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31.03.03 , 13:58 Uhr
FDP

Jörg-Uwe Hahn/ Dr. Ekkehard Klug: Wettbewerbsföderalismus und Stärkung der Landtage sind unabdingbare Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Staatswesen"

FDP-Fraktion im FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hessischen Landtag Düsterbrooker Weg 70 24105 Kiel Schlossplatz 1-3 65183 Wiesbaden Tel.: (0431) 988 1488 Fax 988 1497 Tel.: (0611) 350 566 Fax 350 579 www.fdp-sh.de www.fdp-hessen.de

Pressemitteilung FR 5 31. März 2003
Erneuerung des Föderalismus/Sechs-Punkte-Programm der FDP

Jörg-Uwe Hahn/ Dr. Ekkehard Klug: "Subsidiarität ohne Wenn und Aber, Wettbewerbsföderalismus und Stärkung der Landtage sind unabdingbare Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges Staatswesen“
Lübeck "Der Föderalismus in Deutschland ist in einer Krise. Immer größere Aufgabenfülle beim Bund, Streitigkeiten über die Rolle des Bundesrates, Uneinigkeit im Finanzausgleich und ein immer stärkeres Europa höhlen die Kompetenz der Länder und insbesondere der Landtage aus. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, dass heute in Lübeck auf Anregung des Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages der Föderalismus-Konvent stattfindet", stellten der hessische FDP-Fraktionsvorsitzende, Jörg-Uwe Hahn, und der Parlamentarische Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug, fest.
Die FDP hat ein Sechs-Punkte-Programm vorgelegt, dessen Ziele Hahn und Klug wie folgt umschreiben:
• Subsidiarität, d.h. Verlagerung der Aufgabenkompetenz von oben nach unten, • klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten, d.h. Abbau von Gemeinschaftsaufgaben und -finanzierungen, • Wettbewerbsföderalismus, d.h. mehr Wettbewerb durch weniger Gleichheitsideologie, • Entflechtung der Verwaltungszuständigkeiten, d.h. die Länder als auszuführende Ebene bestimmen Organisation und Verwaltungshandeln autonom, • Stärkung der Länder und der Landtage, d.h. Erweiterung der politischen Verantwortung der Landtage, • Europa, d.h. frühere Einbindung der Länder.
Subsidiarität Im Rahmen der "Subsidiarität" sei es in den Augen der FDP unumgänglich, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes dahingehend geändert wird, dass in festgelegten Rechtsbereichen Bundesrecht nur solange und soweit gelte, wie die Länder von ihrer Gesetzgebungsbefugnis keinen Gebrauch machen (so genannte umgekehrte konkurrierende Gesetzgebung der Länder). Weiterhin sind geeignete Gegenstände der konkurrierenden Gesetzgebung und der Bundes-Rahmengesetzgebung in die Länderkompetenz zu überführen. Im Interesse einer Erweiterung des Gesetzgebungsspielraumes der Landesparlamente dürfen Rahmenvorschriften in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen nicht mehr enthalten.
Aus Artikel 74 GG (konkurrierende Gesetzgebung) sind zum Beispiel die außerschulische berufliche Bildung, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Abfallbeseitigung zu streichen. Aus Artikel 75 GG (Rahmengesetzgebungsrecht des Bundes) Christian Albrecht, Pressesprecher, V.i.S.d.P., FDP Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Landeshaus, 24171 Kiel, Postfach 7121, Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497, E-Mail: presse@fdp-sh.de, Internet: http://www.fdp-sh.de/ sind zum Beispiel die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens, die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse und das Jagdwesen zu streichen.
Klare Zuordnung der Verantwortlichkeiten Als zweiten Punkt fordert die FDP eine eindeutige "Zuordnung der Verantwortlichkeiten", und zwar sowohl hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenzen wie auch hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen. Eine klare Trennung der Zuständigkeiten zwischen den staatlichen Ebenen müsse her. Hahn erläuterte, dass dazu die Gemeinschaftsaufgaben zwischen Bund und Ländern abgeschafft werden müssten. Zu einer Eigenständigkeit bei der Aufgabenerfüllung gehöre auch die Zuordnung eigener Steuerquellen bei jeder staatlichen Ebene. "Die Mischfinanzierung muss ein Ende haben", so der hessische FDP-Fraktionschef weiter.
Ziel der klaren Zuordnung sei, für den Bürger eine Trennschärfe der Verantwortlichkeiten herbei zu führen. "Da der Bürger die Verantwortlichkeiten oft nicht durchschaut, ist die Gefahr sehr groß, dass die verschiedenen Ebenen und damit die politischen Verantwortlichkeiten zwangsläufig durcheinander gebracht werden."
Sollte eine eindeutige Zuordnung nicht immer möglich sein, müsse jedenfalls die Finanzverantwortung bei der jeweils entscheidenden Ebene liegen. "Wer die Aufgabenzuständigkeit hat, der hat auch die Ausgabenlast. Deshalb muss das in Hessen und Schleswig-Holstein zwischen Land und Kommunen eingeführte Konnexitätsprinzip zwischen allen staatlichen Ebenen künftig gelten", forderten der Hahn und Klug weiter.
Wettbewerbsföderalismus Besonders wichtig für die FDP sei die Einführung eines Wettbewerbsföderalismus. "Hiermit unterscheiden wir uns von allen anderen politischen Parteien in Deutschland, die weiterhin die Schein-Ideologie der gleichen Lebensverhältnisse in Gesamtdeutschland als Monstranz vor sich her tragen", stellten Klug und Hahn weiter fest. Ein echter und gestärkter Wettbewerbsföderalismus sei das Gebot der Stunde. Denn auch im Wettbewerb der Bundesländer sind die Liberalen davon überzeugt, dass es für die Länder und damit die Bürger besser sei, die Chancen der Eigenverantwortung zu nutzen und auf das "Umsorgt- Sein" zu verzichten und sich von dem Übel des Umsorgt-Seins zu befreien?. Wettbewerbsföderalismus sei ein wesentlicher Baustein im System der "checks and balances“. Dies ist für eine geteilte und subsidiär geordnete Staatsmacht und als Dezentralisierungsprinzip unentbehrlich. Ein wirklicher Wettbewerbsföderalismus nehme Abstand vom Einheitlichkeits-Fetisch und setze "Freiheit vor Gleichheit". Er habe einen Entdeckungscharakter und würde Kreativität endlich einen Freiraum geben. Natürlich müsse die Sicherung des Existenzminimums zwischen den Bundesländern weiterhin gewährleistet sein, auch im Hinblick auf die Probleme der neuen Bundesländer sei eine Degressivität im Finanzausgleich einzubauen.
Entflechtung der Verwaltungszuständigkeiten Als weiteren, vierten Punkt geht die FDP von einer Entflechtung der Verwaltungszuständigkeiten und damit von einer erheblichen Veränderung der Artikel 84 und 85 Grundgesetz aus. Bei der Ausführung von Bundesgesetzen als eigene Aufgaben der Länder könnten die Eingriffsrechte des Bundes gemäß Artikel 84 Abs. 1, 2 und 5 GG ganz entfallen: Was das Grundgesetz zur "eigenen Aufgabe" erklärt hat, eignet sich per Definition nicht für Fremdbestimmung. Dies gilt auch für die Finanzverwaltung, weshalb Artikel 1 08 Abs. 5 und 7 GG gestrichen werden müssen.
Soweit als Ausnahme von der Regel landeseigene Ausführungen der Bundesgesetze Auftragsverwaltung gilt, muss sich der Bund entschiedener aus der landeshoheitlichen Organisation des Gesetzesvollzuges heraushalten. Deshalb müssen die Möglichkeiten der Einmischung in die Behördeneinrichtung und die Regelung einheitlicher Ausbildung der Landesbediensteten in Artikel 85 Grundgesetz gestrichen werden.
Seite 2 von 2 Stärkung der Länder und der Landtage Als fünften wichtigen Punkt schlagen die Liberalen eine Stärkung der Landtage und eine Erneuerung des Bundesrates vor. Der bis heute vorherrschende Exekutivföderalismus, d.h. die zu weitgehende Mitwirkung der Regierungen und Verwaltungen im föderalen System, soll nach Auffassung der FDP künftig zugunsten einer gestärkten Rolle der Landesparlamente zurückgedrängt werden. Die politische Ausgestaltung der den Ländern obliegenden Aufgabenbereiche soll damit weniger durch Vereinbarung von Fachministerkonferenzen, wie z. B. der Kultusministerkonferenz, erfolgen als vielmehr durch Entscheidung der Landesparlamente selbst festgelegt werden.
Die Mitglieder des Bundesrates (aus den Landesregierungen bzw. den sie tragenden Fraktionen) werden künftig von den Landtagen gewählt. Hiermit wird einerseits die demokratische Legitimation des Bundesrates erheblich erhöht. Auch erhalten die Landtage als Legislative mehr Einfluss bei den Entscheidungen im Bundesrat.
Europa Weiterhin fordert die FDP als sechsten Punkt eine Kompetenzregelung zwischen Europa, dem Bund und den Ländern unter Berücksichtigung auf Regionalisierungen in anderen europäischen Staaten.
Nur durch eine Reform des deutschen Föderalismus und einen reformfähigen Bundesstaat, der eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden festlege, wobei die Landtage gestärkt und der Bundesrat erneuert werden, können als Grundlage für eine Reform der Europäischen Union dienen. Diese Reform soll Freiheit, Vielfalt, Bürgernähe, Wettbewerb und Wohlstand in Europa sichern und ausbauen. Dabei seien Kompetenzen klar zu verteilen, überflüssige Kompetenzen zu streichen, Subsidiarität ernst zu nehmen. Das Europäische Parlament ist zu stärken und der Ministerrat zu reformieren.
Abschließend betonten hahn und Klug, dass ein solches Konzept des Wettbewerbsföderalismus den Staat nicht nur zur Bürgernähe zwinge, sondern auch zu einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit auf sämtlichen politischen Feldern führe. Ein föderaler Wettbewerb ermögliche es, neue überlegene wirtschaftspolitische, aber auch bildungspolitische Wege in einzelnen Bundesländern zu erproben, erfolgreiche Aufgabenlösungen zu finden und zu übernehmen, aber auch Folgewirkungen von Fehlschlägen zu begrenzen. "Ohne Wettbewerb im staatlichen Bereich werden wir schon mittelfristig in einem Staat mittlerer Einflussgüte, mittlerer Wirtschaftskraft und mittlerer Lebensqualität leben, schade für alle Bundesländer und schade für Deutschland!", so Hahn und Klug abschließend.



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