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21.02.03 , 13:56 Uhr
FDP

Heiner Garg: Im Tierschutz weiter am Ball bleiben

FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein



Presseinformation Wolfgang Kubicki, MdL Nr. 069/2003 Vorsitzender Dr. Heiner Garg, MdL Stellvertretender Vorsitzender Kiel, Freitag, 21. Februar 2003 Dr. Ekkehard Klug, MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Sperrfrist: Redebeginn Christel Aschmoneit-Lücke, MdL Joachim Behm , MdL Es gilt das gesprochene Wort! Günther Hildebrand, MdL
Tierschutz/Verbesserung des Tierschutzes/Änderungsantrag FDP Veronika Kolb, MdL


Heiner Garg: Im Tierschutz weiter am Ball bleiben



www.fdp-sh.de In seinem Redebeitrag zu Top 48 (Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes), machte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und tierschutzpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg, u.a. auf folgende Aspekte aufmerksam:
1. „Die Ankündigung der europäischen Kommission, die Ausfuhrerstattung für lebende Rinder zu begrenzen – und dies als besonders tierschutzfreundlich zu verkaufen grenzt schon an Volksverdummung. Denn auf die 26 aus dem Subventionskatalog gestrichenen Positionen entfielen im vergangenen Jahr gerade einmal 5 Prozent der Lebendviehexporte. Anders herum ausgedrückt bedeutet dies, dass die Exporte nach Ägypten und Libanon wo „traditionell große Mengen solcher Tiere aus kulturellen und/oder religiösen Gründen“ eingeführt werden, immer noch rund 95 Prozent der bisherigen Lieferungen ausmachen und von der angeblich so tierschutzfreundlichen Streichaktion der EU gar nicht betroffen sind. Um so dringender ist es, auf nationaler Ebene entsprechende Transportkontrollen einzuführen. Die Ankündigung der EU-Kommission, strengere Veterinärkontrollen und eine Verschärfung der Strafen bei Verstößen gegen die Tierschutzvorschriften existiert derzeit nur als Entwurfvorschlag. Ein Zeitplan, wann daraus eine entsprechende Richtlinie mit Umsetzung in das nationale Recht werden soll, ist noch nicht bekannt. Deshalb muss ein Konzept zur Erfassung und Dokumentation der Ergebnisse von Tiertransportkontrollen, wie bereits in der Antwort auf die Große Anfrage der FDP zu Tiertransporten (Drs.: 15/1252, S. 19) von der Landesregierung angekündigt, nicht nur erarbeitet, sondern auch umgesetzt werden. Es darf nicht nur bei der Absichtserklärung bleiben. Verstärkten Kontrollen auf der einen Seite müssen auch eine entsprechende Erfassung und Auswertung auf der anderen Seite gegenüber stehen. Dass nicht nur Schlachtviehtransporte, sondern auch Tiertransporte aller Art –beispielsweise auch von Zirkustieren – überprüft werden müssen, sollte fast eine Selbstverständlichkeit sein. Bereits bestehende Leitlinien, wie diese für „Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ geben einen ersten Anhalt - sind aber zu Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ ungenau und unverbindlich. Die Tierschutztransportverordnung vom 11.06.1999 gibt Regelungen zwar genauere Regelungen vor. Diese müssen aber in der Praxis stärker kontrolliert werden. Diese Fragen beziehen sich nicht nur auch Schlachtvieh, sondern auf alle anderen Tiere, die transportiert werden, wie z.B. auch von Exoten, die nach Deutschland importiert werden. 2. Die Aktivitäten und das Engagement des Landes Schleswig-Holstein reichen im Bereich des Tierschutzes noch nicht aus. Zwar sind Züchtungen von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz schon seit 1986 nicht mehr erlaubt. Doch die für den Vollzug des § 11 b Tierschutzgesetz (Qualzucht) zuständigen Bundesländer sind dennoch weitgehend untätig geblieben. So fehlt auch in Schleswig-Holstein eine Ausführungsbestimmung, die genau festlegt, wo das im „Qualzuchtparagrafen“ genannte Leiden der Tiere beginnt. Deshalb können Züchter die Produkte ihrer fehlgeleiteten Liebhaberei nicht nur ständig nachzüchten, sondern auch auf Rasseschauen ausstellen. In den Fällen, wo Züchter und Verbände nach wie vor nicht bereit sind, auf entsprechende Züchtungen zu verzichten und eindeutige Gesetzesverstöße vorliegen, muss endlich die zuständige Behörde tätig werden können – und zwar dann, wenn es im übrigen Notwendig ist: am Wochenende, wenn Zucht- und Rasseschauen stattfinden. Ende Juli 2002 übernahm das Bundesland Hessen in Deutschland eine Vorreiterrolle und setzte einen entsprechenden Erlass in Kraft. Als Leitfaden diente dabei ein wissenschaftliches Gutachten vom 2. Juni 1999, das die Sachverständigengruppe Tierschutz und Heimtierzucht des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellte. In dem Gutachten empfehlen die Sachverständigen, die Zucht ganzer Rassen, einzelner Zuchtlinien oder von Einzeltieren innerhalb einer Rasse zu verbieten. Schleswig-Holstein sollte dies aufgreifen und ebenfalls eine entsprechende Konkretisierung des § 11 b Tierschutzgesetz vornehmen. Wichtig ist dabei eine entsprechende Ausgestaltung der Generalklausel. Unter Qualzucht versteht man nach der heutigen Definition „die durch Zucht gezielt geförderte oder geduldete Ausprägung von Form-, Farb-, Leistungs- und Verhaltensmerkmalen, die zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten und physiologischen Schäden oder Verhaltensstörungen äußern“. 3. Nach § 11 Abs. 1, Nr. 2c Tierschutzgesetz sind sogenannte Tierbörsen zwar genehmigungspflichtig – einen Sach- und Fachkundenachweis im Umgang mit den Tieren, wie er z.B. von Zoofachhändlern verlangt wird, müssen die Veranstalter jedoch nicht vorweisen. Auch die Aussteller selber besitzen meist keinen Sachkundenachweis und oft auch keine artenschutzrechtlichen Nachweisbücher. Man darf sich dann nicht wundern, wenn Berichte bekannt werden, dass auf Reptilienbörsen dehydrierte und rachitische Echsen unbekannter Herkunft in kleinen Plastikschalen präsentiert werden oder Aussteller mehrere hundert Mäuse und Ratten in kleinen Boxen ohne Rückzugsmöglichkeiten verkaufen. Wenn Ausstellungshallen nicht angemessen klimatisiert sind, die Tiere von den Besuchern angefasst werden dürfen und eine Beratung aufgrund der Besucherzahl gar nicht möglich ist, dann müssen künftig solche Verstöße verfolgt und geahndet werden. Zwar obliegt die Kontrolle der Tierbörsen den zuständigen Veterinärämtern – doch finden die Veranstaltungen in der Regel an Wochenenden statt, wenn die Amtsstuben gerade nicht besetzt sind. Die gesetzlich normierte Erlaubnispflicht wird so zur Farce – denn genau die geschilderten Missstände sollten dadurch verhindert werden. Die Lösung ist zum einen, mehr Kontrollen auch an Wochenenden durchzuführen und bereits im Vorfeld durch eine Börsenordnung entsprechende Reglungen und Vorgaben zu schaffen. Bei Erteilung der Erlaubnis sind die Veranstalter auf die Vorgaben entsprechend zu verpflichten.
Um die Akzeptanz einer solchen Börsenordnung zu erhöhen, sollten Zuchtverbände, Landestierärztekammer und das zuständige Landesministerium gemeinsam entsprechende Regelungen zu erarbeiten.“



Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/

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