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Thomas Rother: Vereinsverbot als Beitrag zur Stadtbildpflege
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 07.03.2003, Nr.: 042/2003Thomas Rother:Vereinsverbot als Beitrag zur StadtbildpflegeZum heutigen Verbot der rechtsextremen Wählergemeinschaft „Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck“ durch den Innenminister erklärt der Lübecker Landtagsabge- ordnete und Stellvertretende Vorsitzende des Arbeitskreises für Inneres, Recht und Kommunales der SPD-Landtagsfraktion, Thomas Rother:Die SPD-Landtagsfraktion begrüßt das entschlossene Einschreiten des Innenministers gegen die menschenverachtenden Bestrebungen der Wählergemeinschaft „Bündnis nationaler Sozialisten für Lübeck“. Wer schon durch seine Namensgebung unverblüm- te Sympathie für die größten Verbrechen der Menschheitsgeschichte bekennt und sein Wahlprogramm bei den berüchtigten „Nürnberger Rassegesetzen“ des Dritten Reiches abgeschrieben hat, bei dem ist auch zu unterstellen, dass er sich zur Durchsetzung dieser Ziele der gleichen Mittel wie seine Vorbilder bedientIn diesem Zusammenhang ist auch nicht verwunderlich, dass es Verbindungen der Wählergemeinschaft zum kriminellen Milieu gibt. Daher war das Verbot zur Abwehr von Gefahren für den demokratische Staat, aber auch als Maßnahme der Kriminalprä- vention dringend geboten.Aber auch das Ansehen der Hansestadt Lübeck profitiert von dieser Entscheidung. In das Bild einer Stadt, die sich der Welt als Gastgeber der Olympischen Segelwettbe- werbe 2012 präsentieren möchte, passt keine Organisation bekennender Nationalso- zialisten, auch wenn sie politisch bedeutungslos ist. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD