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Jürgen Weber: Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei Bauerndemo?
Sozialdemokratischer Informationsbrief Kiel, 10.03.2003, Nr.: 043/2003Jürgen Weber:Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten bei Bauerndemo?„Nach den in der Presse dargestellten Vorgängen im Verlauf der Demonstration des Bauernverbandes am vergangenen Freitag kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, erklärt der Kieler SPD-Landtagsabgeordnete Jürgen Weber. Er möchte wissen, ob im Zusammenhang mit der Protestaktion gegen das Versammlungsrecht verstoßen wurde und ob Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten von Teilnehmern begangen wurden. Dazu hat Weber eine Kleine Anfrage an den Innenminister gerich- tet. Sie hat folgenden Wortlaut:Verstöße gegen das Versammlungsrecht, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten anlässlich der Demonstration des Bauernverbandes Schleswig-Holstein e.V. am 07.03.2003 in Kiel (s. auch Kleine Anfrage und Antwort der Landesregierung (Drs. 15/752)vom 13.02.2001)Vorbemerkung des Fragestellers: Anlässlich einer am 07.03.2003 vom Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. veranstalteten Protestdemonstration kam es laut Presseberichten („Kieler Nachrichten“ v. 8.03.2003 und „Lü- becker Nachrichten“ vom 8.03.2003,) zu einem tätlichen Angriff gegen Umwelt- und Landwirt- schaftsminister Klaus Müller, zu Würfen von Gegenständen aus der Versammlung gegen den Minister, zur Einholung und Verbrennung einer vor dem ehemaligen Landwirtschaftsministeri- um aufgezogenen Fahne sowie zur Verbrennung von zu diesem Zweck in der Versammlung mitgeführten Strohpuppen, welche Ministerpräsidentin Heide Simonis sowie den Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller darstellen sollten. Die brennenden Strohreste sollen dem Bericht der „Kieler Nachrichten“ zu Folge in der Fußgängerzone am Holstenplatz von den Teil- nehmern der Demonstration zurückgelassen worden sein, ohne dass der Brand gelöscht, mögliche Gefahren für die Allgemeinheit oder Abfälle beseitigt wurden. Weiter ist dem Kom- mentar von Thomas Christiansen in der „Kieler Nachrichten“ vom 8.03.2003 zu entnehmen, dass es sich hierbei nicht um Geschehen am Rande der Demonstration gehandelt haben soll, sondern diese Aktionen den „Beifall der Masse“ erhalten haben sollen. Außerdem seien Transparente mit mindestens beleidigendem Inhalt mitgeführt worden. Die Ordner des Bau- ernverbandes sollen sich weitgehend passiv verhalten haben und seien weder gegen Übergrif- fe eingeschritten, noch hätten sie sich um die Beseitigung der Folgen gekümmert. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion Verantwortlich: Petra Bräutigam Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-In den nachfolgenden Fragen geht es ausdrücklich nicht um eine Kriminalisierung des Protes- tes eines Interessenverbandes und seiner Mitglieder gegen von ihnen missbilligte politische Personen und Inhalte. Vielmehr ist zu hinterfragen, inwieweit angesichts eines der Berichter- stattung zufolge wiederholt in Teilen unfriedlichen Verlaufs einer Protestkundgebung des Schleswig-Holsteinischen Bauernverband e.V. im Vergleich zu unfriedlichen Demonstrationen anderer Veranstalter ein angemessenes und gleichbehandelndes Vorgehen von Polizei und Versammlungsbehörde erfolgt ist, bzw. künftig erfolgen wird.Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein retrospektiv die polizei- liche Lage anlässlich der Demonstration des Deutschen Bauernverbandes, Landesver- band Schleswig-Holstein, am 07.03.2003 in Kiel hinsichtlich der Begehung von Verstö- ßen gegen das Versammlungsgesetz sowie der Begehung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten gegen Personen und Sachen aus der Versammlung heraus ? 2. Wie hoch schätzt der Innenminister das Gewaltpotential von Teilnehmern an öffentli- chen Kundgebungen und Protestveranstaltungen des Bauernverband Schleswig- Holstein e.V., sowie die Bereitschaft und Fähigkeit des Veranstalters zur Vermeidung von Ausschreitungen anlässlich seiner Veranstaltungen ein? 3. Welche Auflagen wurden dem Veranstalter nach den Vorkommnissen anlässlich der Demonstration des Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. vom 25.01.2001 sowie des Anschlages auf den Fahrer und Dienstwagen der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Ingrid Franzen vom 26.06.2001 von der Versammlungsbehörde zur Sicherung eines friedlichen Verlaufs der Versammlung gemacht und wie wurde die Einhaltung dieser Auflagen überwacht? 4. Hat die Versammlungsleiterin/ der Versammlungsleiter im Sinne von §§ 18 Abs. 1, 8 des Versammlungsgesetzes bzw. von ihm ggf. zur Durchführung seiner Rechte und Pflichten bestellten Ordnerinnen und Ordner nach polizeilicher Erkenntnis mäßigend oder in anderer Weise deeskalierend auf solche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung eingewirkt, welche Gegenstände in Richtung des Rednerpodiums warfen oder in sonstiger Weise gegen das Versammlungsrecht oder Strafgesetze verstoßen haben. Hat es insbesondere Versuche gegeben, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer am Werfen von Gegenständen auf Umwelt- und Landwirtschaftsminister Klaus Müller oder das Einholen und die Zerstörung einer vor dem ehemaligen Landwirtschaftsministerium aufgezogenen Fahne zu verhindern? Welche Maßnahmen wurden insbesondere von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter bzw. Ordnerinnen oder Ord- nern zur Verhinderung des Anzündens der Strohpuppen auf dem Holstenplatz oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit ergriffen? Wie haben nach polizeili- cher Erkenntnis die verantwortlichen Personen auf dieses Geschehen reagiert? Hat es sich hierbei um ein zentrales Geschehen in Mitten der Kundgebung oder um ein Rand- ereignis gehandelt? 5. Sind wegen Verstöße gegen das Versammlungsrecht oder andere Straftaten Persona- lien von Demonstrationsteilnehmern festgestellt oder strafrechtliche Ermittlungsverfah- ren eingeleitet worden? Sind wegen der Begehung von Ordnungswidrigkeiten nach -3- dem Versammlungsgesetz oder gem. §§ 46, 56 Abs. 1 Ziff. 8 Straßen- und Wegege- setz Schleswig-Holstein Verfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet worden?6. Welche sonstigen Maßnahmen werden von Seiten der Polizei und der örtlich zuständi- gen Versammlungsbehörde zur Vermeidung von Wiederholungen derartiger Vorfälle bei Veranstaltungen des Bauernverband Schleswig-Holstein e.V. ergriffen werden?7. Wie hoch sind die Kosten für den Löscheinsatz der Feuerwehr auf dem Holstenplatz sowie für die Beseitigung der Brandabfälle und ggf. bei den Bränden entstandener Schäden an öffentlichem Eigentum und wer trägt diese?