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21.02.03 , 14:06 Uhr
B 90/Grüne

Detlef Matthiessen zum Tierschutz

Fraktion im Landtag PRESSEDIENST Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 48 – Tierschutz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Dazu sagt der tierschutzpolitische Sprecher Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Telefax: 0431/988-1501 Detlef Matthiessen: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene-landtag-sh.de

Nr. 048.03 / 21.02.2003 CDU hat kein Interesse und FDP untaugliche Vorschläge
Es ist schon außergewöhnlich, dass wir einen Antrag, den wir hier im Plenum ausführlich debattiert haben und der dann im Ausschuss ebenfalls intensiv befasst wurde, ein drittes Mal behandeln.
Dabei war die Diskussion im Ausschuss und im Vorfeld des Ausschusses ja sehr kon- struktiv. Teile des FDP Antrages sind dabei übernommen worden. Offenbar reicht dieses aus Sicht der FDP nicht. Befassen wir uns also noch einmal mit den nicht übernomme- nen Teilen des FDP Antrages.
Gleichzeitig ist aber zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass mit dem vorliegenden An- trag ein Schritt nach vorne gemacht wird. Wir werden uns mit der Frage der Verbands- klage intensiv befassen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang einladen zu einer Veran- staltung unserer Fraktion: Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Tierschutzpolitische Ge- spräche“ werden wir uns hier im Haus am 6. März zusammen mit dem Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein unter dem Motto „Dem Tier eine Stimme geben“ mit der Frage Ver- bandsklage und Tierschutz beschäftigen. Unsere Ziele sind:
• Das Instrument des Sachkundenachweises soll ausgebaut werden. • Tierversuche sollen weiter reduziert werden. • Tierschutz soll eine verstärkte Rolle bei der Qualitätsarbeit in der Landwirtschaft spie- len. • Der Tierschutz im Land soll dokumentiert werden. • Wir wollen auch eine Verbesserung bei der Frage Tierschutz und Kosmetika errei- chen. Wir können wieder einmal feststellen, dass Tierschutzinitiativen, einer langen Tradition folgend, nie von der CDU ausgehen. Für unsere schwarzen Freundinnen und Freunde scheint Tierschutz kein Thema zu sein.
Mit dem Änderungsantrag der FDP zum Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns, wie gesagt, durchaus wohlwollen beschäftigt, haben auch Teile davon übernehmen können. Die FDP sah sich jedoch nicht in der Lage, in der Aus- schusssitzung andere Teile ihres Antrags der Diskussion folgend anzupassen, so dass diese letztlich abgelehnt werden mussten.
Sie fordern z.B. die Schaffung eines umfassenden Heimtierzuchtgesetzes. Dem kann na- türlich so nicht gefolgt werden. Sie verlassen damit die Systematik der bisherigen Tier- schutzgesetzgebung, indem sie ein zweites Tierschutzgesetz anstreben. Das Tier- schutzgesetzt regelt aber bereits die Grundsätze der Tierhaltung und überlässt die Kon- kretisierung auf dem Ermächtigungswege dem Verordnungsgeber, der über Haltungs- verordnungen den Umgang mit Tieren regelt. Tierzuchtgesetze sind etwas völlig anderes als Tierhaltungsverordnungen.
Also, vielleicht haben Sie ja ein Problem richtig erkannt, richtig gelöst haben Sie es je- denfalls mit Ihrer Formulierung, die Sie partout nicht ändern wollten, nicht.
Sie fordern ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben usw., in denen eine tier- gerechte Haltung nicht gewährleistet ist, und das von der Landesregierung als Bundes- ratsinitiative. Sehr beeindruckend!
Entweder fordern Sie ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Wenn das so gemeint ist, schreiben Sie es doch auch so hin. Wenn es nicht so gemeint ist, und Sie meinen nur den Teil der Zirkusbetriebe, in denen die Haltung Probleme macht, dann richtet sich das nicht an den Bundesrat, sondern an den Vollzug bestehen- der gesetzlicher Vorschriften. Dann bedarf es keiner Bundesratsinitiative, sondern einer Aufforderung an die Landesregierung, den Vollzug zu verbessern. Durchführung und Vollzug des Tierschutzgesetzes sind Landeskompetenz. Also auch hier gibt es zweifellos ein Tierschutzproblem. Ihre vorgelegte Formulierung ist wiederum nicht geeignet zur Lö- sung dieses Problems.
Die Gefahrhundeverordnung wird geändert, und dass wir der Landesregierung noch eine Statistik über Beißvorfälle aufzwingen, diese sollen dann noch qualifiziert dargestellt werden, das ist nach dem Motto „Entbürokratisierung und schlanker Staat“ ebenfalls eine Forderung für den Papierkorb.
Wenn Sie schlechte Anträge schreiben und darüber hinaus die Diskussion mit Kollegen verweigern, die Ihnen ja entgegenzukommen bereit waren, können sie sich über eine Ab- lehnung nicht beschweren. Damit hätten wir das selbe Thema denn zum dritten Mal dis- kutiert. ***

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