden ausschließ- lich durch ihre Landesregierungen auf Bundesebene repräsentiert. Das ist auf Grundlage der deutschen Verfassung so gewollt und dies ist hinzu- nehmen. Die Konstellation ist jedoch mit Wirkungen und Effekten verbun- den, die aus meiner Sicht verfassungsmäßig nicht so gewollt sind und auch nicht so hinzunehmen sind.Es besteht kein Zweifel, dass sich der Föderalismus in Deutschland be- währt hat. Er ist nach wie vor Garant für regionale Identität und Bürgernä- he. Jedoch ist festzustellen, dass der Föderalismus in 2 Richtungen mo- dernisiert und weiterentwickelt werden muss beziehungsweise der Korrek- tur bedarf: Die Länder sind in ihrer Eigenständigkeit und ihrer Handlungs- fähigkeit zu stärken und die immer stärkere Entwicklung zu einem Regie- rungsföderalismus ist durch die Stärkung der Rechte der Länderparlamen- te zu korrigieren. So sind den Landesparlamenten in allen wesentlichen, die Länder betreffenden politischen Entscheidungen auf Bundes- und Eu- ropaebene Mitwirkungsmöglichkeiten einzuräumen.In allen Fragen der Gesetzgebung, die die Länderparlamente in ihren le- gislativen Kompetenzen betreffen und die auf nationaler und europäischer Ebene entscheiden werden, müssen die Landesparlamente ein Mitbe- stimmungsrecht haben, so dass nicht gegen den Willen der Mehrheit der Landesparlamente Entscheidungen getroffen werden können.Der Kompetenzverlust der Länder und insbesondere der Landesparla- mente in Richtung Bund und Europa wurde nahezu ausschließlich kom- pensiert mit einem Einflusszuwachs der Landesregierungen im Bundesrat. Im Bereich der Bundesratsverfahren bestehen beispielsweise für die Lan- desparlamente in weiten Teilen lediglich Informations-, aber keine Mitwir- kungsrechte.Dass die Landesregierungen diese Entwicklung so mit entschieden ha- ben, ist ihnen nicht zum Vorwurf zu machen. Ganz im Gegenteil, viele der 3Entscheidungen in diese Richtung wurden im Konsens mit den Landes- parlamenten getroffen. Mit dieser Entwicklung wurden und werden aller- dings die anfangs genannten prägenden Merkmale, die den deutschen Föderalismus als politisches Erfolgsmodell darstellen, zunehmend in Fra- ge gestellt.Die eingeschlagene Entwicklung ist dabei nicht nur aus föderaler Sicht, sondern auch aus der schwindenden Stellung der Landesparlamente als oberste Organe politischer Willensbildung bedenklich. Sie ist damit im Sinne unseres demokratischen Selbstverständnisses falsch. Hier sind deutliche Korrekturen notwendig geworden, um die positiven Attribute des Föderalismus wieder in den Vordergrund treten zu lassen.Die Handlungsnotwendigkeit hin zu einer Modernisierung des föderalen Systems wird durch die Entwicklung der Europäischen Union zusätzlich vergrößert. Im Zuge der Entwicklung der Union wächst die Einsicht, dass gerade starke Regionen prägender Faktor für die positive Handlungsdy- namik Europas sind. Eine dementsprechend wichtige Rolle wächst ihnen zu. Und mit dementsprechend ausreichenden Rechten und Kompetenzen müssen sie im exekutiven und legislativen Bereich ausgestattet werden.Die Legislative selbst ist hier aufgefordert Stellung zu beziehen, da die Exekutive diese in legislativen Fragen inhaltlich nicht vertreten kann. Mit dem Föderalismuskonvent der Landesparlamente bringt sie sich nunmehr inhaltlich ein und stellt ihre Positionen vor. der Föderalismuskonvent der Landesparlamente ist der ernsthafte und - ich bin zuversichtlich - auch erfolgreiche der Landesparlamente, ihre Sprechfähigkeit des deutschen Parlamentarismus in der föderalen und europäischen Ordnung zu sichern. Dazu müssen die Landesparlamente hinsichtlich ihres Selbstverständnis- ses und ihrer Kompetenzen Stellung beziehen. Für sie wird es ansonsten niemand tun. Wir wollen den Erfolg der bundesdeutschen Ordnung des Föderalismus durch die Stärkung der Länder und der Landesparlamente sichern.Nachdem einzelne Landesparlamente in der Vergangenheit, wie auch der Schleswig-Holsteinische Landtag zuletzt im September 2001, in Richtung Stärkung der Länder und ihrer Parlamente Stellung bezogen haben, ha- ben wir nunmehr gemeinsam mit allen Landesparlamenten die Möglich- keit, uns Gehör zu verschaffen. Aber auch nur so haben wir die Möglich- keit. Die Landesparlamente sind mit ihrem gemeinsamen Arbeitsprozess vor nicht einmal einem Jahr praktisch von einer Null-Linie gestartet in dem Bewusstsein, dass es nicht nur aufgrund der Verfahren auf europäischer und Bundesebene höchste Zeit ist, ihre weitere Rolle und Position zu defi- nieren und mit Forderungen zu unterlegen. 4Mit dem Ihnen vorliegenden Entwurf, der zur gemeinsamen Verabschie- dung am 31. März 2003 in Lübeck ansteht, schaffen sich die Landespar- lamente eine inhaltliche Plattform für ihr gemeinsames weiteres Vorgehen. Ich bin der Ansicht, dass diese Plattform schon eine beachtliche Grundla- ge in der Sprechfähigkeit nach außen und für das weitere Verfahren im Konvent zur Modernisierung der föderalen Ordnung Deutschlands ist. Damit werden bereits einige dicke Bretter gebohrt und ich bin zuversicht- lich, dass in sich abzeichnenden weiteren Konventen dieser Arbeitspro- zess fruchtbar weitergeführt werden wird.Die Landesparlamente haben allen Grund, mit Selbstbewusstsein ihre Forderungen einzubringen und auch durchzusetzen. Wer soll an den Lan- desparlamenten vorbei, wenn diese mit einer Stimme sprechen?! Damit sie das können, bitte ich heute um ihr Vertrauen und ihre Stimme für den Föderalismuskonvent der Landtagspräsidenten und der Fraktionsvorsit- zenden und um Zustimmung zu dem Entwurf einer Erklärung in Lübeck.“